gefälschte WEG

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Beka
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gefälschte WEG

Beitrag von Beka » 25.06.2014, 08:27

Nach vielen Querelen in der WEG und mit dem Bauamt gilt nun als gesichert, dass die Pläne zum Antrag auf Abgeschlossenheit komplett gefälscht sind. Ein Vergleich dieser Pläne zum Antrag auf Teilung mit der letzten gültigen Baugenehmigung ergeben, dass mit Fotokopierer, Tipp-Ex und schwarzem Kuli diese Dokumente verändert und in den Rechtsverkehr eingebracht wurden.
Für Finanzamt, Grundbuch und Verwalter ist die Teilungserklärung gültig, das Bauamt erklärt jedoch, diese Pläne ergeben keine gültige Baugenehmigung. Sehr merkwürdig ist, dass niemand Konsequenzen aus den gefälschten Plänen zieht, besonders nicht das Bauamt obwohl nun illegale Bauwerke bestehen und Bauauflagen diese letzten gültigen Baugenehmigung getilgt wurden.
Wer muss nun wie aktiv werden? Kann die WEG rückabgewickelt werden?



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Re: gefälschte WEG

Beitrag von Klaus » 25.06.2014, 08:54

Nö,

Man muss mal unterscheiden zwischen der Beziehung WEG-Bauamt und WEG-Eigentümer.

Was hat das Bauamt mit den Eigentümer zu schaffen. Das Bauamt erwirkt keine Abrissverfügung weil ein Fenster zu groß ist, meist wird eine Buße verhängt oder ein Nutzungsverbot....Das Bauamt ist in der Pflicht für die Allgemeinheit, und der ist die Höhe des Kellers eben weniger wichtig.

Der Ansprechpartner ist der Verkäufer der Wohnung. Hatte der Kentniss von einem Mangel kann man den Kaufvertrag rückabwickeln und evtl. Schadenersatz verlangen. Als Käufer einer Immobilie ist man schon in der Pflicht zu prüfen was man kauft.

Innerhalb der WEG wird es schwer. Wer das Sondernutzungsrecht am 5 Stock eines 4stöckigen Haus gekauft hat, kann von der Gemeinschaft nicht verlangen aufzustocken.

Klaus
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Re: gefälschte WEG

Beitrag von Beka » 25.06.2014, 09:30

Bei Gründung der WEG und Kauf eines Anteils waren Bauwerk und Teilungserklärung identisch. Deshalb gab es auch keinen Verdacht. Einzige Grundlage für den Käufer und die WEG waren die Abgeschlossenheitsbescheinigung, die daraus entwickelte TE und die Grundbucheintragung. Die Pläne zur Abgeschlossenheitsbescheinigung entsprechen nicht dem genehmigungsrechtlichen Zustand. Deshalb die Fälschung um diese Pläne dem tatsächlichen Bauzustand anzupassen. Um das zu erreichen müssen Bauteile abgerissen und die TE geändert werden.
Ohne diese Änderungen ist derzeit für keinen WEG-Miteigentümer ein Verkauf möglich und man macht sich strafbar würde man es tun. Bei einer Offenlegung der Fälschungen/Probleme käuft niemand, noch nicht mal geschenkt. Wie kommt ein unschuldiger Miteigentümer aus diesem Misstand heraus?

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Re: gefälschte WEG

Beitrag von Klaus » 25.06.2014, 14:36

Man eine Reihenfolge draus machen
1. Haubesitzer baut Bau
2. Hausbesitzer teil vorhandenes Haus in Eigentumswohnungen
3. Hausbesitzer kauft Teile weiter

Das dabei die Teilungserklärung schlecht ausgefertigt wurde, Räume vergessen oder vorhanden sind die evtl. bereis wieder abgerissen wurden. Kommt vor, da das auch kein Arsch mehr prüft. Es sei denn die zu dem Zeitpunkt vorhandenen Eigentümer, denen das ja egal ist.

Der Käufer danach, ist aber dann nur noch Vertragspartner mit seinem jeweiligen Verkäufer. Und der musst das "gewusst" haben, was man ihn auch nachweisen können muss. Kann man das kann man den Kaufvertrag anfechten.

Auch sollte man nicht von Fälschung, die wäre ein bewusster Akt zur Täuschung, was man nachweisen muss.

Erhellenden wären echte Einzelheiten.

Und, klar kauft das einer.

Herauskommen kann man durch Rückabwicklung des Kaufvertrags.
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Re: gefälschte WEG

Beitrag von Beka » 17.08.2014, 16:40

Reihenfolge:
Hausbesitzer teilt vorhandenen Altbau in drei Teile und verkauft einen Teil davon. Dazu nimmt er eine alte Baugenehmigung mit Abrissauflagen und ändert diese in den Bestand, d.h. Abrisse nicht erfüllt, bestehende Bauteile werden in eigener Verantwortung legalisiert. Die Pläne sind somit definitiv gefälscht und zum Zwecke der Bereicherung in den Rechtsverkehr eingebracht. Die Bauverwaltung hat den Betrug nicht gemerkt, das Bauamt handelt aber nur zum Teil nach ursprünglicher Baugenehmigung.
Jetzt kann keiner mehr seinen Anteil verkaufen, ohne das Baupläne und Bauwerke in Einklang sind, das bleibt jetzt ewig so wenn die Mehrheit eine Lösung verweigert. Wer muss handeln wenn Beschlüsse über TE und Grundbucheintragungen unzulässig sind?

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Re: gefälschte WEG

Beitrag von Klaus » 17.08.2014, 16:58

Ist wie wenn man eine Porscheschlüssel bekommt und nicht bemerkt das auf den Papieren "Pferdekarren" steht.

Das Bauamt interessiert sich nicht für die "Teilung", solange das Haus der Baugenemigung entspricht ist es denen egal. Entspricht es nicht werden die eine Nutzungsunterlassung verfügen, ein Bussgeld verhängen und dann nichts mehr machen. Eine "Abrissverfügung" ist eher selten.
Jedoch wird man aufgrund eines Schwarzbau keine weiteren Genemigungen bekommen.
Die werden bei der Teilung auch nicht wirklich gefragt oder prüfen gar das Haus.

Klar kann man das jetzt verkaufen, ich kaufs : aber zahle aber so gut wie nichts. :-)
Wer muss handeln wenn Beschlüsse über TE und Grundbucheintragungen unzulässig sind?
Niemand, warum auch.

Jetzt kommt es doch drauf an was denn falsch ist. Hat man in der Teilungserklärung Anspruch auf den 5 Stock eines 4 stöckigen Hauses. Dann betrifft das nur einen, nicht die anderen. Steht der 5 Stock, ist aber schwarz, dann hat einer mit Rosinen gehandelt. Solange es keine Nutzungsuntersagung gibt wie der den Stock nutzen können, Wert wird es wohl keinen besitzen.

Kann man den Vorbesitzer nicht auf Schadenersatz verklagen wird es schwer. Ansprüche gegen die anderen Eigentümer, bzw die WEG wird man nicht haben. Aber es kommt schon sehr drauf an was man will, wie das geregelt ist und was möglich ist.
Wer muss handeln wenn Beschlüsse über TE und Grundbucheintragungen unzulässig sind?
Die "Beschlüsse" unterliegen der Verjährung



Klaus

P.S. Bitte keine Liste machen, am besten ein Beispiel nach dem anderen
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Re: gefälschte WEG

Beitrag von Beka » 20.04.2015, 07:45

Es hat sich herausgestellt, dass jeder Plan zum Antrag auf Abgeschlossenheit gefälscht ist. Es wurden Original-Dokumente gefunden von denen die Pläne zur Abgeschlossenheit durch Tippex, schwarzer Kuli und Umkopieren hergestellt wurden. Das Bauamt hat die Fälschungen durch Vorteilsgewährung nicht bemerkt. Die jährliche Abrechnung ist ein Folgezusammenhang. Damit ist die Fälschung nicht verjährt. Zusätzlich verjähren Schwarzbauten nicht. Die Frage ist doch: wer ist in der Pflicht? Man bedenke: Ein Mietvertrag wird bei gefälschter Vormieterbescheinigung ungültig, ein gefälschtes Bild wird auch nach 100 Jahren aus dem Museum entfernt. Wenn eine WEG unauflöslich ist, dann war die Gründung eventuell ungültig. Wenn man die Spur des Geldes verfolgt, so hat der Mehrerlös aus der Fälschung die WEG nicht verlassen sondern hat zur Verminderung von Schulden geführt und wurde inzwischen verschenkt.

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Re: gefälschte WEG

Beitrag von Klaus » 20.04.2015, 08:09

Nur weil man alles zusammenmischt wird daraus kein "Urteil"

1. Der Mietvertrag läuft über den in der Mietsache erklärten Raum. Ist dieser vorhanden besteht kein Grund das die Teilungserklärung den Mietvertrag aushebelt.
Hat man die versprochenen "z.B. 80qm, Küche, Bad", dann besteht der Vertrag weiter. Hat man die nicht, dann muss man sie erst mal "verlangen", kann dann kündigen.
2. Selbst wenn man die Teilungserklärung mit Wasserfarben malt, erkennt man daran keine "Fälschung". Es gibt die Teilungserklärung die beim Bauamt eingereicht wird, und die kann man ja erst mal nicht mehr Fälschen, denn die liegt ja beim Bauamt. Bei Kauf einer Immobilie holt man sich "dort" die gültigen Unterlagen, da man nur dort sicher sein kann die Orginale zu erhalten. Gerne macht das auch der Notar.

Wurde man mit "anderen" Unterlagen zu Kauf betrogen, haftet der "Verkäufer", evtl. auch der Makler (wenn er das wusste). Wurde der VK selbst vor vielen Jahren besch.... dann wird es schwer.

Die WEG haftbar zu machen.....was kann die dafür...die sitzt im selben Boot.

Ohne neue "Argumente" wird das auch hier nix, außer das dir das Gemeckere Erleichterung verschafft :-)

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Re: gefälschte WEG

Beitrag von Beka » 20.04.2015, 09:02

Dem ist nicht so. Die Pläne zur Teilung wurden beim Bauamt eingesehen und dort kopiert. Das sind auch die Pläne aus dem Antrag zur Abgeschlossenheitsbescheinigung, nur unverändert abgestempelt wurden. Auf dem Bauamt wurden auch die Originale der letzten gültigen Baugenehmigung eingesehen. Die Pläne zum Antrag auf Abgeschlossenheit sind nicht aus einer gültigen Baugenehmigung kopiert sondern wurden verändert und Bauaflagen getilgt und abzubrechende Bauteile als legal deklariert. Nun bekommt derjenige Schwierigkeiten der sein Sondereigentum verkaufen will weil es keinen legalen baurechtlichen Zustand gibt. Deshalb nochmal die konkrete Frage: Wer kann oder muß etwas tun um einen legalen Zustand in der WEG herzustellen. Konkret geht es auch um ein Sondernutzungsrecht das verloren geht, aber wesentlich in den Kaufpreis eingegangen ist.

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Re: gefälschte WEG

Beitrag von Klaus » 20.04.2015, 09:09

Zwei paar Stiefel

1. Die WEG ist eine Gemeischaft die sich das Haus enstprechend der Teilungserklärung teilt.
2. Die Baugenemigung genemigt den Bau im Namen der Allgemeinheit

Die wird nun die Nutzung an dem Balkon verboten, da dieser illegal ist. Das entscheidet das Bauamt gegen die WEG.
Damit ist dein Nutzungsrecht zwichen dir und der WEG nicht betroffen.

Den Schwarzbau wirst du nicht nutzen können, er ist "weg". Jetzt kann es nur um Schadenersatz gehen.
Dein Gegner ist der Verkäufer, wenn der davon wusste. Falls der noch Geld hat.

Anders Beispiel:
Wir beide kaufen zusammen ein Auto. Nur weil du deinen Führerschein verlierst, wirst du trotzdem die 1/2 Raten zahlen müssen.
oder
selbst wenn das ganze Haus ohne Baugenemigung bestehen würde, würde das an der WEG nichts ändern.

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Re: gefälschte WEG

Beitrag von jp10686 » 22.04.2015, 14:53

Mal anders: Da die Pläne sich nicht selbst verändern, wurden sie aktiv von jemandem verändert.
Ich würde also gegen denjenigen vorgehen, der die Pläne verfälscht hat.
Gibts den nicht mehr oder kann man es nicht beweisen oder ist er pleite ... Pech
Du kannst auch versuchen, den Kaufvertrag rückabzuwickeln, wenn er aufgrund eines falschen Plans zustandekam und wenn er, wäre Dir dieses vor dem Kauf bekanntgewesen, nicht so abgeschlossen worden wäre.
Auch hier muss man die Fälschung und die betrügerische Absicht dahinter zuerst einmal beweisen.
Oder man rauft sich mit dem Rest der WEG zusammen und versucht den Ist-Zustand zu legalisieren.

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Re: gefälschte WEG

Beitrag von Klaus » 22.04.2015, 15:19

Das Problem ist wohl das keiner mehr da ist, den mal belangen kann.

Daher wird zwanghaft versucht das Bauamt, Notar oder die WEG irgendwie zu zwingen...........
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