Leider wurden Orte und persönliche Dinge beschrieben die erkennbar machen wer gemeint ist. Die Nennung der Staatangehörigkeiten dient auch nur einem Zweck.
Daher gelöscht
Nachbar macht was er will in WEG
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Falsch rum parken
Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....
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Re: Nachbar macht was er will in WEG
Wir diskutieren : A hat Streit mit B
Dabei spielt es keine Rolle in welchen Ort A wohnt, aus welche Land A kommt oder welcher Religion er angehört.
Dabei spielt es keine Rolle in welchen Ort A wohnt, aus welche Land A kommt oder welcher Religion er angehört.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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