Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang

Beitrag von Musterknabe » 02.06.2014, 18:52

Hallo Zusammen!

Wohnungseigentum: Vorderhaus A - Hinterhaus B
Nutzung: A Eine Eigentumswohnung - B Eine Eigentumswohnung

Übergangsrecht für den jeweiligen Eigentümer B zum Hinterhaus

B hat bei der Stadt XY einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt. B möchte jetzt aus seiner Wohnung ein
2 Familienhaus machen. Natürlich alles heimlich, ohne Eigentümergesammlung und ohne Zustimmung von A.

Der Clou... Stadt XY erteilt die Genehmigung.

Da es keinen Hubschrauberlandeplatz gibt sondern nur eine Übergangsrecht für den jeweiligen Eigentümer B zu seiner Wohnung - stellt sich die Frage - was haben die sich wohl dabei gedacht?

B möchte jetzt die Wohnung - als 2 Familien Wohnung - verkaufen.

Wie bekommt A die Sache aus der Welt?
Der Trick mit dem Tor?????????? :lol:

Danke



Artikel lesen
Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

mehr Infos



Klaus
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Re: Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang

Beitrag von Klaus » 02.06.2014, 19:28

Der Clou... Stadt XY erteilt die Genehmigung.
Die Stadt Berlin würde sogar den Abriss des Brandenburger Tors genemigen.

Hier geht es um WEG Recht, das ist euer Problem. Auch gibt es keine "Übergangsrechte".

Erkläre mal was das für eine WEG sein soll. Sind das die querstehenden Eigentumswohungen, bei denen beide Parteien meinen Sie wären "Eigentumer" ihrer Häuser.
möchte jetzt die Wohnung - als 2 Familien Wohnung - verkaufen.
Dazu müsste es im Grundbuch eine Teilung erziehlen - das geht nur mit Zustimmung aller Eigentümer.

Klaus

P.S. Vor weiteren Fragen erst mal klären was das für ein "Haus" sein soll
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Re: Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang

Beitrag von Musterknabe » 02.06.2014, 20:04

Hallo zurück,

leider kann ich nur das Schreiben was in der TE steht.
Die Nutzung für A und B lt. TE: Wohnung

Wohnung A vorne
Wohnung B hinten

Sondernutzungsfläche für Wohnung A bis Wohnung B mit Gehrecht für B oder Besucher oder Mieter usw.
Ausschließliche Sondernutzungsfläche A außerhalb von Zuwegnungen gelegene Freiflächen zwischen A und B

B macht daraus ein 2 Familienhaus - durch eigenmächtige Nutzungsänderungsanträge

Deutlicher geht nicht - es ist leider so...................

Wie bekomme ich die Sache mit der Nutzungsänderung vom Tisch?

Klaus
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Re: Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang

Beitrag von Klaus » 02.06.2014, 20:28

Hat du Haus oder wohn du in Haus mit Wohnungen ?!?

Also mal völlig unabhängig wie Ihr lebt. Ihr seit gemeinsamer Eigentümer eines grundstücks mit Immobilien drauf. Ob nun 8 Personen in 8 Zimmer beim Nachbarn, eine Familie sind oder zwei Familien ist an sich mal das selbe. Eine "Nutzungsänderung" gibt es nicht. Und "einzeln" verkaufen kann er auch kaum denn dazu müsste er das Grundbuch ändern.

Daher die Frage was bewirkt diese "Nutzungsänderung" denn - erst mal nichts. Das ist immer noch euere gemeinsames Grundstück mit den gemeinsamen Gebäuden die lt. Teilungserklärung geteilt sind.

Nur das er jetzt "irgendeinen" Zettel hat.

Gibst du mir 500 Euro besorge ich eine Baugenemigung für ein Aussenklo auf euer Grundstück. Bauen darf ich deswegen noch lange nicht.
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Re: Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang

Beitrag von Musterknabe » 02.06.2014, 21:29

Hallo nochmal....

doch das bewirkt viel..........
Bei einer Vermietung als sog. 2 Familienhaus - laufen alle über die mir zur Sondernutzung zugewiesenen Fläche - Das Gehrecht besteht jedoch nur für eine Wohnung / in Form Haus.

Eine Familie hat meistens weniger Beine und Geräusche als 2 in einem "Haus" - Sondereigentum - Nutzung Wohnung

Es wäre das gleiche wenn A direkt eine Nutzungsänderung als Hotel bewilligt bekäme.

Die Nutzungen sind doch eindeutig in der TE. Alle Räume aller Wohnungen mit den entsprechenden Nutzungsbefugnissen.

Ich kann doch wohl nicht einen Hobby und Spieleraum zur Wohnung machen - oder?

Klaus
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Re: Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang

Beitrag von Klaus » 02.06.2014, 21:37

Das Gehrecht besteht jedoch nur für eine Wohnung / in Form Haus.
Es gibt kein "Gehrecht" innerhalb einer WEG. Das ist "Gemeinschaftseigentum"

Es wohnen höchstens soviele Leute in dem Haus wie in dem Haus wohnen können. Wer sagt das man nur eine Familie dort wohnen lassen kann. Er kann auch eine Wohngemeinschaft eröffenen und XXXische Wanderarbeiter aufnehmen.
Ich kann doch wohl nicht einen Hobby und Spieleraum zur Wohnung machen
Nein, das kann man nicht.

Es sei denn diese Räume sind als Wohnraum nutzbar. Das ist aber "Baurecht".

A sollte man erkennen das er eine "Eigentumswohnung" hat. Und in der "Eigentumswohnung" hat man nur das alleinige Nutzungsrecht im Sondereigentum.

Ich kann mir auch nicht vorstellen wo der die "Nutzungsänderung" denn gemacht haben soll. Im Grundbuch steht das selbe "Gebäude" drin wie bei Gründung der WEG.
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Re: Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang

Beitrag von Musterknabe » 03.06.2014, 05:18

Danke erstmal.... und jetzt sind wir auf dem Punkt.
Antrag Stadt XY zur Nutzung seiner Kellerräume (lt. TE Hobby, Trockenraum, Bastelraum) als Wohnraum.

Was ist zu tun?

Lt. TE trotzdem Gehrecht - da meine Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum. Kein anderer Weg möglich.

Klaus
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Re: Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang

Beitrag von Klaus » 03.06.2014, 06:48

Antrag Stadt XY zur Nutzung seiner Kellerräume (lt. TE Hobby, Trockenraum, Bastelraum) als Wohnraum.
Was ist zu tun?
Klage bei Gericht nach dem WEG Gesetz, "NACH DER ERSTEN NUTZUNG" die nicht der Teilungserklärung entspricht.
Der "Antrag" geht durch, jederman kann solch einen Antrag stellen, selbst wenn er nicht einmal Eigentümer des Grundstücks wäre. Ich könnte einen Antrag stellen bei euch einen Balkon anzubauen.
Aber ein "Hobby, Trockenraum, Bastelraum" ist bereits ein "Wohnraum". Hier zählt für das Bauamt nicht die "Bemalung" der Teilungserklärung sondern die Bezeichnung aus der Baugenemigung. Und ein "Keller" wird schwer eine "Wohnung"

Ohne die merkwürdige Lage und Teilungserklärung zu kennen kann man zum "Wegerecht" nichts sagen.

Aber wie der die "zwei Wohnungen" einzel verkaufen will - ist mir ein Rätsel. Das geht nicht, dies erfordert eine Änderung der Teilungserklärung.

Regt man sich hier bereits über das doofe Geschwätz des Miteigentümers auf ?
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Re: Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang

Beitrag von Musterknabe » 03.06.2014, 08:24

Verkauf des Sondereigentums an einen Eigentümer - als 2 Familienhaus.

Glaub mir, hier ist nichts unmöglich........wer die richtigen Leute kennt, schafft es auch Abspaltungen vom
Wohnungseigentum im Alleingang vorzunehmen - und das klappt - da helfen dann auch keine Belehrungen des Notars.

Das eigene Leben dürfte man bei Gerichten und Anwälten verbringen, wenn man auf alles reagiert - wer hat schon Lust auf dauerhaften Knatsch mit dem Nachbarn.

Manchmal ist es besser überhaupt nicht zu reagieren, da es Glücksmomente gibt, wo Alleingänge schon zum Vorteil
für den Miteigentümer wurden. :D

Ich wollte nur mal wissen, wie man den Bescheid der Nutzung der Kellerräume aus der Welt bekommt.

Oft gibt es Lösungen ohne Gericht und Anwalt.

Belüftung, Belichtung, Fluchtwege, Parkplatz usw. - ist vielleicht einfacher.........

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Re: Nutzungsänderung einer Wohnung im Alleingang

Beitrag von Klaus » 03.06.2014, 09:11

Verkauf des Sondereigentums an einen Eigentümer - als 2 Familienhaus.
Der kann sein Haus als Schlos mit Burggraben und Zinnen, sowie Dungweg verkaufen wenn er will. Er kann es aber kaum über das Mass nutzen wie es eben nutzbar ist, egal welche Zettel er dran macht. Es ist eben ein Nachteil kein "Haus" zu besitzen sondern eine Eigentumswohnung.

Ich wäre doch froh wenn er verkauft dann bin ich Ihn los. Der nächste ist dann ein Bankroteur der aufzeigt das man in einer WEG für den anderen zahlen kann.

Ich würde mir mal verinnerlichen was eine WEG ist
Ich wollte nur mal wissen, wie man den Bescheid der Nutzung der Kellerräume aus der Welt bekommt.
Gar nicht, denn das ist ein Bescheid zwischen Nachbar und Stadt.

Man könnte aufgrund des Bescheids eine einstweiliger Verfügung beantragen da davon asuzugehen ist das die Räume nicht entsprechend der Teilungserklärung genutzt werden.

Ohne Gericht geht nichts, kann man aber auch ohne Anwalt machen.
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