Mehraufwendungsvergütung Verwalter/Übergabe Kaufgegenstand
Verfasst: 20.02.2011, 11:16
Hallo Guten Morgen,
Meine Frage ; 1.wie hoch darf ein Verwalter für die "Mehraufwendungsvergütung des Verwalters" verlangen ?
2. Ab wann gilt Übergabe der Eigentumswohnung (Übergabe Kaufgegenstand) ?
zu 1 : K kauft eine Eigentumswohnung von V .
wie hoch darf ein Verwalter für die "Mehraufwendungsvergütung des Verwalters" verlangen ? Der verlangt 0,5 % des Kaufpreises
in der Teilungserklärung steht nichts ,nur von Verwalterzustimmung darf er 0.2% verlangen.
zu 2: V hat diese von der Zwangsversteigerung ersteigert.
da der V nicht seine RestZahlung geleistet hat , hat die Gläubigerbank wieder Zwangsversteigerung angeordernet.
Im Kaufvertrag steht ,"die Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt am ersten des Folgemonats nach vollständiger Belegung des Kaufpreises."
Der Kaufpreis war schon 11.2010 vollständig hinterlegt ! aber Übergabe wurde nicht zum 01.12.2010 sttat gefunden ,da diese unter Zwansverwalter stand. K hat noch nicht mal Zutritt zu der erworbene EW.
Nun hat der Verwalterdem an K am 10.02.2010 geschrieben ,dass die Zwansverwaltung aufgehoben wurde und bittet die Zahlung auf "Mehraufwendungsvergütung des Verwalters" und Wohngeld . Der Verwalter kann nicht sagen ,wann die Zwansverwaltung aufgehoben wurde !
meine Frage : a. Wann ist die Übergabe ? und
b. ab wann muss der K das Wongeld zahlen ?
danke im voraus
Meine Frage ; 1.wie hoch darf ein Verwalter für die "Mehraufwendungsvergütung des Verwalters" verlangen ?
2. Ab wann gilt Übergabe der Eigentumswohnung (Übergabe Kaufgegenstand) ?
zu 1 : K kauft eine Eigentumswohnung von V .
wie hoch darf ein Verwalter für die "Mehraufwendungsvergütung des Verwalters" verlangen ? Der verlangt 0,5 % des Kaufpreises
in der Teilungserklärung steht nichts ,nur von Verwalterzustimmung darf er 0.2% verlangen.
zu 2: V hat diese von der Zwangsversteigerung ersteigert.
da der V nicht seine RestZahlung geleistet hat , hat die Gläubigerbank wieder Zwangsversteigerung angeordernet.
Im Kaufvertrag steht ,"die Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt am ersten des Folgemonats nach vollständiger Belegung des Kaufpreises."
Der Kaufpreis war schon 11.2010 vollständig hinterlegt ! aber Übergabe wurde nicht zum 01.12.2010 sttat gefunden ,da diese unter Zwansverwalter stand. K hat noch nicht mal Zutritt zu der erworbene EW.
Nun hat der Verwalterdem an K am 10.02.2010 geschrieben ,dass die Zwansverwaltung aufgehoben wurde und bittet die Zahlung auf "Mehraufwendungsvergütung des Verwalters" und Wohngeld . Der Verwalter kann nicht sagen ,wann die Zwansverwaltung aufgehoben wurde !
meine Frage : a. Wann ist die Übergabe ? und
b. ab wann muss der K das Wongeld zahlen ?
danke im voraus