Gästeparkplätze zweckentfremdet?
Verfasst: 07.09.2010, 10:04
Hallo,
A und B haben Eigentum in einer WEG. A wohnt da, B vermietet seine Wohnung mit einem ihm privat gehörenden Grundstück als Parkplatz an C. B hat zusätzlich nebenan ein Wochenendhaus.
Problem: B benutzt selbstverständlich die Gästeparkplätze der WEG, wenn er nebenan eine Party veranstaltet. B parkt manchmal auch auf dem Parkplatz, den er an C vermietet hat. B behauptet, er dürfe das, denn er sei ja Eigentümer und als Miteigentümer in der WEG nutzungsberechtigt. C muss dann auf dem Parkplatz von A oder sonstwo parken, weil ja die Gästeplätze auch besetzt sind.
Wie kann man das abstellen? A will keinen Ärger mit C, und A geht es ja auch nichts an, wer auf dem Grundstück von B parkt, das dieser an C vermietet hat.
A kann auch nicht gut von C verlangen, dass dieser seinen Vermieter wegweist.
Kann die WEG per Beschluss festlegen, dass die Gästeparkplätze nur für Gäste der Bewohner der WEG sind? Falls ja, wie kann man das durchsetzen?
Ach ja, in der TE steht diesbezüglich nichts.
A und B haben Eigentum in einer WEG. A wohnt da, B vermietet seine Wohnung mit einem ihm privat gehörenden Grundstück als Parkplatz an C. B hat zusätzlich nebenan ein Wochenendhaus.
Problem: B benutzt selbstverständlich die Gästeparkplätze der WEG, wenn er nebenan eine Party veranstaltet. B parkt manchmal auch auf dem Parkplatz, den er an C vermietet hat. B behauptet, er dürfe das, denn er sei ja Eigentümer und als Miteigentümer in der WEG nutzungsberechtigt. C muss dann auf dem Parkplatz von A oder sonstwo parken, weil ja die Gästeplätze auch besetzt sind.
Wie kann man das abstellen? A will keinen Ärger mit C, und A geht es ja auch nichts an, wer auf dem Grundstück von B parkt, das dieser an C vermietet hat.
A kann auch nicht gut von C verlangen, dass dieser seinen Vermieter wegweist.
Kann die WEG per Beschluss festlegen, dass die Gästeparkplätze nur für Gäste der Bewohner der WEG sind? Falls ja, wie kann man das durchsetzen?
Ach ja, in der TE steht diesbezüglich nichts.