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Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Klaus
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Regeln

Beitrag von Klaus » 10.08.2007, 23:02

Bitte schreiben Sie Ihre Fälle so das es keinen Bezug zu irgend jemandem gibt. Auch nicht zu Ihnen.

Also nicht!

Ich habe einen Nachbarn in der Müllerstraße 15
oder
Ich habe einen Nachbarn A,B und C
oder
Wir haben ein Problem mit A

Sondern:

A hat einen Nachbarn B der nebenan wohnt.
oder
A wohnt in einem Haus mit B und C

Das gilt auch für die Antworten !!

Alle Fälle die falsch sind werden erst mal gesperrt.
Falls Sie es falsch gemacht haben, können sie die Einträge auch editieren (nur eingeloggt)

Der Admin



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In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....

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