Hausordnung in einer WEG

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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kasi68
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Hausordnung in einer WEG

Beitrag von kasi68 » 16.08.2010, 16:31

Hallo zusammen,

bin neu hier und hoffe mal auf schnelle Hilfe.

Folgende Situation.
1 Haus mit 3 Parteien. Neubau gerade von allen bezogen.
Alle 3 Parteien sind Eigentümer.
WEG ist gebildet worden und man hat sich auf eine Hausverwaltung verständigt. Verwaltervertrag wurde vom Beirat auch schon unterschrieben.

Zur Zeit wird noch die vorgelegte Standard-Hausordnung von allen Parteien gemeinsam diskutiert.

Eine Partei hat einen Hund und will evtl. noch einen zweiten oder sogar mehr anschaffen.

Wie ist die rechtliche Lage ? Bzw. können 2 Eigentümer die Hausordnung
absegnen und die 3te Partei muss dies akzeptieren ? (Mehrheitsbeschluss) ??

Für eine Rückinfo wäre ich wirklich dankbar.



Artikel lesen
Ausübungsfläche im Wegerecht

Der Eigentümer liest: Das der Eigentümer, also die Person die im Grundbuch steht, zu angemessenen Zeiten und mit vorgeschriebener Geschwindigkeit das Grundstück überfahren wenn es der Eigentümer will. Da die Leitungen bereits liegen ist das Leitungsrecht bereits ersch&oum.....

mehr Infos



Klaus
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Beitrag von Klaus » 16.08.2010, 17:02

Das ist keine "Mieterhausordnung" bei der man den Hundebesitz verbieten kann. Die Hausordnung kann nicht per 2/3 Mehrheit in die jeweilige Wohnung wirken.

3 Besitzer brauchen eine Verwalter und dann noch einen Beirat. Dann fehlt noch der Stockwerkswart und der Kehrdienstbeauftragte.

Lustiges Haus, und das wird wohl noch lustiger.

Ob man gegen die "beschlossene Hausordnung klagen muss " kann ich nicht sagen. Ich würde das dem Verwalter gleich mal androhen.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

kasi68
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Hausordnung in einer WEG

Beitrag von kasi68 » 16.08.2010, 17:20

Hmmmmm.....

also es gibt eine WEG von 3 Eigentümern.... und wenn sich eine von 3 Parteien der noch nicht gemeinsam beschlossenen
Hausordnung partout verweigert.....wie geht es dann überhaupt weiter ??

Z.B. Die Hausordnung erlaubt einen Hund. Der Eigentümer will aber zukünftig 3 haben und dies aber selbst ohne Erlaubnis durchführen.
Geht das ? Das wäre doch den anderen beiden Partien unfair gegenüber.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 16.08.2010, 18:33

Die Parteien haben NICHTS zu sagen wie im Sondereigentum gelebt wird.
Es sei denn durch die Tiere gehen Beeinträchtigungen aus.

Es bedarf keiner Erlaubnis.

Hätte man ein "hundefreies" Haus haben wollen, so hätte man dies bei der Gründung der WEG mit Zustimmung Aller beschließen müssen. Dann wären auch Käufer daran gebunden.

Das jetzt gegen den Willen eines Eigentümer zu beschließen geht nicht.

Klaus
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