Mehraufwendungsvergütung Verwalter/Übergabe Kaufgegenstand

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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weg
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Mehraufwendungsvergütung Verwalter/Übergabe Kaufgegenstand

Beitrag von weg » 20.02.2011, 11:16

Hallo Guten Morgen,
Meine Frage ; 1.wie hoch darf ein Verwalter für die "Mehraufwendungsvergütung des Verwalters" verlangen ?
2. Ab wann gilt Übergabe der Eigentumswohnung (Übergabe Kaufgegenstand) ?

zu 1 : K kauft eine Eigentumswohnung von V .
wie hoch darf ein Verwalter für die "Mehraufwendungsvergütung des Verwalters" verlangen ? Der verlangt 0,5 % des Kaufpreises
in der Teilungserklärung steht nichts ,nur von Verwalterzustimmung darf er 0.2% verlangen.

zu 2: V hat diese von der Zwangsversteigerung ersteigert.
da der V nicht seine RestZahlung geleistet hat , hat die Gläubigerbank wieder Zwangsversteigerung angeordernet.
Im Kaufvertrag steht ,"die Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt am ersten des Folgemonats nach vollständiger Belegung des Kaufpreises."
Der Kaufpreis war schon 11.2010 vollständig hinterlegt ! aber Übergabe wurde nicht zum 01.12.2010 sttat gefunden ,da diese unter Zwansverwalter stand. K hat noch nicht mal Zutritt zu der erworbene EW.
Nun hat der Verwalterdem an K am 10.02.2010 geschrieben ,dass die Zwansverwaltung aufgehoben wurde und bittet die Zahlung auf "Mehraufwendungsvergütung des Verwalters" und Wohngeld . Der Verwalter kann nicht sagen ,wann die Zwansverwaltung aufgehoben wurde !
meine Frage : a. Wann ist die Übergabe ? und
b. ab wann muss der K das Wongeld zahlen ?
danke im voraus



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Klaus
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Re: Mehraufwendungsvergütung Verwalter/Übergabe Kaufgegensta

Beitrag von Klaus » 20.03.2011, 15:46

1. Übergabe ist, wenn die Schlüssel übergeben wurden und man die Wohnung in Besitz nimmt.
2. Was für eine "Mehraufwendungsvergütung des Verwalters" soll das sein. Warum richtet sich der Aufwand denn an die Höhe des Kaufpreis, sollte immer gleich sein. Das hat auch nichts mit der Teilungserklärung zu tun. So was steht wenn überhaupt im Vertrag des Verwalters mit der WEG. Ich würde wenn er eine Rechnung schreibt den Rechtsgrund erfragen.

Wohngeld zahlt man ab dem Tag an dem man im Grundbuch steht. Die Eintragung in Grundbuch wird gemacht wenn der Notar das Geld hat.

Vermutlich hat keiner Schlüssel für die Wohnung. Also würde ich mir einfach Zugang verschaffen, wenn da keine drin ist.

Ein Bekannter fand seine ersteigerte Wohnung eines Tages "offen" vor, das gab es auch keine "Übergabe".

Klaus
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weg
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Re: Mehraufwendungsvergütung Verwalter/Übergabe Kaufgegensta

Beitrag von weg » 26.03.2011, 11:33

Wohngeld zahlt man ab dem Tag an dem man im Grundbuch steht. Die Eintragung in Grundbuch wird gemacht wenn der Notar das Geld hat.
--:Wohngeldzahlung ist ab dem Übergabe (?), Die Eintragung in Grundbuch dauert normalerweise viel länger und k bekommt keine schlüssel .

Vermutlich hat keiner Schlüssel für die Wohnung. Also würde ich mir einfach Zugang verschaffen, wenn da keine drin ist.
--:Ja, K hat im Feb.11. einfach Zugang verschafft .
1. muss K ab diesen Tag an Wohngeld zahlen ? Keine Übergabe und keine Eintragung (ist unterwegs),da das Grundbuchamt langsam arbeitet .
(K hat schon für 01.03.11 das Wohngeld gezahlt, weil K schon in der Wohnung drin ist. )

Noch was ; ein Mieter vom Haus benutzt (besetzt) den Keller von K und will nicht raus. K hat eine Frist (xx.03.11) gesetzt aber er ist immer noch drin.
2. Was kann K machen ? Kann K dem Mieter eine Frist setzen, da K noch nicht im Grundbuch steht ?
3. der Verwalter fordert K auf , von der Wohngeldabrechnung 2010 eine Nachzahlung . Was hat K mit der Wohngeldabrechnung 2010 zutun ?
danke im vorau s

Klaus
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Re: Mehraufwendungsvergütung Verwalter/Übergabe Kaufgegensta

Beitrag von Klaus » 26.03.2011, 13:20

Solange der "Vorbesitzer" die vereinbarten Abschläge bezahlt hat ist man raus, aus alten Rechnungen. Reicht die beschlossene Umlage nicht aus zahlt der neue.

Beispiel: Die Gemeinschaft vereinbart 2400 Euro im Hausgeld, verbraucht aber 2500 Euro so ist eine Nachzahlung erforderlich. Die trifft den neuen.

Besetzt ein Nachbar den Keller, muss man den frei klagen. Das ist einfach wenn man bereits im Grundbuch steht, denn sonst kann man schwer Nachweisen Eigentümer zu sein. Aber sowas kann auch der Hausverwalter aufklären, evtl. ein Irrtum.

Uwe
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weg
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Re: Mehraufwendungsvergütung Verwalter/Übergabe Kaufgegensta

Beitrag von weg » 31.03.2011, 10:02

Hallo Guten Morgen,

Solange der "Vorbesitzer" die vereinbarten Abschläge bezahlt hat ist man raus, aus alten Rechnungen. Reicht die beschlossene Umlage nicht aus zahlt der neue.

; 1. hier war der "Vorbesitzer" der Zwansverwalter ! Ab wann ist der Neue ? ; wenn er im Grundbuchsteht oder am Tag der Übergabe (hier keine Übergabe stattgefunden )?
2. Wer zahlt hier den Fehlbetrag der Jahresabrechnung ?: hier Eingentümerversammelung am 10.03.11. Das Guthaben/ Fehl betrag der Jahresabrechnung wird beschlussgemäß fällig zum 04.04.11. Grundbucheintrag des neuen Besitzers am 30.03 11.

Wohngeld zahlt man ab dem Tag an dem man im Grundbuch steht. Die Eintragung in Grundbuch wird gemacht wenn der Notar das Geld hat.
:3. K hat schon für den Monat März das Wohngeld gezahlt und die Grundbucheintrag am 30.03 11(k hat Grundbuchamt gefragt).hat K zu früh gezahlt ?

vielen dank im voraus

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