Verwaltung stellt neuen teueren Hauswart ein

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Kiri
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Verwaltung stellt neuen teueren Hauswart ein

Beitrag von Kiri » 15.06.2014, 23:08

Hallo

A Hauswart wurde auf Grund von Beschwerden zweier Parteien ( von Acht ) von der Verwaltung gekündigt, ohne das dies mit den Eigentümern abgesprochen war.
Sie behaupteten gegenüber der Verwaltung er würde seiner Pflicht nicht gut genug nachkommen, was der Rest der Bewohner nicht so ganz nachvollziehen kann.
Nun hat der Verwalter ohne Absprachen eine viel teuren Hauswart eingestellt ohne die Eigentümer darüber zu informieren, dieser bekommt ein Grundgehalt, und für Leistungen wie Schneeschippen und Gartenpflege des Gemeinschaftseigentums gibt es extra Geld.
Der gekündigte Hauswart erledigte dies alles günstig zum Pauschalgehalt, die Bewohner sind mit der jetzigen Situation überhaupt nicht zufrieden,zumal sich dieser Hauswart auch noch wie ein Axt im Walde aufführt. Das äußert sich im Lärmpegel wenn das Treppenhaus gereinigt wird,und diese ist nach seinem Tun nicht wirklich sauber.
Meine Fragen nun: Kann die Verwaltung einem Hauswart einfach so kündigen, wegen zwei Parteien?
Darf er daraufhin einen viel teuren einstellen ? (Im Vertrag des Verwalters steht, er muss im Sinne und zu Gunsten der Gemeinschaft handeln)
Können sich die Eigentümer bzw. die Bewohner weigern die Mehrkosten zu zahlen?

Auf Beschwerden von Mietern und Eigentümern wird von der Verwaltung nicht eingegangen, regelrecht ignoriert!

Viel Dank



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Nachbarschaftsstreit: Wegerecht entzogen

In diese Fall gab es eine Notwegerecht auf des Nachbars Grundstück. Das war auch 50 Jahre kein Problem, man nutze den Weg auch. Auch später als ein Hofladen errichtet wurde fuhren die Kunden über den Weg. Das war nie ein Problem.

 

Als nun der Sohn des Hinterlegers.....

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Klaus
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Re: Verwaltung stellt neuen teueren Hauswart ein

Beitrag von Klaus » 16.06.2014, 07:46

Es gibt einen Beschluss einen Hauswart zu beschäftigen. Dessen Arbeiten hat der Verwalter zu überwachen. Sind die Arbeiten nicht ausreichend oder gibt es Beschwerden dann kann er den Dienstleister wechseln.
Es sei denn der damalige Beschluss lautet: "Die Eigentümer werden bei jeder neu Einstellung einzeln befragt und dürfen mitmachen"

Dann musste man wohl erst einmal einen Verwalter finden der die Verwaltung macht. Der Sinn eines Verwalters ist es doch die Verwaltung so zu erledigen das man selber nichts zu tun hat. Ob der nun zu teuer ist, oder zu schlecht kann man nicht beurteilen. Meist haben die Verträge bestimmte Laufzeiten und... einen billigen muss man erst mal finden.

Jetzt wollen einige genau das machen was Sie monieren: Der Verwalter soll den Neuen rauswerfen weil sich einige beschweren.

Es steht der Gemeinschaft frei einen Beschluss zu erwirken das "Hauswarte" nicht mehr vom Verwalter verwaltet werden sondern vom "Komitee der Hauswartssprüfer". Dem Verwalter ist das sicher recht - hat er eben weniger tun. Nur ob die Gemeinschaft das will.

Üblicherweise hat der Verwalter einen Hauswart zu einem angemessenen Preis ausgewählt. Oft nach Anforderung mehere Angebote.
Können sich die Eigentümer bzw. die Bewohner weigern die Mehrkosten zu zahlen?
Nein

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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