Wasserschaden eines Eigentümers ohne Wasserversicherung

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Andy123
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Wasserschaden eines Eigentümers ohne Wasserversicherung

Beitrag von Andy123 » 20.09.2011, 12:07

Hallo an alle

Hab da mal wider ein Problem.

Wir 5 WEG Besitzer Insgesammt
Davon 4 Eigentümer genannt A und 1 Eigentümer genannt B , haben eine Meinungsverschiedenheit.

Sachverhalt:
Eigentümer B hat sich entschlossen sein Bad zu Renovieren, Waschbecken, Wasserhähne, Eckventiele etc. zu erneuern. Ok soweit.
B hat dazu eine Firma C beauftragt.

Jetz hat sich nach einem halben Jahr herrausgestellt dass bei dieser erneuerung der Eckventiele eine Leitung beim Lösen undicht wurde und
6 Monate vor sich hin getropft hat, in die Wand. Die undichte Leitung ist in der Wohnung des B also vom Haus aus gesehen nach der Wasseruhr!.
Ein Wasserschaden ist in vier Wohnungen entstanden, wir mussten eine Bautrocknungs Firma beauftragen
unsere Wände zu trocknen. Die Gesammtkosten zur Reparatur belaufen sich auf etwa 5000 Euro.

Nun folgende Frage.

Wer trägt die Kosten ?

A ist der Meinung, die Fa. C trägt die Schuld und wenn nicht, dann muß B für den Schaden aufkommen
da das Haus über keine Wasserschadenhaftpflicht verfügte.

B ist der Meinung, die Fa. C trägt die Schuld und wenn nicht müssen alle Eigentümer bezahlen, also A und B.

C ist der Meinung dass Ihn dass nichts angeht, weil es eine alte Leitung war.

Vielen dank im vorraus für eure Hilfe :roll:

Gruß Andy123



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Klaus
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Re: Wasserschaden eines Eigentümers ohne Wasserversicherung

Beitrag von Klaus » 20.09.2011, 13:02

Es zahlt der Verursacher, hier der Bauherr.

Jedoch muss man dem "BEWEISEN" das er es war. Da bereits alle Beweise vernichtet wurden,könnt ihr es wohl vergessen.
Gehört die Leitung ausschließlich dem Eigentümer ist sie Sondereigentum und dann haftet der Sondereigentumsbesitzer.

Klaus
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Andy123
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Re: Wasserschaden eines Eigentümers ohne Wasserversicherung

Beitrag von Andy123 » 20.09.2011, 15:15

Klaus hat geschrieben:Es zahlt der Verursacher, hier der Bauherr.

Jedoch muss man dem "BEWEISEN" das er es war. Da bereits alle Beweise vernichtet wurden,könnt ihr es wohl vergessen.
Gehört die Leitung ausschließlich dem Eigentümer ist sie Sondereigentum und dann haftet der Sondereigentumsbesitzer.

Klaus
Hallo Klaus
Verstehe ich nicht ! Wer ist Bauherr? EWG (Eigentümerwohngemeinschaft) A ?
Die Firma C als verursacher muß doch den Schaden bezahlen und wenn nicht der Eigentümer B der Wohnung (Auftraggeber) oder?
Aber doch nicht die Gemeinschaft A, alle zusammen. ? Wäre ja ungerecht ohne Ende.

Zb. Ich kann doch nichts dafür dass der andere in seiner Wohnung mißt baut. :cry:

Beweise, das alte Rohr haben wir noch. Nur war es ja nicht B sondern C der schuld ist.
Die Lecksuche hat eine andere Firma gemacht und ist somit auch als Beweis vorhanden.
Und ich würde sagen Ja die Leitungen sind nach der Wasseruhr Sondereigentum des Besitzers.

Sonst hätten ja wir A als EWG den Auftrag zum wechseln der Leitungen geben müssen.?

Gruß Andy123

Ps: Oder hab ich mich zu anfang falsch ausgedrückt?

Klaus
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Re: Wasserschaden eines Eigentümers ohne Wasserversicherung

Beitrag von Klaus » 20.09.2011, 15:26

Bauherr ist der der den "Bauauftrag" gibt.

Ist das Wasserrohrstück im Sondereigentum - also in der Wohnung , und keine "Durchleitung" - dann haftet für Schäden durch diese Leitungen der Eigentümer der Leitung also der Wohnungseigentümer.

Hat der Handwerker den Schaden verursacht, dann haftet der seinem Auftraggeber. Die Hausgemeinschaft muss hier nicht mit dem Handwerke streiten.

Wie nun die Hausgemeinschaft an die Leitung im Sondereigentum ran kam, müsste man erklären können.

Klaus
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Andy123
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Re: Wasserschaden eines Eigentümers ohne Wasserversicherung

Beitrag von Andy123 » 22.09.2011, 08:02

Hallo Klaus und danke für die Erklärung

Also Bauherren sind nicht vorhanden in diesem Sinne. Denn wir haben alle die fertigen Wohnung gekauft.
Somit sind wir lediglich eine WEG , die aber für alle Arbeiten um und im WEG Haus zuständig sind. Jedoch nicht in den einzelnen Wohnungen.

Die Leitung ist demnach auch Sondereigentum in der Wohnung und es besteht keine Durchleitung (Wasseruhr vorhanden).
Die Wasseruhr ist auch schon Sondereigentum des Besitzers der Wohnung.

Und ja,der Handwerker hat den Schaden verursacht! Und muß dem Auftraggeber gegenüber den Schaden regulieren.Super,dass dachte ich doch auch.:D

Da wir die WEG uns gegenseitig helfen ist es kein Problem dass wir an die Leitung rankommen.
Und das undichte Stück dass danach ausgetauscht wurde hat der Eigentümer B aufgehoben und uns gezeigt.

Gruß Andy123 supi :)

Ps: Hast du mir eine Adresse wo ich das Urteil aus unserem Wegerechtsprozess hinschicken kann?

Klaus
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Re: Wasserschaden eines Eigentümers ohne Wasserversicherung

Beitrag von Klaus » 22.09.2011, 08:18

Also Bauherren sind nicht vorhanden in diesem Sinne.
Mann wo Auftrag an Handwerker vergibt ist der Bauherr, Auftraggeber, Kunde der Handwerkes.

Ob der Handwerker haftet ist eine andere Sache. Wenn der rechts hämmert ist es nicht seine Schuld das links die Leitung platzt.
Das interessiert die WEG nicht, das soll er mit dem ausmachen. Diesen Handwerker hätte er rufen müssen um nachzubessern.

Der Schaden wurde durch eine Leitung im Sondereigentum verursacht, daher zahlt der
Eigentümer des Sondereigentums. Evtl. seine Hausrat - Haftpflicht. Notfalls eben er.

Klaus
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