Zwei Hauptwasserzähler im Sondereigentum

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Schmuggler-Pirat
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Zwei Hauptwasserzähler im Sondereigentum

Beitrag von Schmuggler-Pirat » 03.12.2011, 17:07

Hallo Zusammen, hallo Klaus!

Ich habe da ein paar ungeklärte Fragen. Kannst Du mit Antworten helfen??
WEG bestehend aus Haus A Sondereigentum und Haus B Sondereigentum. Lt. Teilungsvereinbarung wurden A und B die Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum eingeräumt gegen Übernahme der laufenden Unterhaltung und Instandhaltung der jeweils zugewiesenen Flächen und der Unterhaltung, Instandhaltung und eventuellen Erneuerung der zugehörigen Anlagen. Die für Grundbesitz und Gebäude abzuschließenden Versicherungen sind von jedem Sondereigentümer für sein Sondereigentum und das dieses umgebende Gemeinschaftseigentum gesondert abzuschießen.

Eine Hausverwaltung gibt es nicht, gemeinsame Rücklagen oder verbrauchsabhängige Kostenabrechnungen gibt es nicht. Jeder zahlt seine Rechnungen für Versicherungen, Müllgebühren, Strom, Gas, Wasser usw. selbst und hat darüber eigene private Verträge.

B hat einen Wasserlieferungsvertrag (privatrechtlich) abgeschlossen. Ohne die Zustimmung, ohne Wissen, ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft wurde der Hauptwasserzähler für B in das Sondereigentum von A installiert. Neben dem Hauptwasserzähler von A wurde nun eine Abzweigung der Leitung für den Hauptwasserzähler von B montiert und zwar am Hauptanschluss vor den Absperrhähnen. Muß A jetzt für B Verwaltungstätigkeiten übernehmen? War der Einbau des zweiten Hauptwasserzählers rechtens?

Das Wasserrohr, welches von Sondereigentum A aus, das Sondereigentum B mit Wasser versorgt, wurde damals nicht durch die Stadtwerke verlegt, sondern es ist eine privat verlegte Leitung, die natürlich im Gemeinschaftseigentum steht. Das Wasserversorgungsunternehmen ist lt privaten Wasserliefervertrag von B angeblich nicht in der Haftung für die privat verlegte Leitung, weshalb der Hauptwasserzähler von B auch direkt neben den Hauptwasserzähler von A (Vorderhaus) montiert wurde.

Stimmt es, dass das Wasserversorgungsunternehmen gegenüber der Gemeinschaft der Eigentümer die Haftung ausgeschlossen hat, obwohl die Wasserlieferverträge privatrechtlich und nicht im Namen der Eigentümergemeinschaft geschlossen wurden?

Vielen Dank



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Nachbarn und ihre Luftwärmepumpe

Das Gericht hat nach den geltenden Regeln gebäudegleiche Anlagen ohne Abstand zugelassen, soweit die Beleuchtung mit Tageslicht und der Brandschutz sichergestellt sind.

Aber, es ging dabei nicht im Lärm. Denn die Vorschriften für Geräuschimmissionen würden in erster.....

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Klaus
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Re: Zwei Hauptwasserzähler im Sondereigentum

Beitrag von Klaus » 03.12.2011, 18:14

Ist doch super, jeder macht seins und kein Ärger.

Was genau will A jetzt ?.
dass das Wasserversorgungsunternehmen gegenüber der Gemeinschaft der Eigentümer die Haftung ausgeschlossen hat
Keine Ahnung, warum sollte jemand für was haften.

Ihr könnt rechtliche das Haus unter Zwangsverwaltung stellen lassen.
Ein Gericht bestimmt dann einen Verwalter der teuer "nichts"macht, ist ja alles getrennt, aber zuständig wäre.

Hat der Vorbesitzer den "Nachbarschaftsstreit" beim Kauf als Mangel erklärt ?

Klaus
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Re: Zwei Hauptwasserzähler im Sondereigentum

Beitrag von Schmuggler-Pirat » 03.12.2011, 18:42

Hallo Klaus,

das Problem besteht beim Wasserversorgungsunternehmen - haftungstechnisch - wegen der
nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen gelegten Leitung. Die Leitung nutzt nur B - der dafür einen privaten Wasserliefervertrag geschlossen hat.

Normalerweise haften die Versorgungsunternemen bis zu Hausanschluss, da aber damals eine private Leitung verlegt wurde, hat der Versorger den zweiten Hauptzähler in das Sondereigentum A montiert - ohne A darüber zu informieren. Die privat verlegte Leitung verläuft durch die Räume des Sondereigentums von A und unter der A zur ausschließlichen Sondernutzung zugewiesenen Fläche - für die A die Instandhaltung, laufende Unterhaltung, eventuelle Erneuerung und Versicherungspflicht trägt.

B hat einen privatrechtlichen Vertrag für die Wasserversorgung abgeschlossen.
A hat auch einen privatrechtlichen Vertrag für die Wasserversorgung abgeschlossen.

Welche Auswirkung haben privatrechtliche Verträge der Eigentümer auf das Wohnungseigentum wenn Sie nicht von der allgemeinheit der Wohnungseigentümer unterschrieben wurden?

Vielen Dank

Klaus
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Re: Zwei Hauptwasserzähler im Sondereigentum

Beitrag von Klaus » 03.12.2011, 19:18

da aber damals eine private Leitung verlegt wurde, hat der Versorger den zweiten Hauptzähler in das Sondereigentum A montiert - ohne A darüber zu informieren
Durch einen Einbruch ?!? Oder wie soll das gelaufen sein.
Welche Auswirkung haben privatrechtliche Verträge der Eigentümer auf das Wohnungseigentum wenn Sie nicht von der allgemeinheit der Wohnungseigentümer unterschrieben wurden?
Machs noch komplizierter. Verträge gelten zwischen den Vertragspartner, mit deren Vertragsinhalt..

Was solls das werden: Wie ärgere ich meinen Nachbarn.

Die Leitung wurde mit "Duldung" montiert, daher bleibt Sie.
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Re: Zwei Hauptwasserzähler im Sondereigentum

Beitrag von Schmuggler-Pirat » 03.12.2011, 19:40

Nein, kein Einbruch - nur Hausfriedensbruch! Mit einem Zweitschlüsseln - von denen A nichts wußte.
B war Eigentümer von A und B und die Schlösser waren noch nicht ausgetauscht!

Ärgern will Keiner Keinen! Nur die Rechtsstellung aus den privaten Verträgen mit den Versorgungsunternehmen, da der Wasserlieferant ständig seine Hafungsprobleme mit B über A austragen möchte. Ich wollte jetzt nur sicher sein, ich war unsicher - aber auch der Meinung, dass privatrechtliche Verträge der Miteigentümer keine Auswirkung auf die Eigentumsgemeinschaft haben können. Die Leitung ist auch für die Eigentumsgemeinschaft kein Problem - nur für das Versorgungsunternehmen in Bezug auf den privaten Wasserliefervertrag mit B und die Haftung.

Das Versorgungsunternehmen versucht A ständig klar zu machen, dass es aus der Wasserlieferungsvertragshaftung gegenüber der Wohnungseigentumsgemeinschaft sei und auf A beträchtliche Schäden durch Wasserverlust (Unterspülungen, Erdabsackungen) aus der privat verlegten Leitung zukommen könnten.

A hat das Grundstück zwar versichert - aber ein Schaden an der privat verlegten Leitung - da wird der Versicherer dann auch die Frage stellen - warum der Hauptwasserzähler von B bei A ist - und der Wasserversorger der Meinung ist nicht zu haften.

Nein, es war nichts gegen den Miteigentümer AB

Einfach Gewissheit!

Klaus
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Re: Zwei Hauptwasserzähler im Sondereigentum

Beitrag von Klaus » 03.12.2011, 20:31

Ich verstehs es nicht.

Wasserwerk X liefert an Haus Z, bis zum Übergabepunkt, meist die Wasseruhren. Danach ist es nicht mehr Sache von X.

Welche Haftungsprobleme kann es da geben.

Das der Raum in dem die Uhr hängt dem Weihnachtsmann gehört ist Wasserwerk X völlig egal. In vielen Häusern laufen Leitungen die zum Gemeinschaftseigentum gehören auch durch Sondereigentum.

Ich versteh das Problem wohl immer noch nicht.

Klaus
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Re: Zwei Hauptwasserzähler im Sondereigentum

Beitrag von Schmuggler-Pirat » 03.12.2011, 23:58

Hallo Klaus,

X Wasserwerk liefert Wasser an zwei Wohnungseigentümer A Vorderhaus und B Hinterhaus.
Beide Wasserlieferungsverträge wurden privatrechtlich von den jeweiligen Wohnungseigentümern bzw. Privatpersonen bei X geschlossen - also nicht im Namen der Wohnungseigentumsgemeinschaft.

X ist nun der Meinung, mit dem Hauptzählereinbau des 2. Zählers für B, in das Sondereigentum A Vorderhaus, die Hausanschluss Leitungshaftung gegenüber A und B ausgeschlossen zu haben - obwohl es sich um zwei privatrechtliche Wasserlieferungsverträge handelt.
Die Wasserleitung ist eine privat verlegte Leitung d.h. nicht von X Verlegt - wäre nun die Wasserleitung von X verlegt worden, wäre auch der 2. Zähler, bei B Hinterhaus, eingebaut worden.

Die privat verlegte Leitung führt durch das Vorderhaus von A über einen Hof ca. 15 Meter zum Hinterhaus B.
A hat die Sondernutzungsrechte am Hofgrundstück.

B hat den privatrechtlichen Vertrag mit X unterschrieben und bekommt sein Wasser über die privat verlegte Leitung.

Meine Frage ist nun: Was hat A mit dem privatrechtlich geschlossenen Wasserlieferungsvertrag von X und B zu schaffen?
Was passiert, wer haftet, wenn die privat verlegte Wasserleitung ein Leck bekommt und Wasser dauerhaft ins Erdreich tropft und zu Unterspühlungen führt?
Danke

Klaus
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Re: Zwei Hauptwasserzähler im Sondereigentum

Beitrag von Klaus » 04.12.2011, 00:19

Was passiert, wer haftet, wenn die privat verlegte Wasserleitung ein Leck bekommt und Wasser dauerhaft ins Erdreich tropft und zu Unterspülungen führt?
Der Eigentümer dieser Leitung. Wie bei allen anderen Dingen auch haftet immer der Eigentümer einer Sache. Zu klären wäre nun ob die Leitung der WEG gehört oder im Sondereigentum liegt. Das wiederum steht in der Teilungserklärung.

Aber ich vermute das macht du sicher auch noch komplizierter als es sein muss.
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Re: Zwei Hauptwasserzähler im Sondereigentum

Beitrag von Schmuggler-Pirat » 04.12.2011, 00:34

Nein, keine Angst!
Leitung gehört zum WEG.

Ich verstehe nur nicht ganz...
Kann X gegenüber A seine Haftung ausschließen, indem der Zähler einfach woanders montiert wird??

X führt noch Wasser durch die Leitung weil B das privatrechtlich gebucht hat und im Schadensfall soll dann A das nachsehen haben und für Schäden aus privatverträgen von B mithaften?

Keine Angst B soll ja Wasser haben :roll:

Da soll noch einer klar kommen!

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Re: Zwei Hauptwasserzähler im Sondereigentum

Beitrag von Klaus » 04.12.2011, 10:00

X benennt einen "Übergabepunkt" an der er das Wasser übergibt. Das muss nichts mit dem Zähler zu tun haben, den kann er dich auch im Wohnzimmer montieren. Bis zu diesem Punkt haftet er. Meist ist das, das große Absperrventil im Keller.

Jetzt muss man drüber streiten wem die Leitungen im Haus zum jeweiligen Sondereigentum gehören. Meist stehen die unter Gemeinschaftseigentum, sind aber auch meist in einem Haus untergebracht.

Es kommt also drauf an.

Üblicherweise ist die WEG gegen Leitungswasserschäden versichert.
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