Tornadoschaden
Tornadoschaden
Hallo!
Ich habe eine Menge Fragen betreffend eines GEMEINSCHAFTSGRUNDSTÜCKS ,auf dem auf Grund des Tornados am 14.07 ein Baum gefallen ist,der ALLEN Parteien gehört.
Partei A hat 2002 ein Haus in einem 6er Block gekauft.Zu diesem Haus gehört ein Gemeinschaftsgrundstück.Dieses Gemeinschaftsgrundstück gehört allen 6 Parteien zu gleichen Teilen.Jetzt stand,ich betone stand ,ein Baum auf diesem Grundstück der jetzt auf dem Grundstück liegt.
Partei A hat jetzt die Möglichkeit diesen Baum kostenlos und sauber entfernen zu lassen.Dieses lehnen die übrigen Parteien jetzt kategorisch ab.
Der Grund ist,dass Partei B ,welcher im Garten und Landschaftsbau tätig ist, sich an diesem Holz bereichern möchte und die übrigen Parteien dies auf Grund einer wahrscheinlichen Preissenkung für sie auch befürworten.Partei B hat Partei A jahrelang schon jede Menge Geld gekostet,weil 4 von 6 Parteien beschlossen hatten dieses Gemeinschaftsgrundstück von ihm "pflegen" zu lassen.
Jetzt stellen sich mir viele Fragen:
1.Muss Partei A sich hier wieder fügen?Muss Partei A warten bis Partei B Rechnungen an die Versicherungen schreibt und Partei A wieder übers Ohr haut?Die Versicherung der Partei A über nimmt den Schaden nicht!
2.Wenn Partei A dies dulden muss,darf sie dann sagen Partei B soll 1/6 auf das Grundstück von Partei A vor das Haus legen und Partei A entsorgt das kostenlos?
3.Darf Partei A ihr Sechstel schon entfernen?
Über zahlreiche Lösungsideen würde ich mich freuen
Lieben Gruss MOON
Ich habe eine Menge Fragen betreffend eines GEMEINSCHAFTSGRUNDSTÜCKS ,auf dem auf Grund des Tornados am 14.07 ein Baum gefallen ist,der ALLEN Parteien gehört.
Partei A hat 2002 ein Haus in einem 6er Block gekauft.Zu diesem Haus gehört ein Gemeinschaftsgrundstück.Dieses Gemeinschaftsgrundstück gehört allen 6 Parteien zu gleichen Teilen.Jetzt stand,ich betone stand ,ein Baum auf diesem Grundstück der jetzt auf dem Grundstück liegt.
Partei A hat jetzt die Möglichkeit diesen Baum kostenlos und sauber entfernen zu lassen.Dieses lehnen die übrigen Parteien jetzt kategorisch ab.
Der Grund ist,dass Partei B ,welcher im Garten und Landschaftsbau tätig ist, sich an diesem Holz bereichern möchte und die übrigen Parteien dies auf Grund einer wahrscheinlichen Preissenkung für sie auch befürworten.Partei B hat Partei A jahrelang schon jede Menge Geld gekostet,weil 4 von 6 Parteien beschlossen hatten dieses Gemeinschaftsgrundstück von ihm "pflegen" zu lassen.
Jetzt stellen sich mir viele Fragen:
1.Muss Partei A sich hier wieder fügen?Muss Partei A warten bis Partei B Rechnungen an die Versicherungen schreibt und Partei A wieder übers Ohr haut?Die Versicherung der Partei A über nimmt den Schaden nicht!
2.Wenn Partei A dies dulden muss,darf sie dann sagen Partei B soll 1/6 auf das Grundstück von Partei A vor das Haus legen und Partei A entsorgt das kostenlos?
3.Darf Partei A ihr Sechstel schon entfernen?
Über zahlreiche Lösungsideen würde ich mich freuen
Lieben Gruss MOON
Dein Nachbar ist dein schlimmster Feind!!
Artikel lesen
Nachbarschaftsstreit mit Corona-Ritter
Da es in Kraichgau niemals Ritter gab ist er der erste Ritter im Ort. Der Nachbarschaftsstreit bestand wohl bereits länger und ist erst jetzt eskaliert.
Der 35-jähriger Mann hatte bereits am Mittwochabend die Haustür eingetreten. Dann jedoch kam der Mann mit der Ritter Rü.....
mehr Infos
GEMEINSCHAFTSGRUNDSTÜCKS gibt es als WEG oder als BGB Gemeinschaft.
In beiden entscheidet eine Mehrheit. Jedoch kann der Verwalter alleine, ohne Beschluss den Schaden reparieren lassen.
Das Grundstück gehört hier nicht 1/6 jemandem, und man kann dann auf dem 1/6 selbst entscheiden. Das gesamte Grundstück gehört einer Gemeinschaft die entscheidet.
Solange die Gemeinschaft beschließt den Dümmsten zu beauftragen, kann ein Einzelner nur was machen wenn "beschissen" wird.
Klaus
In beiden entscheidet eine Mehrheit. Jedoch kann der Verwalter alleine, ohne Beschluss den Schaden reparieren lassen.
Das Grundstück gehört hier nicht 1/6 jemandem, und man kann dann auf dem 1/6 selbst entscheiden. Das gesamte Grundstück gehört einer Gemeinschaft die entscheidet.
Ich vermute mal das ganze ist eine WEG mit Sondernutzungsrechten, und keine einzelnen Grundstücke. Dann gilt für ALLES das WEG Recht ?!?Partei A hat 2002 ein Haus in einem 6er Block gekauft.Zu diesem Haus gehört ein Gemeinschaftsgrundstück.
Solange die Gemeinschaft beschließt den Dümmsten zu beauftragen, kann ein Einzelner nur was machen wenn "beschissen" wird.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Was steht denn im Grundbuchauszug oder Kaufvertrag?
WEG ist eine Wohnungseigentumsgemeinschaft, das gibt es auch wenn die Wohnungen nebeneinander wie Häuser aussehen.
BGB ist das Bürgerliche Gesetzbuch, das regelt auch Gemeinschaften.
Wenn es keinen Verwalter gibt kann ja keiner für die Gemeinschaft irgendwelche Aufträge erteilen oder von der Versicherung Geld kassieren.
Klaus
WEG ist eine Wohnungseigentumsgemeinschaft, das gibt es auch wenn die Wohnungen nebeneinander wie Häuser aussehen.
BGB ist das Bürgerliche Gesetzbuch, das regelt auch Gemeinschaften.
Wenn es keinen Verwalter gibt kann ja keiner für die Gemeinschaft irgendwelche Aufträge erteilen oder von der Versicherung Geld kassieren.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Im Grundbuchamt ist dieses Grundstück als GEMEINSCHAFTSGRUNDSTÜCK angegeben.Es wurde niemals eingezäunt oder ausgemessen.
Einen Verwalter gab es nie.
Die Gemeinschaft,womit Partei A und ein weiterer Nachbar immer ausgeschlossen wurden,entscheidet alles.Da gab es sogar schon Bedrohungen und Pöbeleien.Es wurde schon wegen Kleinigkeiten fast geklagt.
Bei Partei A entsteht inzwischen der Verdacht des Mobbings!!
Was kann Partei A von Partei B verlangen um einen eventuellen Betrug auszuschliessen? Darf Partei A alle Rechnungen einsehen?
Partei A ist zu Ohren gekommen,dass erst Kostenvoranschläge bei den einzelnen Parteien eingereicht werden müssen,um den Baum entfernen zu lassen.Ist das richtig?Aber wenn ja,was sagen denn die anderen Versicherungen dazu,wenn Partei A den Vorschlag macht,den Baum kostenlos entfernen zu lassen?
Einen Verwalter gab es nie.
Die Gemeinschaft,womit Partei A und ein weiterer Nachbar immer ausgeschlossen wurden,entscheidet alles.Da gab es sogar schon Bedrohungen und Pöbeleien.Es wurde schon wegen Kleinigkeiten fast geklagt.
Bei Partei A entsteht inzwischen der Verdacht des Mobbings!!
Was kann Partei A von Partei B verlangen um einen eventuellen Betrug auszuschliessen? Darf Partei A alle Rechnungen einsehen?
Partei A ist zu Ohren gekommen,dass erst Kostenvoranschläge bei den einzelnen Parteien eingereicht werden müssen,um den Baum entfernen zu lassen.Ist das richtig?Aber wenn ja,was sagen denn die anderen Versicherungen dazu,wenn Partei A den Vorschlag macht,den Baum kostenlos entfernen zu lassen?
Dein Nachbar ist dein schlimmster Feind!!
Wohl eine BGB Gemeinschaft.
Mich wundert wie bei Entscheidungen , Rechnungen, Aufträge vergeben werden. Denn es müssen alle zusammen unterschreiben
Nichts
Das irgend jemand meint Aufträge zu erteilen ist dessen Problem.
Ich würde kein Geld mehr zahlen und gegen jede Aktion dir mir nicht passt eine einstweilige Verfügung beantragen.
Stellt sich aber die Frage ob ein externer Zwangsverwalter nicht teurer kommt als die anderen machen zu lassen was die wollen.
Ist es nicht so das das "gesamte Grundstück" mit den Häusern die "Gemeinschaft" ist. Ist doch doof wenn jeder ein Haus hat und die Gärten Gemeinsam sind. Mir unklar ob das so stimmt.
Klaus
Mich wundert wie bei Entscheidungen , Rechnungen, Aufträge vergeben werden. Denn es müssen alle zusammen unterschreiben
KindergartenBei Partei A entsteht inzwischen der Verdacht des Mobbings!!
Was kann Partei A von Partei B verlangen um einen eventuellen Betrug auszuschliessen?
Nichts
Da A keinen Auftrag erteiltem und es keinen Verwalter gibt kann es keine Rechnung geben die A betrifft. Denn A hat ja keinen Auftrag erteilt.Darf Partei A alle Rechnungen einsehen?
Das irgend jemand meint Aufträge zu erteilen ist dessen Problem.
Ich würde kein Geld mehr zahlen und gegen jede Aktion dir mir nicht passt eine einstweilige Verfügung beantragen.
Stellt sich aber die Frage ob ein externer Zwangsverwalter nicht teurer kommt als die anderen machen zu lassen was die wollen.
Ist es nicht so das das "gesamte Grundstück" mit den Häusern die "Gemeinschaft" ist. Ist doch doof wenn jeder ein Haus hat und die Gärten Gemeinsam sind. Mir unklar ob das so stimmt.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Kindergarten ist wohl das richtige Wort für diese Dinge die sich in der Nachbarschaft von Partei A abspielen.Dem stimme ich voll zu!!
Zu den Gärten ist zu sagen:Jeder hat seinen eigenen Vor-bzw.Rückgarten.Dieses Gemeinschaftsgrundstück liegt vor dem Block der Häuserreihe.Das Grundstück ist durch einen Weg von den Vorgärten der Einzelnen getrennt.Jeder darf diesen Weg benutzen,auch Passanten!!!
Eine einstweilige Verfügung also?! Gut dann wird Partei A wohl weiterhin Angst um sein Eigentum und sein Kind haben müssen.Schade,dass das deutsche Gesetz nur Menschen schützt die bedrohen und Patei A beinahe die Türe einschlagen.
Danke für die Antworten!!
Zu den Gärten ist zu sagen:Jeder hat seinen eigenen Vor-bzw.Rückgarten.Dieses Gemeinschaftsgrundstück liegt vor dem Block der Häuserreihe.Das Grundstück ist durch einen Weg von den Vorgärten der Einzelnen getrennt.Jeder darf diesen Weg benutzen,auch Passanten!!!
Eine einstweilige Verfügung also?! Gut dann wird Partei A wohl weiterhin Angst um sein Eigentum und sein Kind haben müssen.Schade,dass das deutsche Gesetz nur Menschen schützt die bedrohen und Patei A beinahe die Türe einschlagen.
Danke für die Antworten!!
Dein Nachbar ist dein schlimmster Feind!!
Schade das es keine weitere Infos gibt um sinnvoll einen Rat zu erteilen.
Und eins ist klar, wenn man von A alles bekommt wenn man böse schaut - sollte mir A mal 50 Euro schicken - ich schau auch schon ganz böse.
Klaus
Was will A für Gesetze, wenn A nicht mal genug Ahnung hat wessen Grundstück, wie, wem gehört. Ich würde mal dringend einen Blick ins Grundbuch werfen und mir ein Buch über Grundstücksgemeinschaften kaufen.Schade,dass das deutsche Gesetz nur Menschen schützt die bedrohen und Patei A beinahe die Türe einschlagen.
Und eins ist klar, wenn man von A alles bekommt wenn man böse schaut - sollte mir A mal 50 Euro schicken - ich schau auch schon ganz böse.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
A hat mehrere Blicke ins Grundbuchamt geworfen..danke!! Und man glaubt es kaum..auch da gibt es Ungereimtheiten weil das Haus UND die Grundstücke von A und der Nachbarschaft erst seit ca.9 Jahren dem deutschen Staat gehören.
Aber danke für den Sarkasmus!! A dachte sich hier Hilfe und Tips zu finden..leider war A da wohl auf dem Holzweg.
Danke für die qualifizierten(!!) Tips und die nette(!!) Betreuung!!
Aber danke für den Sarkasmus!! A dachte sich hier Hilfe und Tips zu finden..leider war A da wohl auf dem Holzweg.
Danke für die qualifizierten(!!) Tips und die nette(!!) Betreuung!!
Dein Nachbar ist dein schlimmster Feind!!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste