Kinderlärm

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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felida
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Kinderlärm

Beitrag von felida » 05.12.2011, 11:22

Zur Situation: Haus mit 3 Wohnungen auf 3 Stockwerken mit 3 Eigentümern A, B, C.
A und C sind verwandt. B ist vor einem Jahr dazugekommen und hat die mittlere Wohnung gekauft.
A und C sind kinderlos. B haben 2 Kinder, davon eines im schönen "Trotzalter". Über dieses Kind wurde sich beim Verwalter beschwert und dieser hat an B einen Brief geschrieben mit einigen Punkten der Hausordnung und um Einhaltung gebeten. Zu Punkt 1: Kinderlärm steht wörtlich in der Hausordnung: "Kinder sind zu Ruhe, Ordnung und Reinlichkeit im Haus und auf dem Grundstück anzuhalten. Das Spielen im Treppenhaus, Kellergängen und in den Fluren ist nicht gestattet." Kind von B hat gegen diese Eingrenzung noch nie verstoßen. Während der Trotzphase kommt es lediglich in der Wohnung von B ab und an zu Streitigkeiten, die dann auch mal etwas lauter werden. Die weiteren Punkte, z.B. dass nichts im Flur abgestellt werden darf, hat B sofort nach Erhalt des Briefes beseitigt (1 Blumentopf und 3 Paar Schuhe). Wie soll sich B weiter verhalten? Ist eine Stellungnahme gegenüber dem Hausverwalter angebracht? Kind von B nutzt natürlich die verbotenen Sachen gerne um seinen Willen durchzusetzen (auf den Boden stampfen, Türen knallen). Erziehung braucht doch aber auch Grenzen! Dem Kind kann doch nicht alles erlaubt werden, nur damit Ruhe herrscht.



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Klaus
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Re: Kinderlärm

Beitrag von Klaus » 05.12.2011, 11:49

Türen knallen
Dagegen gibt es einen Türstopper.

Das man einen Kind keinen Hammer gibt mit dem es Hämmert ist klar.
Gelegentliches "Geschrei" eines "Kindes" wird man kaum verbieten können.

Man muss einem Kind nicht noch das Werkzeug liefern um Krach zu machen UND man kann ein Kind nicht ruhig stellen.

Der Hausverwalter ist "euer" Angestellter und hat da wenig zu wollen,
Mal kurz anrufen und versprechen Sie um das "Problem zu kümmern" ! mehr nicht..... wer nichts sagt, sagt nichts falsches

Im Extremfall: Beweisen A und C zusammen das B nachhaltig den Hausfrieden stört und B muss die Wohnung verkaufen und ausziehen. Das dauert aber etwas länger und ist nicht so einfach. Da aber zwei Parteien Zeugen wären ? Ich würde ein Tagebuch anfangen, nach dem Motto wer ist was in der Wohnung. Kann man beweisen das die in ihrem Lärmprotokoll lügen und man gar nicht da war wird es schwerer für die Gegner.

Kein Kind braucht deswegen aber Ritalin -)
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

yvilein
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Re: Kinderlärm

Beitrag von yvilein » 06.08.2013, 12:13

Solange das Kind Lärm in der Wohnung verursacht und die Eltern versuchen, das zu unterbinden, kann mann nicht machen. Dies ist ein Kind, und bis zu einem bestimmten Alter kann mann dem Kind gesetzlich nichts vorschreiben. Wenn die Eltern bewusst nichts machen, ist das nochmal was anderes. Aber rausschmeißen, kann mann vergessen!

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