Rechte bei detailierter Teilungserklärung
Verfasst: 06.05.2012, 23:24
Hallo, noch eine Geschichte:
A wohnt mit den Nachbarn B, C und D in einer WEG mit vier in U-Form versetzten Reihenhäusern. Garagen (Sondernutzungsrecht) und Zufahrt (Gemeinschaftseigentum) sind im rückwärtigen Bereich untergebracht, über den jeder seinen Stellplatz und Eingang erreichen kann. Die zugehörigen Gärten von A, B, C, und D sind ebenfalls Flächen mit Sondernutzungsrecht und berechtigen ausschließlich den jeweils Begünstigten, die Gartenfläche zu nutzen.
Beim Erstellen der Teilungserklärung achtete man darauf, die 4 WEG-Einheiten möglichst weitgehend autark bestimmen lassen zu können. Auszüge aus der Teilungserklärung:
"jeder hat 1/4 Miteigentumsanteil und 1 Stimme bei etwaigen Eigentümerversammlungen"...
"Jeder Sondernutzungsberechtigte ist befugt, auf der für ihn bestimmten Sondernutzungsfläche auch Bauwerke (z.B. WIntergarten, überdachte Terrasse, Vorhaus, Gartenhaus etc.) zu errichten und zu unterhalten, soweit baubehördlich zulässig"...
"Jeder einzelne Sondereigentümer ist allein verantwortlich auch für die Instandhaltung der Außengestaltungen (Putz, Dacheindeckung usw.) der sein Sondereigentum umschließenden Wände bzw. Dächer und Anlagen sowie Einrichtungen"...
"Dies gilt auch für gemeinschaftliches Eigentum, welches aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gemeinschaftlich ist, jedoch nur einem Sondereigentümer alleine dient"...
"Ein Verwalter ist nicht vorgesehen"...
Entsprechende Passagen finden sich auch für Stellplätze, Garagen etc. Physikalisch ist die Trennung auch kein Problem.
Einzige "wirkliche" Gemeinschaftsfläche ist der Innenhof, sowie als Gemeinschaftseigentum die gemeinsame Abwasserleitung. Hierfür ist die Gemeinschaft zu gleichen Teilen verantwortlich.
A gefällt es so sehr gut, die TE war auch ein Grund für den Kauf.
Allerdings macht B Probleme und will überall mitbestimmen. A vermutet, dass ihm die TE nicht geläufig ist. B beruft sich immer auf das "Gemeinschaftsgrundstück", was immer er damit sagen will.
Fragen:
Ist so eine TE rechtlich wasserdicht? Ich meine, hier wird ja recht genau geregelt und damit das WEG übergangen?!?
Kann A wirklich ein Gartenhaus errichten, ohne jemanden fragen zu müssen?
Welches Recht wird angewandt, wenn das WEG hier aufgrund der TE nicht greift? Nachbarrecht wie bei real geteilten Grundstücken?
Vielen Dank für die Aufklärung,
Freundliche Grüße
Zemus
A wohnt mit den Nachbarn B, C und D in einer WEG mit vier in U-Form versetzten Reihenhäusern. Garagen (Sondernutzungsrecht) und Zufahrt (Gemeinschaftseigentum) sind im rückwärtigen Bereich untergebracht, über den jeder seinen Stellplatz und Eingang erreichen kann. Die zugehörigen Gärten von A, B, C, und D sind ebenfalls Flächen mit Sondernutzungsrecht und berechtigen ausschließlich den jeweils Begünstigten, die Gartenfläche zu nutzen.
Beim Erstellen der Teilungserklärung achtete man darauf, die 4 WEG-Einheiten möglichst weitgehend autark bestimmen lassen zu können. Auszüge aus der Teilungserklärung:
"jeder hat 1/4 Miteigentumsanteil und 1 Stimme bei etwaigen Eigentümerversammlungen"...
"Jeder Sondernutzungsberechtigte ist befugt, auf der für ihn bestimmten Sondernutzungsfläche auch Bauwerke (z.B. WIntergarten, überdachte Terrasse, Vorhaus, Gartenhaus etc.) zu errichten und zu unterhalten, soweit baubehördlich zulässig"...
"Jeder einzelne Sondereigentümer ist allein verantwortlich auch für die Instandhaltung der Außengestaltungen (Putz, Dacheindeckung usw.) der sein Sondereigentum umschließenden Wände bzw. Dächer und Anlagen sowie Einrichtungen"...
"Dies gilt auch für gemeinschaftliches Eigentum, welches aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gemeinschaftlich ist, jedoch nur einem Sondereigentümer alleine dient"...
"Ein Verwalter ist nicht vorgesehen"...
Entsprechende Passagen finden sich auch für Stellplätze, Garagen etc. Physikalisch ist die Trennung auch kein Problem.
Einzige "wirkliche" Gemeinschaftsfläche ist der Innenhof, sowie als Gemeinschaftseigentum die gemeinsame Abwasserleitung. Hierfür ist die Gemeinschaft zu gleichen Teilen verantwortlich.
A gefällt es so sehr gut, die TE war auch ein Grund für den Kauf.
Allerdings macht B Probleme und will überall mitbestimmen. A vermutet, dass ihm die TE nicht geläufig ist. B beruft sich immer auf das "Gemeinschaftsgrundstück", was immer er damit sagen will.
Fragen:
Ist so eine TE rechtlich wasserdicht? Ich meine, hier wird ja recht genau geregelt und damit das WEG übergangen?!?
Kann A wirklich ein Gartenhaus errichten, ohne jemanden fragen zu müssen?
Welches Recht wird angewandt, wenn das WEG hier aufgrund der TE nicht greift? Nachbarrecht wie bei real geteilten Grundstücken?
Vielen Dank für die Aufklärung,
Freundliche Grüße
Zemus