Tornadoschaden

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
Antworten
Moon
Beiträge: 6
Registriert: 28.07.2010, 09:52

Tornadoschaden

Beitrag von Moon » 28.07.2010, 10:44

Hallo!

Ich habe eine Menge Fragen betreffend eines GEMEINSCHAFTSGRUNDSTÜCKS ,auf dem auf Grund des Tornados am 14.07 ein Baum gefallen ist,der ALLEN Parteien gehört.

Partei A hat 2002 ein Haus in einem 6er Block gekauft.Zu diesem Haus gehört ein Gemeinschaftsgrundstück.Dieses Gemeinschaftsgrundstück gehört allen 6 Parteien zu gleichen Teilen.Jetzt stand,ich betone stand ,ein Baum auf diesem Grundstück der jetzt auf dem Grundstück liegt.
Partei A hat jetzt die Möglichkeit diesen Baum kostenlos und sauber entfernen zu lassen.Dieses lehnen die übrigen Parteien jetzt kategorisch ab.
Der Grund ist,dass Partei B ,welcher im Garten und Landschaftsbau tätig ist, sich an diesem Holz bereichern möchte und die übrigen Parteien dies auf Grund einer wahrscheinlichen Preissenkung für sie auch befürworten.Partei B hat Partei A jahrelang schon jede Menge Geld gekostet,weil 4 von 6 Parteien beschlossen hatten dieses Gemeinschaftsgrundstück von ihm "pflegen" zu lassen.


Jetzt stellen sich mir viele Fragen:
1.Muss Partei A sich hier wieder fügen?Muss Partei A warten bis Partei B Rechnungen an die Versicherungen schreibt und Partei A wieder übers Ohr haut?Die Versicherung der Partei A über nimmt den Schaden nicht!

2.Wenn Partei A dies dulden muss,darf sie dann sagen Partei B soll 1/6 auf das Grundstück von Partei A vor das Haus legen und Partei A entsorgt das kostenlos?

3.Darf Partei A ihr Sechstel schon entfernen?


Über zahlreiche Lösungsideen würde ich mich freuen :-)
Lieben Gruss MOON
Dein Nachbar ist dein schlimmster Feind!!



Artikel lesen
Smarte Sicherheitssysteme nur halbwegs Schutz

Wer sein Wohnraum mit einer Alarmanlage schützen will, muss meist beim Profi tausende von Euros ausgeben. Mieter sind gut beraten sich das vom Vermieter genehmigen lassen, sonst kann der Vermieter den Rückbau verlangen. Viel bequemer und sogar viel günstiger sind Alarmanlagen zum S.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 28.07.2010, 10:59

GEMEINSCHAFTSGRUNDSTÜCKS gibt es als WEG oder als BGB Gemeinschaft.

In beiden entscheidet eine Mehrheit. Jedoch kann der Verwalter alleine, ohne Beschluss den Schaden reparieren lassen.

Das Grundstück gehört hier nicht 1/6 jemandem, und man kann dann auf dem 1/6 selbst entscheiden. Das gesamte Grundstück gehört einer Gemeinschaft die entscheidet.
Partei A hat 2002 ein Haus in einem 6er Block gekauft.Zu diesem Haus gehört ein Gemeinschaftsgrundstück.
Ich vermute mal das ganze ist eine WEG mit Sondernutzungsrechten, und keine einzelnen Grundstücke. Dann gilt für ALLES das WEG Recht ?!?

Solange die Gemeinschaft beschließt den Dümmsten zu beauftragen, kann ein Einzelner nur was machen wenn "beschissen" wird.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Moon
Beiträge: 6
Registriert: 28.07.2010, 09:52

Beitrag von Moon » 28.07.2010, 11:17

Hallo

Erstmal danke für die schnelle Antwort :-)

Es gibt für das Gemeinschaftsgrundstück keinen Verwalter....
Könntest du bitte die Abkürzungen WEG und BGB erklären?


Lieben Gruß

Moon
Dein Nachbar ist dein schlimmster Feind!!

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 28.07.2010, 11:24

Was steht denn im Grundbuchauszug oder Kaufvertrag?

WEG ist eine Wohnungseigentumsgemeinschaft, das gibt es auch wenn die Wohnungen nebeneinander wie Häuser aussehen.
BGB ist das Bürgerliche Gesetzbuch, das regelt auch Gemeinschaften.

Wenn es keinen Verwalter gibt kann ja keiner für die Gemeinschaft irgendwelche Aufträge erteilen oder von der Versicherung Geld kassieren.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Moon
Beiträge: 6
Registriert: 28.07.2010, 09:52

Beitrag von Moon » 28.07.2010, 12:26

Im Grundbuchamt ist dieses Grundstück als GEMEINSCHAFTSGRUNDSTÜCK angegeben.Es wurde niemals eingezäunt oder ausgemessen.
Einen Verwalter gab es nie.
Die Gemeinschaft,womit Partei A und ein weiterer Nachbar immer ausgeschlossen wurden,entscheidet alles.Da gab es sogar schon Bedrohungen und Pöbeleien.Es wurde schon wegen Kleinigkeiten fast geklagt.
Bei Partei A entsteht inzwischen der Verdacht des Mobbings!!

Was kann Partei A von Partei B verlangen um einen eventuellen Betrug auszuschliessen? Darf Partei A alle Rechnungen einsehen?
Partei A ist zu Ohren gekommen,dass erst Kostenvoranschläge bei den einzelnen Parteien eingereicht werden müssen,um den Baum entfernen zu lassen.Ist das richtig?Aber wenn ja,was sagen denn die anderen Versicherungen dazu,wenn Partei A den Vorschlag macht,den Baum kostenlos entfernen zu lassen?
Dein Nachbar ist dein schlimmster Feind!!

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 28.07.2010, 12:32

Wohl eine BGB Gemeinschaft.

Mich wundert wie bei Entscheidungen , Rechnungen, Aufträge vergeben werden. Denn es müssen alle zusammen unterschreiben
Bei Partei A entsteht inzwischen der Verdacht des Mobbings!!
Kindergarten
Was kann Partei A von Partei B verlangen um einen eventuellen Betrug auszuschliessen?


Nichts
Darf Partei A alle Rechnungen einsehen?
Da A keinen Auftrag erteiltem und es keinen Verwalter gibt kann es keine Rechnung geben die A betrifft. Denn A hat ja keinen Auftrag erteilt.
Das irgend jemand meint Aufträge zu erteilen ist dessen Problem.

Ich würde kein Geld mehr zahlen und gegen jede Aktion dir mir nicht passt eine einstweilige Verfügung beantragen.

Stellt sich aber die Frage ob ein externer Zwangsverwalter nicht teurer kommt als die anderen machen zu lassen was die wollen.

Ist es nicht so das das "gesamte Grundstück" mit den Häusern die "Gemeinschaft" ist. Ist doch doof wenn jeder ein Haus hat und die Gärten Gemeinsam sind. Mir unklar ob das so stimmt.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Moon
Beiträge: 6
Registriert: 28.07.2010, 09:52

Beitrag von Moon » 28.07.2010, 14:17

Kindergarten ist wohl das richtige Wort für diese Dinge die sich in der Nachbarschaft von Partei A abspielen.Dem stimme ich voll zu!!

Zu den Gärten ist zu sagen:Jeder hat seinen eigenen Vor-bzw.Rückgarten.Dieses Gemeinschaftsgrundstück liegt vor dem Block der Häuserreihe.Das Grundstück ist durch einen Weg von den Vorgärten der Einzelnen getrennt.Jeder darf diesen Weg benutzen,auch Passanten!!!

Eine einstweilige Verfügung also?! Gut dann wird Partei A wohl weiterhin Angst um sein Eigentum und sein Kind haben müssen.Schade,dass das deutsche Gesetz nur Menschen schützt die bedrohen und Patei A beinahe die Türe einschlagen.

Danke für die Antworten!!
Dein Nachbar ist dein schlimmster Feind!!

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 28.07.2010, 15:19

Schade das es keine weitere Infos gibt um sinnvoll einen Rat zu erteilen.
Schade,dass das deutsche Gesetz nur Menschen schützt die bedrohen und Patei A beinahe die Türe einschlagen.
Was will A für Gesetze, wenn A nicht mal genug Ahnung hat wessen Grundstück, wie, wem gehört. Ich würde mal dringend einen Blick ins Grundbuch werfen und mir ein Buch über Grundstücksgemeinschaften kaufen.

Und eins ist klar, wenn man von A alles bekommt wenn man böse schaut - sollte mir A mal 50 Euro schicken - ich schau auch schon ganz böse.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Moon
Beiträge: 6
Registriert: 28.07.2010, 09:52

Beitrag von Moon » 28.07.2010, 21:28

A hat mehrere Blicke ins Grundbuchamt geworfen..danke!! Und man glaubt es kaum..auch da gibt es Ungereimtheiten weil das Haus UND die Grundstücke von A und der Nachbarschaft erst seit ca.9 Jahren dem deutschen Staat gehören.

Aber danke für den Sarkasmus!! A dachte sich hier Hilfe und Tips zu finden..leider war A da wohl auf dem Holzweg.

Danke für die qualifizierten(!!) Tips und die nette(!!) Betreuung!!
Dein Nachbar ist dein schlimmster Feind!!

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 29.07.2010, 07:39

Statt rumzujammern hätte man dir mit ein paar Infos mehr gerne jemand geholfen. ....

Aber ist klar auch das Grundbuch lügt.....

Dann wird es schwer wenn alles unklar ist. Dann wird dir auch ein Rechts Forum kaum helfen.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste