Gültigkeitsdauer einer Vertretungsvollmacht

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Sausemaus
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Gültigkeitsdauer einer Vertretungsvollmacht

Beitrag von Sausemaus » 23.01.2011, 01:51

Für welchen Zeitraum gilt eigentlich eine Vertretungsvollmacht für die Eigentümerversammlung(en). Muss für jede Versammlung eine Vollmacht erteilt weren, aus der hervorgeht, dass die Vollamcht für die jeweilige Sitzung gilt? oder ist eine Vertretungsvollmacht (die ein Miteigentümer bekommt) zeitlich unbegrentzt gültig?

Sinn der Frage: Wie kann ich prüfen, ob die Vollmacht noch gilt oder der Eigentümer vielleicht nicht mehr möchte, dass er von dem entsprechenden Eigentümer mit vertreten wird. Der hat nur aus alten Zeiten noch eine Vollmacht und nutzt sie (unberechtigterweise?)

Sausemaus



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Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

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Klaus
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Re: Gültigkeitsdauer einer Vertretungsvollmacht

Beitrag von Klaus » 23.01.2011, 10:55

Das kommt auf die Vollmacht an. Eine Vollmacht für die Versammlung Dienstag endet am Dienstag. Eine für alle Versammlungen endet eben nie.
Erst wenn Sie widerrufen wurde gilt sie nicht mehr. Die kann durch Erklärung gegenüber dir oder Entzug des "Zettel" geschehen.

Der "Bevollmächtigte" haftet wenn er die Vollmacht unberechtigt nutzt.

Der Vollmachtgeber einfach man anschreiben oder ansprechen (beweisbar), evtl besteht ja eine Betreuung.

Uwe
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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