Willkür des Verwalters
Verfasst: 06.04.2014, 12:54
Hallo liebe Nachbarschaftsstreitende,
A hat Eigentumswohnung von seiner Mutter M geerbt und
lässt den Sohn B dort wohnen. Zur EW gehört auch ein
Stellplatz, den B natürlich nutzen möchte. Wenn er dies
jedoch tut, wird er vom Verwalter zugeparkt, oder der
Platz wird vom Verwalter beparkt, da er eine Vereinbarung
darüber mit M hatte, die im Gegenzug ihr Fahrrad in der
Tiefgarage abstellen konnte, was jedoch seit Jahren nicht
mehr stattfindet. Spricht B den Verwalter darauf an,
erwidert dieser wahrheitswidrig, es sei dort ein
Besucherparkplatz und B solle woanders parken.
A stellt dies gegenüber dem Verwalter schriftlich richtig.
Der Verwalter bedroht A nun telefonisch, jetzt Ärger zu
machen. Daraufhin inszeniert der Verwalter einen Krieg gegen
Sohn B, dieser erledige diverse Gemeinschaftsaufgaben nicht
und berechnet Strafen von 15EUR pro angeblich unterlassener
Aufgabe in der Jahresabrechnung. So kommen pro Jahr bis
100EUR für angeblich unterlassene Gemeinschaftsaufgaben
zusammen. A hat diese zähneknirschend bezahlt, da stets
Aussage gegen Aussage stand und auch noch andere Eigentümer
diese Aussagen stützen und B nicht lückenlos die Arbeiten
dokumentieren konnte. A muss einräumen, dass B einzelne
Aufgaben vergessen hat, aber eben nicht alle.
Der Verwalter parkt nach wie vor B, oder Freunde von B auf
dem Stellplatz ein oder parkt selber dort oder verstellt
den Platz. Der Verwalter mischt sich in alles ein, lauert
B im Hausflur auf und sagt z.B. B könne nicht mehr als 4
Personen einladen, sonst würde es zu laut usw. usf.
Mittlerweile hat der Verwalter solche Politik gemacht, dass
B auch von den anderen Miteigentümern beschuldigt wird. Dabei
beruhen die Beschuldigungen nur auf Vermutungen, die B aber
nicht alle richtig stellen kann. B verhält sich aber weiterhin
völlig unauffällig und freundlich, während er der Hausgemeinschaft
jetzt als Sündenbock 'für alle Fälle' dient.
In diesem Jahr wurde jedoch akribisch dokumentiert und es wurden
Zeugen bemüht, dass alle Gemeinschaftsaufgaben erledigt wurden,
aber wieder hat der Verwalter Strafe berechnet und behauptet nach
wie vor, B hätte die Aufgaben nicht erledigt.
A will daher in der Zukunft alle Reiningungsarbeiten vom
Verwalter abzeichnen lassen. Dabei ist man eben wieder der
Willkür des Verwalters ausgesetzt, wenn der der Meinung ist,
ist nicht richtig, ist's nicht richtig.
Frage: Was macht A in so einem Fall, wenn er das Spielchen
mit dem Verwalter ein für alle mal beenden will? Sind diese
Strafzahlungen überhaupt rechtmäßig?
Gruß
Calculon
A hat Eigentumswohnung von seiner Mutter M geerbt und
lässt den Sohn B dort wohnen. Zur EW gehört auch ein
Stellplatz, den B natürlich nutzen möchte. Wenn er dies
jedoch tut, wird er vom Verwalter zugeparkt, oder der
Platz wird vom Verwalter beparkt, da er eine Vereinbarung
darüber mit M hatte, die im Gegenzug ihr Fahrrad in der
Tiefgarage abstellen konnte, was jedoch seit Jahren nicht
mehr stattfindet. Spricht B den Verwalter darauf an,
erwidert dieser wahrheitswidrig, es sei dort ein
Besucherparkplatz und B solle woanders parken.
A stellt dies gegenüber dem Verwalter schriftlich richtig.
Der Verwalter bedroht A nun telefonisch, jetzt Ärger zu
machen. Daraufhin inszeniert der Verwalter einen Krieg gegen
Sohn B, dieser erledige diverse Gemeinschaftsaufgaben nicht
und berechnet Strafen von 15EUR pro angeblich unterlassener
Aufgabe in der Jahresabrechnung. So kommen pro Jahr bis
100EUR für angeblich unterlassene Gemeinschaftsaufgaben
zusammen. A hat diese zähneknirschend bezahlt, da stets
Aussage gegen Aussage stand und auch noch andere Eigentümer
diese Aussagen stützen und B nicht lückenlos die Arbeiten
dokumentieren konnte. A muss einräumen, dass B einzelne
Aufgaben vergessen hat, aber eben nicht alle.
Der Verwalter parkt nach wie vor B, oder Freunde von B auf
dem Stellplatz ein oder parkt selber dort oder verstellt
den Platz. Der Verwalter mischt sich in alles ein, lauert
B im Hausflur auf und sagt z.B. B könne nicht mehr als 4
Personen einladen, sonst würde es zu laut usw. usf.
Mittlerweile hat der Verwalter solche Politik gemacht, dass
B auch von den anderen Miteigentümern beschuldigt wird. Dabei
beruhen die Beschuldigungen nur auf Vermutungen, die B aber
nicht alle richtig stellen kann. B verhält sich aber weiterhin
völlig unauffällig und freundlich, während er der Hausgemeinschaft
jetzt als Sündenbock 'für alle Fälle' dient.
In diesem Jahr wurde jedoch akribisch dokumentiert und es wurden
Zeugen bemüht, dass alle Gemeinschaftsaufgaben erledigt wurden,
aber wieder hat der Verwalter Strafe berechnet und behauptet nach
wie vor, B hätte die Aufgaben nicht erledigt.
A will daher in der Zukunft alle Reiningungsarbeiten vom
Verwalter abzeichnen lassen. Dabei ist man eben wieder der
Willkür des Verwalters ausgesetzt, wenn der der Meinung ist,
ist nicht richtig, ist's nicht richtig.
Frage: Was macht A in so einem Fall, wenn er das Spielchen
mit dem Verwalter ein für alle mal beenden will? Sind diese
Strafzahlungen überhaupt rechtmäßig?
Gruß
Calculon