Miteigentümer A hat B auf dem Kieker

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
Antworten
schwarzesschaf
Beiträge: 2
Registriert: 10.05.2010, 10:35

Miteigentümer A hat B auf dem Kieker

Beitrag von schwarzesschaf » 10.05.2010, 10:45

Was tun?

B haben einen Miteigentümer A (er ist Verwalterbeiratsvorsitzender), der B auf dem Kieker hat, weil B ihm nicht nach der Schnute reden, sondern gelegentlich auch einmal eine kontroverse Meinung zu der seinen haben. Damit kann A nicht umgehen und deshalb beschuldigt er B dauernd, für jegliches Problem im Haus verantwortlich zu sein.

Beispiele:
Vorgestern erst sagte A, dass sich zwei weitere Miteigentümer über ruhestörenden Lärm von B beschwert hätten. B hat diese beiden Nachbarn angesprochen und der eine hat sich überhaupt nicht beschwert, der andere Nachbar vermutete, dass sonntagsnachmittäglicher Bohr- und Sägelärm von B ausginge. Das war aber definitiv nicht der Fall, es kam aus dem Nachbarhaus. Es konnte geklärt werden. Das glaubt aber der Miteigentümer A nicht.
Außerdem werden in letzter Zeit bei dem Miteigentümer A die Tür der Waschmaschine und des Trockner im für alle Miteigentümer zugänglichen Waschkeller zugedrückt. Ein Gerät wurde anscheinend deswegen beschädigt. Sohn von B wird die Schuld in die Schuhe geschoben, obwohl dieser damit gar nichts zu tun hat und auch nichts nachgewiesen werden kann.
So geht es leider dauernd.

Den Verwalter einschalten bringt nichts, da der Miteigentümer A durch seine langjährige Beiratstätigkeit eine Art freundschaftliches Verhältnis zum Verwalter aufgebaut hat und immer Recht bekommt. Zur Eigentümerversammlung mag B schon gar nicht mehr gehen, da A alle Vollmachten älterer Nachbarn auf sich vereint und somit lässig alle Proteste überstimmt.

Wie geht man mit solch einem Nachbarn um?

A selber ist übrigens sehr rücksichtslos, mäht mittags Rasen oder schlägt bis nachts um halb 12 die Fliesen in seinem Bad ab. Leider traut sich außer B niemand, ihm was zu sagen. Deshalb hat der B ja auch so auf dem Kieker.



Artikel lesen
Smarte Sicherheitssysteme nur halbwegs Schutz

Wer sein Wohnraum mit einer Alarmanlage schützen will, muss meist beim Profi tausende von Euros ausgeben. Mieter sind gut beraten sich das vom Vermieter genehmigen lassen, sonst kann der Vermieter den Rückbau verlangen. Viel bequemer und sogar viel günstiger sind Alarmanlagen zum S.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 17.05.2010, 06:15

Ein "Verwalterbeiratsvorsitzender" hat NICHT zu sagen. Er vermittelt zwischen Verwaltung und Mitgliedern der WEG und prüft die Abrechnung. Zu melden hat er nichts.

Also lässt man ihn einfach stehen wenn er was labert.
Zur Eigentümerversammlung mag B schon gar nicht mehr gehen, da A alle Vollmachten älterer Nachbarn auf sich vereint und somit lässig alle Proteste überstimmt.
Das könnte man auch so machen.
A selber ist übrigens sehr rücksichtslos, mäht mittags Rasen oder schlägt bis nachts um halb 12 die Fliesen in seinem Bad ab
Ich hatte mal die "Frau Architekt" als WEG Königin. Nach der zweiten Klage gegen der von ihr geprüften Abrechnung war Ruhe.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste