Beschluss Sanierung
Verfasst: 25.06.2014, 08:12
Eine Eigentümergemeinschaft hat den Beschluss zur Sanierung eines Flachdaches getroffen (Mehrheitlich, nicht einstimmig) Tatsächlich beinhaltet die Ausführung den Abriss einer im Sondernutzungsrecht stehenden Terrasse die auch in der TE und im Grundbuch abgesichert ist, das wurde im Antrag verschwiegen. Zusätzlich ist das auch eine Gestaltungsänderung. Seltsam war, dass eine Beschlussanfechtung erfolglos war, das WEG-Gericht hat sich nur auf den Beschluss konzentriert. War das Prozessbetrug?
Derzeit läuft ein Schadenersatzprozess. Die Gegenseite und der Verwalter argumentieren: Durch das Flachdach sei die Terrasse ja da, nur der harte Belag zum Betreten sowie das Geländer fehlen, es fehlt auch die Treppe wegen dem Höhenunterschied. Der Betroffene Eigentümer müsse nur einen Antrag stellen und alle Genehmigungen beibringen, dann würde die Terrasse wieder hergestellt.
Das ist wohl kein Gegenstand der Beschlussfassung, das ist eine erneute Falle oder?
Derzeit läuft ein Schadenersatzprozess. Die Gegenseite und der Verwalter argumentieren: Durch das Flachdach sei die Terrasse ja da, nur der harte Belag zum Betreten sowie das Geländer fehlen, es fehlt auch die Treppe wegen dem Höhenunterschied. Der Betroffene Eigentümer müsse nur einen Antrag stellen und alle Genehmigungen beibringen, dann würde die Terrasse wieder hergestellt.
Das ist wohl kein Gegenstand der Beschlussfassung, das ist eine erneute Falle oder?