Aufteilung der Gartenplege

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
Antworten
jimmy
Beiträge: 3
Registriert: 12.05.2013, 18:17

Aufteilung der Gartenplege

Beitrag von jimmy » 15.06.2014, 12:22

Hallo,

ich habe eine ETW in einer WEG mit insgesamt 9 Eigentümern gekauft.
Um dem Haus herum ist eine große Grünfläche die natürlich gepflegt werden muss.
Nur haben alle anderen Eigentümer nur ein kleines stück rasen mit pflegeleichten Bäumen drauf bei denen eigentlich nichts gemacht werden muss und auch nichts gemacht wird.
Die Pateinen im Erdgeschoss haben nur ihr eigenen Garten mit Sondernutzungsrecht zu Pflegen.
Mein zu Pflegendes stück ist eine lange Hecke die regelmäßig gestutzt werden muss und dahinter ein Blumenbeet wo jede woche stark unkraut wächst (Kosten vom Gärtner belaufen sich auf ca. 300 - 350 Eur pro einmalige Pflege).

Ich bin Körperlich nicht in der Lage diese tätigkeit selber auszuführen daher meine frage was ich dagegen tun kann, da die aufteilung meines erachtens nicht gerecht ist da ich dieses stück ja auch nichtmal nutzen kann.

In meiner zweiteiten ETW haben wir das ganze über einen Gärtner laufen und dort habe ich die Wohnung im Erdgeschoss, dort wird mein Garten mit Sondernutzungsrecht auch nicht vom Gärtner gepflegt und ich muss dies selber erledigen (zum Glück Pflegeleicht eingerichtet) allerdings muss ich mich an den Kosten des restlichen Gemeinschaftlichen Garten beteiligen.
Daher müssten sich die Eigentümer der anderen Wohnung doch ebenfalls an der Gartenarbeit auserhalb ihres Gartens im Sondernutzungsrecht beteiligen oder?


Würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen kann.



Artikel lesen
Nebenan.de die freundliche Seite der Nachbarn

Unsere Nachbarn würden sagen: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
In vielen Nachbarschaften ist es extrem wichtig sich der richtigen Gruppe anzuschließen und gegen die falschen Leute abzugrenzen. Viele User in unseren Foren werden wohl vor all zu groß.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Aufteilung der Gartenplege

Beitrag von Klaus » 15.06.2014, 12:28

Wenn der Garten Sondernutzungsfläche ist, muss jeder selber pflegen.
Ist es Gemeinschaftsfläche dann die Gemeinschaft.

Ob die Aufteilung von Sondernutzungsrechten - gerecht - ist, ist nicht die Frage. Man wurde ja kaum zu Kauf gezwungen.

Es kommt also drauf an....

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

jimmy
Beiträge: 3
Registriert: 12.05.2013, 18:17

Re: Aufteilung der Gartenplege

Beitrag von jimmy » 15.06.2014, 14:01

Ja das ist mir schon klar.
Nur wurde das Haus schon immer in Eigenregie verwaltet von den Eigentümern und die haben halt alles so aufgeteilt damals.
Jetzt haben wir einen externen Verwalter und da wird hoffentlich einiges geändert was vorher nicht so ganz rechtens war.

Kann ja nicht sein das einer 10 qm Wiese zu pflegen hat und der andere hat nen 30 qm Beet mit langer Hecke zu Pflegen.

Also verstehe ich das richtig das die Leute die ein sondernutzungsrecht haben, ihren eigenen Garten pflegen müssen und darüber hinaus sich noch an der gemeinschaftsfläche beteiligen müssen?

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Aufteilung der Gartenplege

Beitrag von Klaus » 15.06.2014, 14:16

Die Fläche im Sondereigentum kann man "nutzen wie man will" ( in den Grenzen dessen was das Bild der Hauses hergibt). Will man keine Hecke pflegen dann muss man eben ein Kiesbeet anlegen.

Die Gemeinschaftsfläche wird von der Gemeinschaft genutzt und gepflegt. Hier wird aber nichts "eingeteilt".
Es gilt nur die "Teilungserklärung"

Hecke weg und Problem gelöst, je nach Sorte findet ein Gärtner eine "Krankkeit" als Grund. Ist die schnell entsorgt kann das hinterher keiner mehr beweisen

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste