Klageweg bei Schadenersatz innerhalb der WEG

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Beka
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Klageweg bei Schadenersatz innerhalb der WEG

Beitrag von Beka » 17.08.2014, 16:27

In einer dreier-WEG haben 2 WE der dritten WE einen Schaden zugefügt. Muss der Geschädigte die gesamte WEG verklagen oder die beiden verantwortlichen Eigentümer? Oder ist es letztlich egal ob die WEG als Gesamtheit ohne die klagende Partei verklagt wird (Kläger kann nicht gleichzeitig sich selbst verklagen) oder ist die Klage an die beiden Verursacher in der WEG zu richten?
Muss vor einer Klage ein Antrag in der WEG auf Schadenersatz erfolgen? Beim Schaden handelt es sich nicht um eine der Beschlussfassung unterliegenden Vorgang sondern um eine Angelegenheit der TE und der Grundbucheintragung.



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Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

In den meisten Fällen ist es aber.....

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Klaus
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Re: Klageweg bei Schadenersatz innerhalb der WEG

Beitrag von Klaus » 17.08.2014, 17:05

Wenn vom Dach des Hauses ein Ziegel auf den Kopf fällt verklagt man die WEG
Wenn die beiden anderen gemeisam eine Ziegel auf den Kopf fallen lassen, die beiden anderen
Wenn jeder einen eigenen Ziegel hat, jeden Einzeln.

Vor Gericht werden "Anträge" verhandelt, "Beweise" geprüft und dementsprechend geurteilt. Da sucht kein Richter erst mal nach einem "Schuldigen" oder gar nach "Gerechtigkeit"

Man verklagt den der den Schaden verursacht hat.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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