Hallo,
A und B haben einen Balkon mit Holzverkleidung (übereinander).
Da dieser alle paar Jahre gestrichen werden muss verlangt A von B zugang zur Wohnung von B und weiter zum Balkon von B um Teile vom A Balkon zu streichen.
B will das aber nicht(Gründe sind ausreichend vorhanden).
B hat A gesagt, dass wenn A streicht,legt er seinen Balkon aus (wegen evtl.Farbspritzer).
Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung A auf den Balkon von B zu lassen?
Im Moment reißen die Probleme nicht ab.
B ist für jeden Tipp dankbar.
Zugang zu Wohnung
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Konnte nicht zum Datenbankserver verbinden
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