WEG-Grundstück und Reparatur defekter Zaun

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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nachbarn4mich
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Registriert: 17.04.2011, 06:31

WEG-Grundstück und Reparatur defekter Zaun

Beitrag von nachbarn4mich » 17.04.2011, 07:53

Herzlich Willkommen an alle die mich noch nicht kennen. Ich bin ein Newbie zumindest hier im sehr interessanten Forum.
Auch ich habe Nachbarn. Und so kommt es wie es kommen muß.
Die WEG [A-F] ist seit Bj der Anlage in fast unveränderter Form erhalten und eher klein (6 Parteien, die Reihenfolge der aphabetischen Reihenfolge ist ausdrücklich willkürlich).
Seit einem Jahr wohnen/leben wir hier und sollten schon vor dem Einzug durch Partei + [C] "eingenordet" werden. Angebliche Privat- und Spielstraße, u.a. wir fahren zu schnell, lange können sie hier nicht parken, etc., wohlgemerkt vor dem Einzug, aber nach Kauf des Objektes. C'est la vie!
Eine scheinbare gewisse Abhängigkeit zwischen + [C] ist gegeben. Das aber nur subjektiv und am Rande.
Der aktuelle Fall des Anstoßes ist ein windiger Wind gewesen, der auf dem gemeinsamen Grundstück (Spielplatz, Carport und Zaunanlage, alle anderen Gegenstände sind real geteilt), wütete und einen Teil eines Sichtschutzzaunes zerstörte (4 Pfosten und 4 Segmente zerbrochen). Fakt ist, die Pfosten sind angefault (m.E. falsch eingesetzt, Billigholz und direkter Erdkontakt, aber so sei es) und konnten dadurch dem Wind nicht stand halten. Die defekten Zaunteile wurden von B entdeckt und von mir [E] verkehrsicherungstechnisch demontiert. Danach habe ich, in meinem ungestümen Engagement und zur Gemeinschaftsarbeit erzogen, "sogleich" Ersatzteile herausgesucht, die Preisen aufgelistet, klargestellt das ich es in Eigenleistung ohne finanzielles Interesse reparieren wollen würde, brieflich verfasst und an jeden Einzelnen zur Ansicht übergeben.
Zustimmung kam am selben Abend fast zeitgleich durch die Parteien [D] + [F], von + [C] kam eine Ablehnung, weil man keine Notwendigkeit für einen Wiederaufbau sieht. Durch wurde sogar festgestellt, dass sich jetzt Kinder auf diese Weise kennenlernen konnten. Von Partei [A] kommt bis jetzt nichts.
Es gibt keinen Verwalter und zu unserer Verwunderung wurde erst letztes Jahr, NACH unserem Einzug, eine Eigentümerversammlung einberufen, wir hatten das angestoßen um dies u.a. dazu zu nutzen, uns allen vorzustellen. Nebenbei wollten wir auch Einzelheiten zu den gemeinschaftlichen Tätigkeiten und Erfahrungen mit den Häusern sammeln.
Es gibt einen Gemeinschaftsvertrag der einer Partei nicht vorgelegt wurde oder aber dessen Unterschrift fehlt. In diesem Vertrag ist etwas von 5/6 Mehrheit hinterlegt. Scheinbar haben sich die Nachbarn immer untereinander "geeinigt", was wiederum nie von Erfolg gekrönt war. Vielleicht auch ein Grund, warum sie sich nicht so oft (einmal im Jahr) sehen wollen?!

Nun zu meinen Ich-da-mal-'ne-Frage-Fragen:
Wie kann man einen Vertrag schließen, wenn nicht alle unterschreiben?
Soviel ich weiß, sind wir als Käufer automatisch diesem Vertrag eingegangen (Übernahme Rechte und Pflichten).
Bedingt es diesen Vertrag beglaubigen oder gar notariell neu aufzusetzen?
Muß solch ein Streben wieder von allen getragen werden?
Und speziell zum Zaun: Kann ich diesen Zaun selbständig wiederaufbauen, wohl gemerkt, es ist ein Sichtschutzzaun der vorhanden war und nicht erst neu erschaffen wird (Instandhaltung und Reparatur)?
Für ein reges Interesse eurerseits würde ich mich freuen und
verbleibe mit freundlichem Gruß

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