Willkür des Verwalters

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Calculon
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Willkür des Verwalters

Beitrag von Calculon » 06.04.2014, 12:54

Hallo liebe Nachbarschaftsstreitende,

A hat Eigentumswohnung von seiner Mutter M geerbt und
lässt den Sohn B dort wohnen. Zur EW gehört auch ein
Stellplatz, den B natürlich nutzen möchte. Wenn er dies
jedoch tut, wird er vom Verwalter zugeparkt, oder der
Platz wird vom Verwalter beparkt, da er eine Vereinbarung
darüber mit M hatte, die im Gegenzug ihr Fahrrad in der
Tiefgarage abstellen konnte, was jedoch seit Jahren nicht
mehr stattfindet. Spricht B den Verwalter darauf an,
erwidert dieser wahrheitswidrig, es sei dort ein
Besucherparkplatz und B solle woanders parken.

A stellt dies gegenüber dem Verwalter schriftlich richtig.
Der Verwalter bedroht A nun telefonisch, jetzt Ärger zu
machen. Daraufhin inszeniert der Verwalter einen Krieg gegen
Sohn B, dieser erledige diverse Gemeinschaftsaufgaben nicht
und berechnet Strafen von 15EUR pro angeblich unterlassener
Aufgabe in der Jahresabrechnung. So kommen pro Jahr bis
100EUR für angeblich unterlassene Gemeinschaftsaufgaben
zusammen. A hat diese zähneknirschend bezahlt, da stets
Aussage gegen Aussage stand und auch noch andere Eigentümer
diese Aussagen stützen und B nicht lückenlos die Arbeiten
dokumentieren konnte. A muss einräumen, dass B einzelne
Aufgaben vergessen hat, aber eben nicht alle.

Der Verwalter parkt nach wie vor B, oder Freunde von B auf
dem Stellplatz ein oder parkt selber dort oder verstellt
den Platz. Der Verwalter mischt sich in alles ein, lauert
B im Hausflur auf und sagt z.B. B könne nicht mehr als 4
Personen einladen, sonst würde es zu laut usw. usf.

Mittlerweile hat der Verwalter solche Politik gemacht, dass
B auch von den anderen Miteigentümern beschuldigt wird. Dabei
beruhen die Beschuldigungen nur auf Vermutungen, die B aber
nicht alle richtig stellen kann. B verhält sich aber weiterhin
völlig unauffällig und freundlich, während er der Hausgemeinschaft
jetzt als Sündenbock 'für alle Fälle' dient.

In diesem Jahr wurde jedoch akribisch dokumentiert und es wurden
Zeugen bemüht, dass alle Gemeinschaftsaufgaben erledigt wurden,
aber wieder hat der Verwalter Strafe berechnet und behauptet nach
wie vor, B hätte die Aufgaben nicht erledigt.

A will daher in der Zukunft alle Reiningungsarbeiten vom
Verwalter abzeichnen lassen. Dabei ist man eben wieder der
Willkür des Verwalters ausgesetzt, wenn der der Meinung ist,
ist nicht richtig, ist's nicht richtig.

Frage: Was macht A in so einem Fall, wenn er das Spielchen
mit dem Verwalter ein für alle mal beenden will? Sind diese
Strafzahlungen überhaupt rechtmäßig?

Gruß
Calculon



Artikel lesen
Efeu beschädigt Nachbars Mauerwerk

Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Klaus
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Re: Willkür des Verwalters

Beitrag von Klaus » 06.04.2014, 14:04

Da stellt sich erst mal die Frage was ein "Verwalter" genau bei A ist. Ein von der Gemeinschaft gewählter Hausverwalter, der die Verwaltung im Haus übernimmt. Was ist das für eine WEG - wie groß.

Nächste Frage wäre: Ob es eine Teilungserklärung gibt die die Nutzung des Stellplatzes regelt. Falls es danach eine Vereinbarung zwischen M und dem Verwalter gibt, so ist diese vom Rechtsnachfolger einfach angemessen zu kündigen.

Was für "Gemeinschaft" Aufgaben sollen das sein und was für Strafzahlungen. Putzt A nicht wie vereinbart darf eine Firma damit beauftrag werden.
Bei dem Aufgaben sollte doch A einfach seinen Mieter putzen lassen, mit dem kann man beweisen das geputzt wird. Irgendwelche Strafen ala "einmal nicht putzen 10 Euro" geht nicht - jedoch wäre eine externe Reinigungsfirma teurer.... also erst mal rechnen.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Calculon
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Re: Willkür des Verwalters

Beitrag von Calculon » 08.04.2014, 17:22

Klaus hat geschrieben:Da stellt sich erst mal die Frage was ein "Verwalter" genau bei A ist.
Ein von der Gemeinschaft gewählter Hausverwalter, WEG hat 10 Miteigentümer.
Klaus hat geschrieben: Nächste Frage wäre: Ob es eine Teilungserklärung gibt die die Nutzung des Stellplatzes regelt.
Es gab lediglich eine mündliche Absprache. Die Mutter von A hatte einen Platz
für ihr Fahrrad in der Tiefgarage, dieser wird aber schon seit ca. 5 Jahren nicht
mehr genutzt. In der Hoffnung, dass die Erben über die Besitzverhältnisse nicht
informiert sind, hat der Verwalter wohl gehofft den Platz weiternutzen zu können
und über die Besitzverhältnisse gegenüber B die falsche Angabe gemacht, der
Platz sei ein Besucherparkplatz. Und das ist der eigentliche Aufreger. Der Stellplatz
gehört definitiv zur Wohnung von A.

Im Gegenzug zur schriftlichen Klarstellung von A, gibt der Verwalter eben nicht
klein bei, sondern kündigt im Telefongespräch lautstark Terror gegen A an.
Der wird über Bs angeblich unzuverlässiges Verhalten bei den Gemeinschaftsaufgaben
geführt. Es werden dazu auch keine Beweise vorgelegt, sondern es geht immer um
subjektive Einschätzungen und Meinungen Einzelner.
Klaus hat geschrieben: Was für "Gemeinschaft" Aufgaben sollen das sein und was für Strafzahlungen.
In der Eigentümerversammlung wurde für nicht erledigte Aufgaben (Treppe,
Waschküche putzen, Mülltonnen raus stellen, Winterdienst etc.) ein Strafgeld
von 15€ beschlossen.

Gruß und Dank
Calculon

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Beitrag von Klaus » 08.04.2014, 17:38

Steht das "tatsächlich" und "selber gelesen" in der Teilungserklärung. Wenn ja würde ich den Verwalter auffordern eine Unterlassungserklärung abzugeben in der er verspricht nicht mehr dort zu parken. Vorsorglich würde ich per Einschreiben die "Vereinbarung" von damals kündigen.
Wobei man klären müsste ob die mit dem "Verwalter persönlich" oder der "Gemeinschaft" getroffen wurde.

Des weiteren würde ich den Verwalter "vermieten" telefonisch Kontakt aufzunehmen.
In der Eigentümerversammlung wurde für nicht erledigte Aufgaben (Treppe,
Waschküche putzen, Mülltonnen raus stellen, Winterdienst etc.) ein Strafgeld
von 15€ beschlossen.
Ich würde die Gemeinschaft auffordern alle bisher bezahlten Beträge zurückzuzahlen, soweit nicht verjährt.
Notfalls die "Verrechnung" abkündigen und solange Hausgeld einbehaten bis die Summe glatt ist.

Hausversammlungen können zwar jeden Sch.... beschliessen - nur gültig wird so was nicht.
Die Gemeinschaft kann nur Kosten ersetzt bekommen - keine Strafen festlegen.

Und wenn der Verwalter "Terror" will - würde ich jeden "einzelnen" Fall vor Gericht klären.
Stellplatz, dann die letzte Strafzahlung, dann die fehlerhafte Abrechnung......

Das mit den Stellplatz kann man dem Anwalt geben, die Kosten zahlt der Verlieren :-)
Gewinnt man sollte man die nächte Jahreabrechnung prüfen, nicht das die Kosten dann im Hausgeld stehen, dagegen dann auch vorgehen .-)
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