Zwang der Eigenverwaltung in WEG

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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laleslied
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Registriert: 30.11.2012, 23:06

Zwang der Eigenverwaltung in WEG

Beitrag von laleslied » 30.11.2012, 23:58

Hallo,

folgendes Problem möchte ich hier schildern:

Es existiert eine WEG aus den Parteien 1, 2 & 3.
Die Parteien 1 & 2 sind seit langem Eigentümer.
Partei 3 (wir) kam vor einiger Zeit hinzu.

Die Regelung der Verwaltung bei Erwerb der Wohnung besagte:

Im jährlich wechselnden Turnus übernimmt fortlaufend der Reihe nach eine Partei die Hausverwaltung.
Da Partei 2 aus persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, dieser Aufgabe nachzukommen wird diese in Ihrem eigentlichen Jahr der Verwaltung durch Partei 1 vertreten.

Bislang wurde diese Regelung praktiziert.

Partei 3 (wir) haben unsere Verwaltung entsprechend vor 2 Jahren ausgeführt.
Wir hatten bislang allerdings keinerlei Erfahrung mit dieser Thematik und haben versucht uns ein "Grundwissen" anzueignen.
Vom sonstigen "Verwalter" wurde uns eine "Exemplarische Liste" mit anfallenden Tätigkeiten ausgehändigt.
Diese war sehr schwammig formuliert und aufgelistet, z.B.:
-Jahresabrechnung
-Heizölbestellung
-Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums (Glühbirnenwechsel, Materialbeschaffung, etc.)
- Ablesen der Wasserzähler
-Rasenmäherwartung
...
Eine Einweisung Hinsichtlich der Abrechnungen erfolgte.

Keine konkreten Daten oder genaue Definitionen zu Tätigkeiten wurden genannt.

Wir sind allerdings nach bestem Wissen unseren Aufgaben nachgekommen, jedoch mussten wir im Lauf des Jahres immer wieder Informationen zum Ablauf bestimmter Tätigkeiten erfragen, da auch bislang festgelegte Termine -mit benachbahrten Wohnanlagen (Heizölbestellung) - nicht an uns weitergegeben wurden.
Auf andere Dinge wurden wir ermahnend hingewiesen.
Wir haben zum Abschluss unserer Verwaltertätigkeit dem WEG entsprechend eine Eigentümerversammlung einberufen und abgehalten.
Eine Entlastung erfolgte.
Bei dieser Versammlung wurde von uns als TOP eine neutrale Hausverwaltung gefordert und Angebote von 3 Hausverwaltungen wurden eingereicht.
Dieser Vorschlag wurde von den Parteien 1 und 2 negativ beschieden.


Nun ist einige Zeit vergangen.

Das Verhältnis der Parteien 1 & 2 ist uns gegenüber immer schon sehr kühl.
Mittlerweile hat sich dies extrem verschärft.

Auch die Kehrwoche wird in wöchentlich wechselndem Turnus von den einzelnen Parteien ausgeführt.
Unsererseits wurde mittlerweile ein Reinigungsdienst eingeschalten, da es uns aus beruflichen Gründen nicht möglich ist, unseren Pflichten nachzukommen.
Dies stößt auf Widerstand, aber das ist ein anderes Thema...:-) obwohl, lustig ist das alles nicht mehr.

Nun zurück zu meiner Frage.
Wir haben erfolglos versucht eine neutrale Hausverwaltung ausfindig zu machen, die alle 3 Jahre unsere Verwaltertätigkeit übernimmt.
Aber zu den erhaltenen Antworten brauche ich mich jetzt nicht zu äußern, selbstverständlich ist das für niemanden lukrativ !

Anfragen bezüglich des Verwalters wurden auch in den folgenden Eigentümersitzungen abgewehrt.

Nun:
Bin ich verpflichtet ab kommendem Jahr wieder die Aufgabe des Verwalters zu übernehmen ?
Einerseits fände ich es sehr sinnvoll einen neutralen Verwalter in eine nahezu zerstrittene WEG einzuschalten,
zum anderen fehlt uns aus beruflichen Gründen schlicht die Zeit, um uns darum zu kümmern und wir wollen solch eine Aufgabe nicht "nebenbei" erledigen.

Desweiteren steht im kommenden Jahr die Abwicklung der Gartenumgestaltung an.
Der Beschluss ist gefasst und eine Firma wurde beauftragt, allerdings stehen noch weitere Besprechungen zwecks Umsetzung der Gestaltung an.

An dieser Stelle noch eine weitere Frage:
Bislang besteht seitens der WEG ein Online-Konto zur Abwicklung aller finanziellen Angelegenheiten:
-Eingänge Hausgeld
-Sonderzahlungen
-Versicherungen
-Handwerkerkosten
-Erstattungen, etc

Dieses Läuft auf Partei 1 und 3 (also uns).
Wir möchten das in dieser Form nicht weiter führen, da wir eine neutrale Verwaltung der Finanzen wünschen.
Was kann unsererseits in dieser Hinsicht gefordert werden ?
Wir wollen die Inhaberschaft dieses Kontos nicht mehr.

Für jede Antwort bedanke ich mich im Voraus !!!



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Klaus
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Re: Zwang der Eigenverwaltung in WEG

Beitrag von Klaus » 01.12.2012, 07:28

Bitte Regeln lesen !

Die Regelung der Verwaltung bei Erwerb der Wohnung besagte:
Im jährlich wechselnden Turnus übernimmt fortlaufend der Reihe nach eine Partei die Hausverwaltung.
An Verträge muss man sich halten !
Da Partei 2 aus persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, dieser Aufgabe nachzukommen wird diese in Ihrem eigentlichen Jahr der Verwaltung durch Partei 1 vertreten.
Der könnte doch alles machen
Dieses Läuft auf Partei 1 und 3 (also uns).
Sollte auf die WEG laufen

Wenn jeder 20 Euro im Monat an A zahlt macht der das sicher gerne auch für euch. Eine "Zwangs"verwaltung wäre teuer und aufgrund des Vertrags wohl würde das auf eure Kosten gehen

Klaus

Den anderen Beitrag bitte Ändern !!!!
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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