WEG Parken
Verfasst: 09.01.2014, 06:58
Folgende Situation:
Grundstück G einer WEG liegt neben Grundstück F, dessen Besitzer A Miteigentümer in der WEG ist. Auf G allein kann man nicht parken, ohne einen Zuweg zum Haus zu verstellen. A parkt nun so, dass der Wagen halb auf seinem Grundstück F und halb auf G steht, also auf der Grenze, wobei er niemanden behindert.
Das Problem: Ausser A kann dort kein anderer WEG-Mitgenosse parken, weil A nicht will, dass sein Grundstück F von anderen halb zugeparkt wird. Wenn A dies anmahnt, heisst es, er parke ja dort auch, masse sich also eine Nutzung des WEG-Grundstückes an, die er anderen, gleichberechtigten WEG-Mitgliedern verwehre. Entweder er müsse ganz auf seinem Grund parken oder andere WEG-Mitglieder dort ebenfalls parken lassen. Es gibt keine Bestimmungen zur Nutzung des WEG-Grundstückes.
Nun könnte ja ein anderes WEG-Mitglied dort ein Fahrrad oder einen Kinderwagen hinstellen, aber wie sieht das rechtlich aus?
Grundstück G einer WEG liegt neben Grundstück F, dessen Besitzer A Miteigentümer in der WEG ist. Auf G allein kann man nicht parken, ohne einen Zuweg zum Haus zu verstellen. A parkt nun so, dass der Wagen halb auf seinem Grundstück F und halb auf G steht, also auf der Grenze, wobei er niemanden behindert.
Das Problem: Ausser A kann dort kein anderer WEG-Mitgenosse parken, weil A nicht will, dass sein Grundstück F von anderen halb zugeparkt wird. Wenn A dies anmahnt, heisst es, er parke ja dort auch, masse sich also eine Nutzung des WEG-Grundstückes an, die er anderen, gleichberechtigten WEG-Mitgliedern verwehre. Entweder er müsse ganz auf seinem Grund parken oder andere WEG-Mitglieder dort ebenfalls parken lassen. Es gibt keine Bestimmungen zur Nutzung des WEG-Grundstückes.
Nun könnte ja ein anderes WEG-Mitglied dort ein Fahrrad oder einen Kinderwagen hinstellen, aber wie sieht das rechtlich aus?