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Verkauf einer Einheit

Verfasst: 30.06.2011, 12:38
von Beka
Die Teilungserklärung schreibt vor, dass ein Verkauf außer Erstverkauf durch den Verwalter genehmigt werden muss.
Ist dafür auch ein Beschluss erforderlich?
Wie verhält sich das bei einer Besitzumschreibung auf Erben und wie verhält es sich, wenn 2 Eigentümer gegenseitig den Prozentsatz des Anteils ändern?
Gruß
BEKA

Re: Verkauf einer Einheit

Verfasst: 30.06.2011, 16:29
von Klaus
dass ein Verkauf außer Erstverkauf durch den Verwalter genehmigt werden muss
Da steht doch alles drin ?!?
Ist dafür auch ein Beschluss erforderlich?
Nein, auch kann der Verwalter das kaum verweigern
Besitzumschreibung auf Erben
Kein Verkauf
wenn 2 Eigentümer gegenseitig den Prozentsatz des Anteils ändern
Im Grundbuch stehen die doch als "ein Besitzer drin", wo ändern sich da denn Prozente ?

Klaus

Re: Verkauf einer Einheit

Verfasst: 01.07.2011, 08:37
von Beka
Zwei Eigentümer hatten je 50 Prozent an 2 Einheiten. Das führte zu falschen Stimmrechten nach Köpfen.
Die Umschreibung erfolgte so, dass nun jeder Eigentümer 100 Prozent an einer Einheit hat.
Nun haben 2 Eigentümer wieder 2 Köpfe.
War diese Umschreibung ein Verkauf?

Re: Verkauf einer Einheit

Verfasst: 01.07.2011, 08:46
von Klaus
Was sagt den das Finanzamt, wollten die Grunderwerbsteuern ?
Ich würde sagen ja, es floss zwar kein Geld, aber ein geldwerter Vorteil.

Spielt aber kaum eine Rolle, denn selbst wenn der Verwalter nicht gefragt wurde. Was will der machen. Denn zustimmen hätte er wohl eh müssen.
Da man eh nichts ändern kann würde ich mal abwarten.

Klaus