Parkplatz und Garage Zweckentfremdet?

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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jrichti
Beiträge: 1
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Parkplatz und Garage Zweckentfremdet?

Beitrag von jrichti » 22.01.2011, 16:00

Hallo,

Folgender Fall:
Miteigentümer A hat neben seiner Eigentumswohnung, eine Garage so wie Stellplatz.
Garage ist voll mit Werkzeug und sonstigen Dingen.
Auf dem Stellplatz steht ein landwirtschaftliches Fahrzeug, das auch regelmäßig zu Sonderzwecken genutzt wird, jedoch mit dem eigentlichen Beruf von Miteigentümer A nichts zu tun hat.
Von Miteigentümer A werden außerdem 2 Autos genutzt, die aber ständig Allgemeinparkplätze blockieren, selbst wenn der Stellplatz mal frei ist.
Wie ist hierbei die Rechtslage?
Hat da jemand Erfahrungen gesammelt?



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pillepalle
Beiträge: 1
Registriert: 30.03.2011, 10:48

Re: Parkplatz und Garage Zweckentfremdet?

Beitrag von pillepalle » 30.03.2011, 10:55

Wenn das Fahrzeug es nicht gefährde kann es da herumstehen solange es will


Wenn der NAchbar Werkzeuge in seiner Garage lagert, dann tut er es halt und es geht dich nichts an. Soweit es keine verpflichtende andere Regelung gibt.

Ich habe in einer Garage eine Werkstatt, 2 Roller und ein Motorrad stehen auf dem Hof, dazu habe ich noch einen Stellplatz auf welchem ich letztens für knappe 2 Wochen ein nichtzugelassenes KFZ hier stehen gehabt ( auf meinem Parkplatz )
Ein NAchbar wollte das dort nicht sehen und rief die Polizei samt Ordnungsamt. Die Herrschafften gingen unverrichteter Dinge wieder weil ich inen natürlich belegen konnte das es mein privater Stellplatz auf privatem Grund ist.

Klaus
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Re: Parkplatz und Garage Zweckentfremdet?

Beitrag von Klaus » 08.04.2011, 10:21

Wenn der NAchbar Werkzeuge in seiner Garage lagert, dann tut er es halt und es geht dich nichts an.
Klar kann einen das was angehen. Denn für den Bau einer Garage gibt es es baulicher Erleichterungen. Man kann die an die Grenze setzen oder die sonstige Bebauungsregeln übertreten. Daher kann man nicht eine Werkstatt oder einem Lager rein machen.

Hier wäre das Bauamt anzusprechen - nur ob die was Tun ? Auch das Nachbarrecht könnte zu Einsatz kommen, und man kann selber klagen.

Das jemand 10 Autos besitzt und die nie in die Garage stellt ist seine Sache.

Uwe
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

SommerKind
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Registriert: 06.09.2013, 18:58

Re: Parkplatz und Garage Zweckentfremdet?

Beitrag von SommerKind » 07.09.2013, 15:54

Es gab zu einem ähnlichen Fall vor einigen Wochen ein Urteil das veröffentlicht wurde.

Am besten mal googeln.

Da wurde ein Stellplatz als Lagerplatz zweckentfremdet und es wurde gerichtlich untersagt.

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