Wasserschaden eines Eigentümers ohne Wasserversicherung
Verfasst: 20.09.2011, 12:07
Hallo an alle
Hab da mal wider ein Problem.
Wir 5 WEG Besitzer Insgesammt
Davon 4 Eigentümer genannt A und 1 Eigentümer genannt B , haben eine Meinungsverschiedenheit.
Sachverhalt:
Eigentümer B hat sich entschlossen sein Bad zu Renovieren, Waschbecken, Wasserhähne, Eckventiele etc. zu erneuern. Ok soweit.
B hat dazu eine Firma C beauftragt.
Jetz hat sich nach einem halben Jahr herrausgestellt dass bei dieser erneuerung der Eckventiele eine Leitung beim Lösen undicht wurde und
6 Monate vor sich hin getropft hat, in die Wand. Die undichte Leitung ist in der Wohnung des B also vom Haus aus gesehen nach der Wasseruhr!.
Ein Wasserschaden ist in vier Wohnungen entstanden, wir mussten eine Bautrocknungs Firma beauftragen
unsere Wände zu trocknen. Die Gesammtkosten zur Reparatur belaufen sich auf etwa 5000 Euro.
Nun folgende Frage.
Wer trägt die Kosten ?
A ist der Meinung, die Fa. C trägt die Schuld und wenn nicht, dann muß B für den Schaden aufkommen
da das Haus über keine Wasserschadenhaftpflicht verfügte.
B ist der Meinung, die Fa. C trägt die Schuld und wenn nicht müssen alle Eigentümer bezahlen, also A und B.
C ist der Meinung dass Ihn dass nichts angeht, weil es eine alte Leitung war.
Vielen dank im vorraus für eure Hilfe
Gruß Andy123
Hab da mal wider ein Problem.
Wir 5 WEG Besitzer Insgesammt
Davon 4 Eigentümer genannt A und 1 Eigentümer genannt B , haben eine Meinungsverschiedenheit.
Sachverhalt:
Eigentümer B hat sich entschlossen sein Bad zu Renovieren, Waschbecken, Wasserhähne, Eckventiele etc. zu erneuern. Ok soweit.
B hat dazu eine Firma C beauftragt.
Jetz hat sich nach einem halben Jahr herrausgestellt dass bei dieser erneuerung der Eckventiele eine Leitung beim Lösen undicht wurde und
6 Monate vor sich hin getropft hat, in die Wand. Die undichte Leitung ist in der Wohnung des B also vom Haus aus gesehen nach der Wasseruhr!.
Ein Wasserschaden ist in vier Wohnungen entstanden, wir mussten eine Bautrocknungs Firma beauftragen
unsere Wände zu trocknen. Die Gesammtkosten zur Reparatur belaufen sich auf etwa 5000 Euro.
Nun folgende Frage.
Wer trägt die Kosten ?
A ist der Meinung, die Fa. C trägt die Schuld und wenn nicht, dann muß B für den Schaden aufkommen
da das Haus über keine Wasserschadenhaftpflicht verfügte.
B ist der Meinung, die Fa. C trägt die Schuld und wenn nicht müssen alle Eigentümer bezahlen, also A und B.
C ist der Meinung dass Ihn dass nichts angeht, weil es eine alte Leitung war.
Vielen dank im vorraus für eure Hilfe
Gruß Andy123