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WEG Parken

Verfasst: 09.01.2014, 06:58
von maliha
Folgende Situation:
Grundstück G einer WEG liegt neben Grundstück F, dessen Besitzer A Miteigentümer in der WEG ist. Auf G allein kann man nicht parken, ohne einen Zuweg zum Haus zu verstellen. A parkt nun so, dass der Wagen halb auf seinem Grundstück F und halb auf G steht, also auf der Grenze, wobei er niemanden behindert.
Das Problem: Ausser A kann dort kein anderer WEG-Mitgenosse parken, weil A nicht will, dass sein Grundstück F von anderen halb zugeparkt wird. Wenn A dies anmahnt, heisst es, er parke ja dort auch, masse sich also eine Nutzung des WEG-Grundstückes an, die er anderen, gleichberechtigten WEG-Mitgliedern verwehre. Entweder er müsse ganz auf seinem Grund parken oder andere WEG-Mitglieder dort ebenfalls parken lassen. Es gibt keine Bestimmungen zur Nutzung des WEG-Grundstückes.
Nun könnte ja ein anderes WEG-Mitglied dort ein Fahrrad oder einen Kinderwagen hinstellen, aber wie sieht das rechtlich aus?

Re: WEG Parken

Verfasst: 09.01.2014, 08:33
von Klaus
Bitte "Neue Beiträge" nicht als "Antworten" an andere hängen !!
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Eine besonders verwerfliche Sünde ist der Neid.

Die Gemeinschaftsfläche kann die Gemeinschaft so nutzen wie es der Gemeinschaft passt. je nachdem was wie geregelt ist. Am einfachsten stellt die Gemeinschaft einen Poller auf, damit dort keiner einfährt. Oder irgendjemand ein Fahrrad. Auch kann die Gemeinschaft einen Zaun aufstellen. Dazu reicht ein buntes Geschenkbank. Das meiste geht mit einfacher Mehrheit.

Der "Nachbar" hat kein Wegerecht, darf also nicht drüber fahren.

Jedes Mitglied darf da was abstellen, genau wie der Nachbar. Ich würde mir beim örtlichen Baustoffhändler einfach mal nen Anhänger Sand liefern lassen, ist sau billig und den räumt auch keiner Weg. Oder man parkt die Einfahrt einfach zu

Nur gewinnt dabei keiner, es ist nur so das man einem den Spaß versaut - ob es das nun wirklich lohnt den Aufwand zu treiben.

Klaus