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Hallo,
folgende Situation :
Eigentümer A und Eigentümer B wohnen mit einer dritten, für den Fall aber unwichtigen Partei in einem Haus. Also gesamt 3 Eigentümer. Eigentümer A besitzt 55 % der Gesamtfläche. Eigentümer A macht auch die Abrechnung über Gemeinschaftskosten, Wirtschaftsplan usw.
Eigentümer A kündigt für das Jahr 2013 an, daß die Heizkreisverteiler der Fußbodenheizung erneuert werden müssen. Fußbodenheizung besitzt aber nur Eigentümer A, Eigentümer B und die dritte Partei nicht. Eigentümer B weigert sich, diese Kosten mitzutragen. Wer hat Recht ?
In der Teilungserklärung steht folgendes :
"Die Instandhaltung der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Teile, einschliesslich der äußeren Fenster obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer."
Vielen Dank,
Gruß Ratzinger
Fussbodenheizung
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