Beschlussfassung über die Genehmigung der Abrechnung

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Kiri
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Beschlussfassung über die Genehmigung der Abrechnung

Beitrag von Kiri » 19.11.2013, 15:42

Hallo

A kaufte sich eine Wohnung.
Die Eigentümerversammlung ist für A Neuland.
Nun hat er schon den ersten Ärger, A sein Wasserbrauch wurde geschätzt, da der Wasserzähler defekt sei.
Der Service wie Zählerwechsel und Ablesung wird von einem Dritten erledigt (Firma).
Wenn dann mal die Versammlung ansteht, möchte A nur ungern ein Ja zur Abstimmung bei der Abrechnung abgegeben.
A möchte aber niemanden nach so kurzer Zeit auf den Schlips treten!

Frage: Was für Konsequenzen hat es wenn A Nein zur: Beschlussfassung über die Genehmigung der Abrechnung des Jahres X stimmt?



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Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

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Klaus
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Re: Beschlussfassung über die Genehmigung der Abrechnung

Beitrag von Klaus » 19.11.2013, 16:22

Was will A denn erreichen ? Was soll die Gemeinschaft denn dann machen.
Wasser kostenlos ? Oder nur die Hälfte, 5 Euro weniger .....

Es bleibt kaum was ausser schätzen übrig. Wobei. Wenn die Hauptuhr geht und alle andere Uhren auch. Dann ist der Rest der Verbrauch von A.

Was passiert:
Die werden A einfach überstimmen und dann kann A klagen. Sagen wir mal da geht vor Gericht, das Gericht bestellt einen Gutachter, beide Parteien einen Anwalt.
Der Gutachter stellt dann fest das mind. 80 % der Forderung gerechtfertig sein müssen. Dann zahlt A 80 % der Kosten des Anwalts der Gegenseite, des eigenen Anwalts, des Gutachters und der Gerichtskosten (ca. 2000-3000 Euro sind das locker).

Klaus
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Kiri
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Re: Beschlussfassung über die Genehmigung der Abrechnung

Beitrag von Kiri » 19.11.2013, 17:24

Klaus hat geschrieben:
Es bleibt kaum was ausser schätzen übrig. Wobei. Wenn die Hauptuhr geht und alle andere Uhren auch. Dann ist der Rest der Verbrauch von A.

Klaus
Das wäre nicht so toll!

Weil A vom Hausmeister erfahren hat dass seit neuestem im Heizungssytem Wasser flöten geht,(Druck geht runter) und es die Verwaltung bzw. die anderen Miteigentümer nicht sonderlich interessiert.

Und A hat die Verwaltung auch schon mehrmals gebeten den Wechsel des Zählers zu veranlassen. Bis jetzt nichts geschehen

Klaus
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Re: Beschlussfassung über die Genehmigung der Abrechnung

Beitrag von Klaus » 19.11.2013, 17:33

Und A hat die Verwaltung auch schon mehrmals gebeten den Wechsel des Zählers zu veranlassen. Bis jetzt nichts geschehen
Dann hätte man entweder, selber den Auftrag erteilen müssen oder den Verwalter wegen dessen Untätigkeit verklagen müssen. Wobei ein Verwalter nur was machen kann wenn Geld in der Kasse ist
Weil A vom Hausmeister erfahren hat dass seit neuestem im Heizungssytem Wasser flöten geht,(Druck geht runter) und es die Verwaltung bzw. die anderen Miteigentümer nicht sonderlich interessiert.
Das sind ein paar "Liter"

A sollte das zahlen was er meinst das es stimmt, und dann mal abwarten was die anderen machen. Der Verwalter bucht dann vermutlich den Rest auf Allgemein und hält die Klappe.

Die Abrechnung ist als Druckmittel oder Machtbedonstration ungeeignet. Vor allen wenn der Großteil der Rechnung verbaucht wurde.

In Deutschland wählt man den Rechtsweg wenn einen was nicht passt.
Ich würde mir mal ein Ratgeber für WEG Recht kaufen.

Klaus
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