Nachbar macht was er will in WEG

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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ober30jett
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Nachbar macht was er will in WEG

Beitrag von ober30jett » 09.07.2014, 22:19

Leider wurden Orte und persönliche Dinge beschrieben die erkennbar machen wer gemeint ist. Die Nennung der Staatangehörigkeiten dient auch nur einem Zweck.

Daher gelöscht



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Falsch rum parken

Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....

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Klaus
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Re: Nachbar macht was er will in WEG

Beitrag von Klaus » 09.07.2014, 22:29

Wir diskutieren : A hat Streit mit B

Dabei spielt es keine Rolle in welchen Ort A wohnt, aus welche Land A kommt oder welcher Religion er angehört.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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