Gültigkeitsdauer einer Vertretungsvollmacht

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
Antworten
Sausemaus
Beiträge: 4
Registriert: 23.01.2011, 01:19

Gültigkeitsdauer einer Vertretungsvollmacht

Beitrag von Sausemaus » 23.01.2011, 01:51

Für welchen Zeitraum gilt eigentlich eine Vertretungsvollmacht für die Eigentümerversammlung(en). Muss für jede Versammlung eine Vollmacht erteilt weren, aus der hervorgeht, dass die Vollamcht für die jeweilige Sitzung gilt? oder ist eine Vertretungsvollmacht (die ein Miteigentümer bekommt) zeitlich unbegrentzt gültig?

Sinn der Frage: Wie kann ich prüfen, ob die Vollmacht noch gilt oder der Eigentümer vielleicht nicht mehr möchte, dass er von dem entsprechenden Eigentümer mit vertreten wird. Der hat nur aus alten Zeiten noch eine Vollmacht und nutzt sie (unberechtigterweise?)

Sausemaus



Artikel lesen
Horst der Baumeister nervt !

Bob der Baumeister SUPER RTL

Anders Bob der Baumeister

 

Fleißig, hilfsbereit und immer mit guter Ideen – so kennen die (jungen) Zuschauer von SUPER RTL den lustigen kleinen Baumeister Bob bereits seit vielen Jahren. Jetzt legt er bei RTL noch eine Schippe drauf und nimmt sein bi.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Gültigkeitsdauer einer Vertretungsvollmacht

Beitrag von Klaus » 23.01.2011, 10:55

Das kommt auf die Vollmacht an. Eine Vollmacht für die Versammlung Dienstag endet am Dienstag. Eine für alle Versammlungen endet eben nie.
Erst wenn Sie widerrufen wurde gilt sie nicht mehr. Die kann durch Erklärung gegenüber dir oder Entzug des "Zettel" geschehen.

Der "Bevollmächtigte" haftet wenn er die Vollmacht unberechtigt nutzt.

Der Vollmachtgeber einfach man anschreiben oder ansprechen (beweisbar), evtl besteht ja eine Betreuung.

Uwe
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste