Gemeinschaftseigentum Versorgungsleitungen
Verfasst: 15.06.2014, 07:09
Hallo,
ich habe mal eine Frage zu den Versorgungsleitungen im Wohnungseigentum.
A Eigentumswohnung Vorderhaus und B Eigentumswohnung Hinterhaus
Zur ausschließlichen Sondernutzung von A zugewiesen sind: die Freiflächen zwischen A und B jedoch mit einem Übergangsrecht lt.( Vereinbarung ) Teilungserklärung. Die Versorgunsleitungen verlaufen durch das Sondereigentum von A und unter den A zur außließlichen Sondernutzung zugewiesenen Flächen. Die Trinkwasserleitung geht in das Sondereigentum A und über eine Abzweigung über eine privat verlegte Leitung weiter zu B. Jeder Sondereigentümer hat einen eigenen Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen für Gas, Wasser und Strom.
B hat alle Versorungsleitungen vom Netz trennen lassen. Die privat verlegte Trinkwasserleitung ist dadurch bei dem Versorungsunternehmen aus dem Bestand und soll nicht reaktivierbar sein.
Das Versorungsunternehmen möchte eine neue Trinkwasserleitung verlegen (unter oder über den A zur außließlichen Sondernutzung zugewiesenen Flächen oder teilweise Aufputz direkt am Sondereigentum von A)
Haben das Versorgungsunternehmen oder B ein Recht auf diese Neuverlegung?
ich habe mal eine Frage zu den Versorgungsleitungen im Wohnungseigentum.
A Eigentumswohnung Vorderhaus und B Eigentumswohnung Hinterhaus
Zur ausschließlichen Sondernutzung von A zugewiesen sind: die Freiflächen zwischen A und B jedoch mit einem Übergangsrecht lt.( Vereinbarung ) Teilungserklärung. Die Versorgunsleitungen verlaufen durch das Sondereigentum von A und unter den A zur außließlichen Sondernutzung zugewiesenen Flächen. Die Trinkwasserleitung geht in das Sondereigentum A und über eine Abzweigung über eine privat verlegte Leitung weiter zu B. Jeder Sondereigentümer hat einen eigenen Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen für Gas, Wasser und Strom.
B hat alle Versorungsleitungen vom Netz trennen lassen. Die privat verlegte Trinkwasserleitung ist dadurch bei dem Versorungsunternehmen aus dem Bestand und soll nicht reaktivierbar sein.
Das Versorungsunternehmen möchte eine neue Trinkwasserleitung verlegen (unter oder über den A zur außließlichen Sondernutzung zugewiesenen Flächen oder teilweise Aufputz direkt am Sondereigentum von A)
Haben das Versorgungsunternehmen oder B ein Recht auf diese Neuverlegung?