Beschluss Sanierung

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Beka
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Beschluss Sanierung

Beitrag von Beka » 25.06.2014, 08:12

Eine Eigentümergemeinschaft hat den Beschluss zur Sanierung eines Flachdaches getroffen (Mehrheitlich, nicht einstimmig) Tatsächlich beinhaltet die Ausführung den Abriss einer im Sondernutzungsrecht stehenden Terrasse die auch in der TE und im Grundbuch abgesichert ist, das wurde im Antrag verschwiegen. Zusätzlich ist das auch eine Gestaltungsänderung. Seltsam war, dass eine Beschlussanfechtung erfolglos war, das WEG-Gericht hat sich nur auf den Beschluss konzentriert. War das Prozessbetrug?
Derzeit läuft ein Schadenersatzprozess. Die Gegenseite und der Verwalter argumentieren: Durch das Flachdach sei die Terrasse ja da, nur der harte Belag zum Betreten sowie das Geländer fehlen, es fehlt auch die Treppe wegen dem Höhenunterschied. Der Betroffene Eigentümer müsse nur einen Antrag stellen und alle Genehmigungen beibringen, dann würde die Terrasse wieder hergestellt.
Das ist wohl kein Gegenstand der Beschlussfassung, das ist eine erneute Falle oder?



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Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....

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Klaus
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Re: Beschluss Sanierung

Beitrag von Klaus » 25.06.2014, 08:25

Wurde das jetzt absichtlich einige Fakten weggelassen ?

Denn für eine Sanierung eines Flachdachs braucht man keine Genemigung mehr. Ich vermute mal das hier ein Schwarzbau im Sondereigentum stand und durch den Abriss dieser nun beseitigt wurde.

Oder wie ist das zu verstehen.
das wurde im Antrag verschwiegen
Dann ist es auch nicht beschlossen. Beschlossen wurde wohl die Erneuerung des Dachs und die Handwerker haben dabei einen Fehler gemacht ?

Ansonst muss der Eigentümer die WEG verklagen den Schaden zu ersetzen. Die Sondernutzungsfläche ist ja noch das - das Dach. Es fehlen lediglich Teile. Die lässt der Eigentümer nach abgelaufener Frist zur Wiederherstellung einfach ersetzen und stellen die Kosten in Rechnung.....
Man könnte auch eine Feststellungsklage anstrengen um vorher zu klären wer das zahlt.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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