Klavierfreude für die Nachbarschaft

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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uu-nachbar
Beiträge: 2
Registriert: 17.08.2010, 17:31

Klavierfreude für die Nachbarschaft

Beitrag von uu-nachbar » 17.08.2010, 17:44

B ist ein großer Musikfan. Sein Klavierspielen erfreut die umiegenden Häuser sehr, da es mit Inbrunst und voller Lautstärke vorgetragen wird.

Wer kennt praktische Tipps zur Abhilfe? Sind einschlägige Gerichtsurteile bekannt?



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Die Kläger leben in einer Mietwohnung genau unter der der Eltern mit den lärmenden Kinden zwischen 11-16 Jahre. Das Miethaus wurde um die 60er Jahre in Massivbauweise erstellt.

 

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 17.08.2010, 18:31

Man kann nur gegen die Dauer was machen, oder das Spiel in Ruhezeiten. Oder wenn er das gewerblich macht.
An sonst ist Musizieren erlaubt.

Klaus (Trompete)
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

andy
Beiträge: 527
Registriert: 06.06.2007, 08:04
Wohnort: NRW

Beitrag von andy » 17.08.2010, 21:42

Klaus (Trompete)
:D

andy (E-Piano, kopfhörer-tauglich)
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

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