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Fussbodenheizung

Verfasst: 14.10.2012, 11:25
von ratzinger80
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Hallo,

folgende Situation :

Eigentümer A und Eigentümer B wohnen mit einer dritten, für den Fall aber unwichtigen Partei in einem Haus. Also gesamt 3 Eigentümer. Eigentümer A besitzt 55 % der Gesamtfläche. Eigentümer A macht auch die Abrechnung über Gemeinschaftskosten, Wirtschaftsplan usw.

Eigentümer A kündigt für das Jahr 2013 an, daß die Heizkreisverteiler der Fußbodenheizung erneuert werden müssen. Fußbodenheizung besitzt aber nur Eigentümer A, Eigentümer B und die dritte Partei nicht. Eigentümer B weigert sich, diese Kosten mitzutragen. Wer hat Recht ?

In der Teilungserklärung steht folgendes :

"Die Instandhaltung der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Teile, einschliesslich der äußeren Fenster obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer."


Vielen Dank,


Gruß Ratzinger

Re: Fussbodenheizung

Verfasst: 14.10.2012, 12:00
von Klaus
Nur um sicher zu sein. Die anderen heizen mit anderen Systemen und Heizungen und diese stehen in keinem Zusammenhang mit der Fussbodenheizung.
Also einer per Gaseinzelofen, einer mit Holz und der Dritte die Fussbodenheizung.
Dann sind die Heizungen Sache der Sondereigentümer.

Wie kommt er denn auf die Idee - das wird er ja wohl begründet haben.

Ich würde einfach meine "Rechnung" für meine Heizungsreparatur über einen weit höheren Betrag ankündigen :-)

Jedoch muss man mal rechnen: Wenn der die Verwaltung nicht mehr macht, kann das Verwalterkosten von 150-250 Euro im Jahr + Einheit ausmachen.
also wenn der nur ein paar hundert Euro will - eher mal nachgeben

Klaus

Re: Fussbodenheizung

Verfasst: 14.10.2012, 14:56
von ratzinger80
Hallo Klaus,

es handelt sich um eine Öl- Zentralheizung, die alle gemeinsam benutzen. Der Verbrauch wird dann abgelesen und dementsprechend auf die verschiedene Parteien gerechnet. Die Fussbodenheizung scheint an die Zentralheizung angeschlossen zu sein. Eigentümer A ist der Meinung, dass die Heizungsanlage grundsätzlich Gemeinschaftseigentum ist und somit auch seine Fussbodenheizung über die Gemeinschaft abzurechnen ist.

Gruß,

Ratzinger

Re: Fussbodenheizung

Verfasst: 14.10.2012, 15:10
von Klaus
Die Fussbodenheizung scheint an die Zentralheizung angeschlossen zu sein.
Na wenn der die Heizkosten mit trägt sollte es doch klar sein das die "angeschlossen" ist.


Heizkörper und dazugehörige Leitungen zum Anschluss an eine Zentralheizung können dem Sondereigentum zugeordnet werden. In diesem Fall sind auch die Thermostatventile Sondereigentum.
BGH, Urteil v. 8.7.2011, V ZR 176/10

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltu ... 82562.html

Es kommt aber schon auf Einzelheiten an.

Re: Fussbodenheizung

Verfasst: 19.10.2012, 15:39
von jp10686
Zu den Unterhaltskosten, die von allen gemäss der Wertquote zu tragen sind, gehören die Dinge und Einrichtungen, die für den Betrieb des Gebäudes notwendig sind, d.h. ohne deren ordungsgemässes Funktionieren die zweckübliche Nutzung des Sondereigentums nicht möglich wäre. Deshalb zahlt der im Parterre an die Dacherneuerung und an den Lift und der oben an die Eingangstüre und die Flurreinigung. Kostenverteilungschlüssel sollten Ungleichheiten im Gebrauch und Bedarf berücksichtigen.
Man zahlt aber nicht an die Erneuerung der Bodenbeläge in den Wohnungen, also auch nicht an die der Bodenheizungskreise, wenn die individuell sind. Man muss auch nicht an Luxusverbesserungen des Gemeingutes bezahlen, wenn das keinerlei wirtschaftlichen Nutzen bringt, wenn also beispielsweise eine Mehrheit den Eingangsbereich vergolden lassen will.

Finde grad folgendes: "Insbesondere aufgrund der neuen Regelung § 16 IV WEG ist zu empfehlen, eine abweichenden Beschluss über die Kostentragung anzuregen, sofern man selbst von der Reparaturmaßnahme nicht profitiert". Wenn da einer 55% hat, kann er ja sonst die anderen die fehlenden 45% an die Kosten seiner Wärmeverteilung bezahlen lassen und dann jeden Entscheid blockieren, wenn die anderen ihre auch erneuern wollen/müssen, weil das für ihn bloss unproduktive Kosten sind.
Vielleicht mal bei einer professionellen Hausverwaltungsfirma anfragen, wie die das handhaben, wenn sie gegen Bezahlung Verwaltung bei privaten WEGs machen.

Prinzipiell ist eine WEG eine unglückliche Erfindung, eben weil eine Mehrheit z.B. beschliessen kann, dass das Dach noch nicht kaputt genug ist, um erneuert zu werden.

Re: Fussbodenheizung

Verfasst: 19.10.2012, 15:46
von Klaus
Prinzipiell ist eine WEG eine unglückliche Erfindung, eben weil eine Mehrheit z.B. beschliessen kann, dass das Dach noch nicht kaputt genug ist, um erneuert zu werden.
Das kann eine Mehrheit eben nicht beschließen, das ist ja durch Tatsachenfeststellung prüfbar - leider kann die Mehrheit aber dafür sorgen das kein Geld da ist :-)