Gäste parken auf Grundstück

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Lazy_Snake
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Gäste parken auf Grundstück

Beitrag von Lazy_Snake » 14.12.2010, 19:33

Hallo liebes Forum,

folgende Situation:

WEG mit 2 Eigentümern, beide Eigentümer wohnen selbst in den Wohnungen...
...auf dem Grundstück sind zusätzlich 2 Garagen, eben je Wohnung eine.
Ferner ist noch Platz vorhanden, wo 2 Fahrzeuge abgestellt werden können - diese sind jedoch in der TE nicht als Stellplätze deklariert.

Nach Absprache wird je Wohnung einer der vorhandenen Stellplätze genutzt (selber durch Eigentümer bzw. Ehegatten und/oder Kinder).

So, nun zum Problem:

Es kommt regelmäßig vor, dass der Miteigentümer A Besuch bekommt (das ist aber ja selbstverständlich nicht das Problem :-) ), nur parkt der Besuch dann zusätzlich zu den bereits vorhandenen 2 Fahrzeugen so auf dem gemeinsamen Grundstück, dass es B nicht möglich ist, auf dem Hof umzudrehen, um wie gewohnt rückwärts in die eigene Garage zu kommen. Zufahrt zur Garage ist jedoch nicht gänzlich versperrt, es ist nur nicht merh möglich, mit dem fahrzeug zu wenden. Hof ist halt ziemlich klein - daher auch rückwärts in die Garage, da rückwärts vom Hof echt ein Graus ist (eng, im Winter dunkel, ...)

Was macht man am Besten in einer solchen Situation, sprechen scheint nichts zu bringen, denn B habe das Problem bereits 5x angesprochen und darum gebeten, dass Besucher generell nicht auf dem Hof parken - leider vergebens.

- Dürfen Gäste einfach auf dem Hof parken?
- Kann man die Fahrzeuge der Gäste einfach abschleppen lassen?
- Wie kann man eine Regelung herbeiführen, da in diesem Fall ja nur 2 Parteien vorhanden sind, jedoch die Ansprüche völlig voneinander abweichen?

Am liebsten wäre es B , dass in der Hofeinfahrt ein Schild aufgestellt wird, welches Gästen signalisiert, dass die Zufahrt nur Bewohnern gestattet ist...

- wie erreicht man das in einer solchen Situation?

Vielen Dank für Antworten...
Lazy_Snake



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 14.12.2010, 22:29

Regeln lesen !!

Also generell ist es so das die Teilungserklärung das Sondernutzungsrecht klar beschreibt . Den Rest des Grundstücks kann man so nutzen wie er vorgesehen ist.
Also das Treppenhaus als Treppenhaus, den Hof als Hof.

Ist die Zufahrt zur Sonderfläche "unmöglich" kann man direkt was tun. Ist es nur "erschwert" wird es schwer.

Ich würde mir ein paar Fahrzeuge beschaffen und den Hof so zu stellen wie das jetzt Fremde machen. Danach lässt sich sicher eine Regelung finden.
Der nächste Schrottplatz vermietet sicher ein paar Autos. Den Rest mit Fahrrädern blockieren.

Uwe
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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