Gehrecht - Übergangsrecht Teilungsvereinbarung

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Thunderandlight
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Gehrecht - Übergangsrecht Teilungsvereinbarung

Beitrag von Thunderandlight » 04.06.2014, 19:50

Guten Tag!

Ich habe eine Frage zu einem Gehrecht / Übergangsrecht zu meinem Wohnungseigentum.
Auf dem gemeinschaftlichem Grundstück befinden sich 2 Eigentumswohnungen - in Form von Häusern.

A Sondereigentum Vorderhaus und B Sondereigentum Hinterhaus
Das gemeinschaftliche Grundstück zwischen den Sondereigentümern steht A zur Sondernutzung zu.
B hat ein Gehrecht / Übergangsrecht über die A zugewiesenen Sondernutzungsflächen.

Das Gehrecht ist nicht im Grundbuch eingetragen sondern nur in der Teilungsvereinbarung beschrieben.
Gehrecht für den jeweiligen Eigentümer der Wohnung...

B möchte gerne sein Sondereigentum sanieren und würde nun gerne für diesen begrenzten Zeitraum, die
Sondernutzungsflächen von A überfahren um Be- und Entladungen durchzuführen.

Besteht für B irgendeine Möglichkeit aufgrund von möglichen Nachbarrechten oder Ausnahmeregelungen?

Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich freuen



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Klaus
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Re: Gehrecht - Übergangsrecht Teilungsvereinbarung

Beitrag von Klaus » 04.06.2014, 22:23

Zwischen A und B gibt es keine "Nachbarrechte" da ihr keine Nachbarn seit, sondern gemeinsame Eigentümer. Weder ein Geh oder Fahrrecht (Grunddienstbarkeit) noch ein Hammer und Leiterrecht besteht.
A und B besitzen eben keine Häuser, sonder nebeneinanderstehende Eigentumswohnungen
B hat ein Gehrecht / Übergangsrecht über die A zugewiesenen Sondernutzungsflächen.
Wie genau ist das denn geregelt. Denn nur das zählt zwischen A und B.

Bei Umfangreichen Umbauten vorher mal die Teilungserklärung lesen, denn da ist nicht alles erlaubt.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Musterknabe
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Re: Gehrecht - Übergangsrecht Teilungsvereinbarung

Beitrag von Musterknabe » 09.06.2014, 07:41

Danke für die Antwort.

B hat lt. Teilungsvereinbarung nur ein Geh-Recht über die von A
zur ausschließlichen Sondernutzung zugewiesenen Flächen.

Weitere Rechte bestehen nicht für B. Gibt es für B keine Sonderregelungen um
für die Bauphase, die A zur ausschließlichen Sondernutzung zugewiesenen Flächen,
zumindest für Be- und Entladungen, zu nutzen?

In der Teilungsvereinbarung sind keine Sonderregelungen vereinbart.

Danke

Klaus
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Re: Gehrecht - Übergangsrecht Teilungsvereinbarung

Beitrag von Klaus » 09.06.2014, 07:48

Generell bestimmt der Eigentümer der Sache wie mit dieser Verfahren wird. Hat mal also nur ein Gehrecht, dann ist das so.
Dann geht man zur Stadt beantragt ein Halte und Parkverbot und lagert im Container auf der Strasse oder liefert eben just in Time.

Andereseit ist es ein gemensames Haus dessen Erhaltung im gemeinsamen Interesse liegt.

Ich denke mal: braucht man einen Kran weil der Wirbelsturm das Dach weggefegt hat, wird man auch auf Sondernutzungsflächen des "Miteigentümers" stehen dürfen. Will man Opas Anhänger 8 Wochen stehen lassen, weil der inzwischen im Urlaub ist, und stellt einen leeren Farbeimer drauf um die Begründung "Bauarbeiten" zu beweisen, dann nicht. Irgendwo dazuwischen wird es eine Grenze geben, die gerne auch ein Richter aufzeigt.

Da man auch in einem Hochhaus das Dach ausbauen kann, ist es kein Problem Material direkt zur Baustelle zu tragen. Dazu reicht das "Gehrecht" doch aus.

Ich kenn ja die Teilungserklärung nicht.
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