Kinderlärm
Verfasst: 05.12.2011, 11:22
Zur Situation: Haus mit 3 Wohnungen auf 3 Stockwerken mit 3 Eigentümern A, B, C.
A und C sind verwandt. B ist vor einem Jahr dazugekommen und hat die mittlere Wohnung gekauft.
A und C sind kinderlos. B haben 2 Kinder, davon eines im schönen "Trotzalter". Über dieses Kind wurde sich beim Verwalter beschwert und dieser hat an B einen Brief geschrieben mit einigen Punkten der Hausordnung und um Einhaltung gebeten. Zu Punkt 1: Kinderlärm steht wörtlich in der Hausordnung: "Kinder sind zu Ruhe, Ordnung und Reinlichkeit im Haus und auf dem Grundstück anzuhalten. Das Spielen im Treppenhaus, Kellergängen und in den Fluren ist nicht gestattet." Kind von B hat gegen diese Eingrenzung noch nie verstoßen. Während der Trotzphase kommt es lediglich in der Wohnung von B ab und an zu Streitigkeiten, die dann auch mal etwas lauter werden. Die weiteren Punkte, z.B. dass nichts im Flur abgestellt werden darf, hat B sofort nach Erhalt des Briefes beseitigt (1 Blumentopf und 3 Paar Schuhe). Wie soll sich B weiter verhalten? Ist eine Stellungnahme gegenüber dem Hausverwalter angebracht? Kind von B nutzt natürlich die verbotenen Sachen gerne um seinen Willen durchzusetzen (auf den Boden stampfen, Türen knallen). Erziehung braucht doch aber auch Grenzen! Dem Kind kann doch nicht alles erlaubt werden, nur damit Ruhe herrscht.
A und C sind verwandt. B ist vor einem Jahr dazugekommen und hat die mittlere Wohnung gekauft.
A und C sind kinderlos. B haben 2 Kinder, davon eines im schönen "Trotzalter". Über dieses Kind wurde sich beim Verwalter beschwert und dieser hat an B einen Brief geschrieben mit einigen Punkten der Hausordnung und um Einhaltung gebeten. Zu Punkt 1: Kinderlärm steht wörtlich in der Hausordnung: "Kinder sind zu Ruhe, Ordnung und Reinlichkeit im Haus und auf dem Grundstück anzuhalten. Das Spielen im Treppenhaus, Kellergängen und in den Fluren ist nicht gestattet." Kind von B hat gegen diese Eingrenzung noch nie verstoßen. Während der Trotzphase kommt es lediglich in der Wohnung von B ab und an zu Streitigkeiten, die dann auch mal etwas lauter werden. Die weiteren Punkte, z.B. dass nichts im Flur abgestellt werden darf, hat B sofort nach Erhalt des Briefes beseitigt (1 Blumentopf und 3 Paar Schuhe). Wie soll sich B weiter verhalten? Ist eine Stellungnahme gegenüber dem Hausverwalter angebracht? Kind von B nutzt natürlich die verbotenen Sachen gerne um seinen Willen durchzusetzen (auf den Boden stampfen, Türen knallen). Erziehung braucht doch aber auch Grenzen! Dem Kind kann doch nicht alles erlaubt werden, nur damit Ruhe herrscht.