Gerichtsbeschluss

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Musterknabe
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Gerichtsbeschluss

Beitrag von Musterknabe » 30.06.2014, 14:27

Hallo !

Ich habe folgende Frage:

Wir stellen uns vor wir haben eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit 3 Wohnungseigentümern (A+B+C).
Es würde ein Rechtsstreit untereinander (A Kläger - B und C Beklagte / Gegenkläger) gerichtlich geklärt werden. A gewinnt durch alle drei möglichen Instanzen. Nun möchten B oder C die Eigentumswohnung verkaufen.

Haben die bereits ergangenen gerichtlichen Beschlüsse eine Wirkung auf den Rechtsnachfolger? Müssen die ergangenen Gerichtsbeschlüsse an den Rechtsnachfolger weitergegeben werden?

Danke



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Falsch rum parken

Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....

mehr Infos



Klaus
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Re: Gerichtsbeschluss

Beitrag von Klaus » 30.06.2014, 14:43

Warum sollte ein Gerichtsbeschluss zwischen A und B auch für einen völlig Fremden gelten?
Warum sollte der völlig Fremde wieder vor Gericht ziehen wenn A ihm den Beschluss zeigt, der beweist das er nur verlieren kann.
Verschweigt ein Verkäufer dem Käufer einen Mangel ist das arglistige Täuschung. Ein Beschluss könnte so ein Mangel sein..

Aber: Es kommt drauf an ! Wie immer
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Re: Gerichtsbeschluss

Beitrag von Musterknabe » 30.06.2014, 15:15

Klaus hat geschrieben:Verschweigt ein Verkäufer dem Käufer einen Mangel ist das arglistige Täuschung. Ein Beschluss könnte so ein Mangel sein..
Diese Variante finde ich super und trifft genau den Punkt 8)
Gibt es hierzu mehr Infos? Warum könnte - worauf kommt es an?

Wenn Du mal umziehen möchtest.......... bei mir herzlich Willkommen......

Klaus
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Re: Gerichtsbeschluss

Beitrag von Klaus » 30.06.2014, 15:18

Das bringt dem Nachbarn aber nichts, sondern nur einen Käufer.

Arglistige Täuschung berechtigt zum Rücktritt oder Wandlung (billiger) eines Kaufvertrags - mehr nicht.

Mein nächstes Haus nennt sich "Lagoon 380", da legt man einfach ab, wenn die Nachbarn nerven.
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Re: Gerichtsbeschluss

Beitrag von Musterknabe » 30.06.2014, 15:25

:D
Zuletzt geändert von Musterknabe am 30.06.2014, 15:35, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Gerichtsbeschluss

Beitrag von Musterknabe » 30.06.2014, 15:34

Bis wann muss denn der Käufer alle Unterlagen (Gerichtsbeschlüsse, WEG Beschlüsse usw.) erhalten haben?
Ab Tag der Übernahme oder Notarvertrag oder vor dem Notartermin?

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Re: Gerichtsbeschluss

Beitrag von Klaus » 30.06.2014, 15:44

Bis wann muss denn der Käufer alle Unterlagen (Gerichtsbeschlüsse, WEG Beschlüsse usw.) erhalten haben?
Gar nicht ?!?!
Oder war das vereinbart.

Der Verkäufer muss dem Käufer nicht offensichtliche Mängeln, von denen er Kentniss hat mitteilen.
Fehlt das Dach und der Käufer hat das nicht gesehen ist er selber schuld.
Bis wann muss denn der Käufer alle Unterlagen (Gerichtsbeschlüsse, WEG Beschlüsse usw.) erhalten haben?
Ich würde sagen, das ein Käufer solche Unterlagen, vor dem Kauf verlangt, ansieht und erst dann entscheidet zu kaufen.
Verzichtet er darauf diese wichtigen Unterlagen anzusehen - selber Schuld. Es ist nicht gesagt das ein Verkäufer schlauer was als
der Käufer der nun Meckert :-(( Um Regress zu wollen muss der K dem VK "BEWEISEN" das er von dem Mangel wusste
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Re: Gerichtsbeschluss

Beitrag von Musterknabe » 30.06.2014, 16:03

...gerichtliche Entscheidungen nach dem 1. Juli 2007 in die Beschlusssammlung aufnehmen.

Wofür ist das dann gut, wenn es bei einem neuen Eigentümer immer wieder die RESET TASTE gedrückt wird?

Es gibt Sturköpfe, die durch die Wände von Eigentumswohnungen wollen und nicht begreifen, dass die Wand aus Beton ist und es ist wie es ist. Es soll auch solche geben, die dann meinen trotzdem kaufen zu müssen und direkt losschießen....

Was macht man denn damit?

WO IST DIE GAME OVER TASTE???

Klaus
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Re: Gerichtsbeschluss

Beitrag von Klaus » 30.06.2014, 16:15

Man muss schon Unterscheiden wer mit wem.

Eigentlich haben die Eigentümer untereinander eh wenig zu wollen. Und wenn ein neuer Eigentümer wegen eines identischen Grund klagt, reicht ein Schriftssatz des Verwalters doch aus. Da der wieder verlieren würde, zu dessen Kosten.

Die meisten Eigentümer glauben Sie hätten was zu sagen, die schlimmsten werden Beirat.
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Re: Gerichtsbeschluss

Beitrag von Musterknabe » 30.06.2014, 16:26

Klaus hat geschrieben:Und wenn ein neuer Eigentümer wegen eines identischen Grund klagt, reicht ein Schriftssatz des Verwalters doch aus
Für normal denkende Menschen schon - aber es sind nicht alle Menschen gleich... :shock:

Es ist doch sinnlos immer wieder die Gerichte mit den gleichen Sachen zu beschäftigen. Gibt es im WEG nicht irgendwo eine
Sperre für diese Sachen?
Zuletzt geändert von Musterknabe am 30.06.2014, 17:40, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Gerichtsbeschluss

Beitrag von Klaus » 30.06.2014, 16:30

Sperre für diese Sachen? Was würde passieren, wenn man einen entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümer durchbekommen würde?
Dazu sollte man wissen um was es geht.

Aber in D kann jeder jeden Verklagen. Normalerweise erledigen die Kosten der Verfahrens die Dummen irgendwann von alleine.
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Re: Gerichtsbeschluss

Beitrag von Musterknabe » 30.06.2014, 17:41

Danke!

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