Hausmeistertätigkeit durch Eigentümer bevorzugt

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
Antworten
Kiri
Beiträge: 10
Registriert: 12.09.2011, 19:11

Hausmeistertätigkeit durch Eigentümer bevorzugt

Beitrag von Kiri » 02.08.2014, 17:51

Hallo folgende Geschichte,

A wohnt in ihrer Eigentumswohnung dessen Sohn die Hausmeistertätigkeit übernehmen wird, aber die Zahlung soll aus A unbekannten Gründen auf A sein Konto folgen.
A will nichts Illegales machen! Wie sieht es denn in Versicherungstechnischen Sache aus wenn der Sohn einen Schaden verursacht ( Winterdienst, Reparatur ) wie ist diese dann Gedeckt?

PS: Es wurde eine Knappschaft erwähnt, die man dann nicht brauchen würde.

Viel Dank in Voraus



Artikel lesen
Brennbare Wärmedämmung muss weg

Nach Meinung des Gerichts stellt die Dämmung der Außenfassaden der Hochhäuser mit brennbarem Polystyrol eine erheblichen Gefahr dar. Zudem sei dadurch im Brandfall die Nutzung der Rettungswege nicht nutzbar.

Die Antragstellerin ist Eigentümerin von mehreren Hochhäu.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Hausmeistertätigkeit durch Eigentümer bevorzugt

Beitrag von Klaus » 02.08.2014, 19:07

Gibts irgendwas schriftliches, ist der Sohn minderjährig, um viel Geld solls denn gehen, was arbeitet der Sohn sonst so ????

400 Euro Kräfte werden über die Knappschaft angemeldet und versichert. Als Angestellter haftet man nur für Schäden wenn man die absichtlich verursacht.

Aber ohne weitere Angaben ist alles möglich.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Kiri
Beiträge: 10
Registriert: 12.09.2011, 19:11

Re: Hausmeistertätigkeit durch Eigentümer bevorzugt

Beitrag von Kiri » 02.08.2014, 20:30

Klaus hat geschrieben:Gibts irgendwas schriftliches, ist der Sohn minderjährig, um viel Geld solls denn gehen, was arbeitet der Sohn sonst so ????

400 Euro Kräfte werden über die Knappschaft angemeldet und versichert. Als Angestellter haftet man nur für Schäden wenn man die absichtlich verursacht.

Aber ohne weitere Angaben ist alles möglich.


Also nehmen wir mal an der Sohn ist arbeitslos, bekommt keine Leistungen und zahlt auch sein KV selber, lebt so zu sagen bei und von A.
Es geht um einer Betrag weit unter 400 Euro.

Gruß Kiri

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Hausmeistertätigkeit durch Eigentümer bevorzugt

Beitrag von Klaus » 02.08.2014, 21:29

Tja, raten wir mal

1. Er macht es schwarz und damits keiner merkt wird das als "Mieterlass" bei Mutti gebucht.
Wäre Steuerhinterziehung und ggf Betrug der Mutti.

2. Er hat einen "400 Euro" Job, ist Abgestellter und als Teilzeitkraft unfallversichert und bei der Berufsgenossenschaft gemeldet. Macht die Bundesknappschafts.

Gegen eine "seriöse" Geschichte spricht die Zahlung via Konto eines Dritten und vermutlich keinerlei schriftlicher Vereinbarung.
Urlaub und Krankheit wird wohl auch keiner Zahlen wollen.

Der "Sohn" soll sich eine der viele unbesetzten Lehrstellen nehmen und ein seriöses Leben wählen, als hier wegen ein paar Euro .... was auch immer zumachen.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html
Findet man ein paar Infos - das hat ja wenig mit Nachbarschaftsstreit zu tun
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Kiri
Beiträge: 10
Registriert: 12.09.2011, 19:11

Re: Hausmeistertätigkeit durch Eigentümer bevorzugt

Beitrag von Kiri » 03.08.2014, 00:23

Klaus hat geschrieben:Tja, raten wir mal


Gegen eine "seriöse" Geschichte spricht die Zahlung via Konto eines Dritten und vermutlich keinerlei schriftlicher Vereinbarung.
Urlaub und Krankheit wird wohl auch keiner Zahlen wollen.
Eine Verwaltung müsste doch das wissen, dass so ein Vorhaben(Konto eines Dritten) nicht rechtens ist.
Handhabt dies dann aber so......

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Hausmeistertätigkeit durch Eigentümer bevorzugt

Beitrag von Klaus » 03.08.2014, 08:13

Das ist nicht "nicht rechtens", das ist nicht verboten, man kann das Geld auf den Pfadfindern überweisen

Nur gibt es dafür keinen Grund, es sei denn noch mehr stimmt nicht......

Am besten fragt man was das soll und ob die Tätigkeit bei der Knappschaft angemeldet ist...oder man fragt bei der Knappschaft einfach selber nach....

Raten wird einem wenig helfen

Fällt der Sohnemann beim "Putzen" von der Leitung und man ist nicht angemeldet, gibts keine Leistung der Unfallversicherung.

Üblich in ist das der Arbeiter seinen Lohn auf das von Ihm zu bestimmenden Konto erhält.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste