Miteigentümerin stellt Wasser ab

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Froschkönig
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Miteigentümerin stellt Wasser ab

Beitrag von Froschkönig » 15.04.2014, 13:24

Hallo zusammen,
bin neu hier, A haben 2 Wohnungen in einer WEG, es gibt noch 2 andere Eigentümer, A halten 50%.
Im Moment liegen A im Clinch mit einem davon B , der ohne Beschluß einen Kaminofen einbauen liess
und nun einen Schaden verursacht hat. Damit gehen wA ir demnächst vor Gericht, Termin steht schon.

Thema heute: Derselbe Eigentümer hat heute zum wiederholten Male das Wasser abgestellt, ohne
vorher die HV oder A als Beirat zu informieren.
Ich meine, das geht nicht.

Welche Paragraphen regeln solche Eingriffe in die Versorgungsleitungen und wie kann A ihm das
in Zukunft untersagen?
Gleich über Anwalt oder was meint ihr?

Habe diese Alleingänge satt.
Vielen Dank im voraus für eure Antworten
Froschkönig



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Nachbar baut Fenster zu

In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....

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Klaus
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Re: Miteigentümerin stellt Wasser ab

Beitrag von Klaus » 15.04.2014, 13:46

Erst man die Regeln hier lesen.

Dann muss man A mal von der Palme holen. A hat selber nichts zu sagen. Denn auch A ist nur Teilhaber der WEG. Die WEG hat einen Verwalter und der Verwalter ist für alles zuständig.

Hat B einen Schaden an der Wasserleitung kann B das Wasser abstellen. Baut B irgendwas um was planbar ist würde es reichen alle im Haus zu informieren das es notwenig ist das Wasser abzustellen. Die meisten Handwerker laufen einfach kurz durchs Haus und werden dann aktiv.
Es ist ausreichend wenn es "angemessen" ist.

Das man für einen "Kaminofen" einen Beschluss braucht.... wird der Richter klären. Ich sehe da keine Mitsprache der WEG. Ist ein Kamin vorhanden, reicht es den Bezirkskaminfeger zu fragen, der das genemigen muss.

Und wegen der 50%, das regelt eher die Kosten, nicht zwingend die "Herrschaft".

Klaus

P.S. Der Name "Froschkönig" ist gut gewählt
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Froschkönig
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Re: Miteigentümerin stellt Wasser ab

Beitrag von Froschkönig » 15.04.2014, 13:52

Is ja ne tolle Begrüssung hier - danke vielmals!
Du scheinst ja ein ganz Schlauer zu sein...
hat sich ja schnell erledigt hier - und Tschüß

Klaus
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Re: Miteigentümerin stellt Wasser ab

Beitrag von Klaus » 15.04.2014, 14:00

Klar bin ich schlauer als du, deswegen fragst du ja :-))

Du scheinst ein typischer "Beirat" zu sein, der den Gestzestext zum Thema Beirtat nie gelesen und natürlich auch die Regeln hier nicht. Aber schnell beleidigt wenns nicht nach seiner Meinung geht.

Ich würde dir den Anwalt raten. Der ist wenigstens zum zur Mandatserteilung deiner Meinung, wenn auch teurer.


§ 29
Verwaltungsbeirat

(1) Die Wohnungseigentümer können durch Stimmenmehrheit die Bestellung eines Verwaltungsbeirats beschließen. Der Verwaltungsbeirat besteht aus einem Wohnungseigentümer als Vorsitzenden und zwei weiteren Wohnungseigentümern als Beisitzern.

(2) Der Verwaltungsbeirat unterstützt den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben.

(3) Der Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan, Rechnungslegungen und Kostenanschläge sollen, bevor über sie die Wohnungseigentümerversammlung beschließt, vom Verwaltungsbeirat geprüft und mit dessen Stellungnahme versehen werden.

(4) Der Verwaltungsbeirat wird von dem Vorsitzenden nach Bedarf einberufen.
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