Eigentümerwechsel
Verfasst: 25.09.2016, 09:18
Hallo liebes Forum,
Folgendes Problem, A ist Eigentümer einer etw und gleichzeitig der Verwalter (drei Parteien ).
Bisher war alles entspannt quasi familiär.
Eine Partei hat A mitgeteilt das er seine etw verkaufen will und auch schon einen Käufer hat, den er gerne zur eigentümerversammlung mitbringen will.
Dem hat A zugestimmt weil er ihn bei der Gelegenheit kennen lernen wollten.
1,5 Std. Vor der Versammlung ist A daraufhin gewiesen worden, das man keine Gäste zulassen darf.
Diese Information hat A dem Käufer dann auch mitgeteilt als er da war, und ihn gebeten nach der Vorstellung wieder zu gehen.
Dann kam die Info vom Käufer und Verkäufer sie hätten bereits den notarvertrag unterschrieben, und somit wäre beide berechtigt da zu sein. Und der Käufer über den Vertrag teilnahmeberechtigt wäre.
Frage: Das hat A verneint, da für den Verwalter nur das Grundbuch zählt. -hoffe das stimmt?
Was hätten der Käufer oder Verkäufer dem Verwalter vorlegen müssen, denn Kaufvertrag?
Es wurde A als Verwalter bis zu diesem Zeitpunkt kein Name und auch kein veräusserungsdatum angezeigt. somit konnte A auch den Käufer nicht einladen.
der Verkäufer hat jetzt alle Beschlüsse abgelehnt und gesagt A sollte eine neue Versammlung mit dem neuen Besitzer machen.
Frage: hat A als Verwalter das Recht den Vertrag zu sehen, um zu prüfen, ob der Verkäufer überhaupt noch stimmberechtigt ist? Weil er evtl. seine Stimmanteile schon zum Zeitpunkt des Vertrages übertragen hat?
Und wen dem so sei, sind dann alle Beschlüsse ungültig oder verfallen seine Stimmanteile weil er keine Berechtigung zum stimmen mehr hatte, sie aber A keinen "Beweis" vorgelegt hsben, das der Käufer diese übernommen hat ?
Sprich gelten die Beschlüsse dann als angenommen ( der Rest hat ja zugestimmt)
Fragen über Fragen....
Danke schon mal für eure Antworten!
Viele Grüße Andi
Folgendes Problem, A ist Eigentümer einer etw und gleichzeitig der Verwalter (drei Parteien ).
Bisher war alles entspannt quasi familiär.
Eine Partei hat A mitgeteilt das er seine etw verkaufen will und auch schon einen Käufer hat, den er gerne zur eigentümerversammlung mitbringen will.
Dem hat A zugestimmt weil er ihn bei der Gelegenheit kennen lernen wollten.
1,5 Std. Vor der Versammlung ist A daraufhin gewiesen worden, das man keine Gäste zulassen darf.
Diese Information hat A dem Käufer dann auch mitgeteilt als er da war, und ihn gebeten nach der Vorstellung wieder zu gehen.
Dann kam die Info vom Käufer und Verkäufer sie hätten bereits den notarvertrag unterschrieben, und somit wäre beide berechtigt da zu sein. Und der Käufer über den Vertrag teilnahmeberechtigt wäre.
Frage: Das hat A verneint, da für den Verwalter nur das Grundbuch zählt. -hoffe das stimmt?
Was hätten der Käufer oder Verkäufer dem Verwalter vorlegen müssen, denn Kaufvertrag?
Es wurde A als Verwalter bis zu diesem Zeitpunkt kein Name und auch kein veräusserungsdatum angezeigt. somit konnte A auch den Käufer nicht einladen.
der Verkäufer hat jetzt alle Beschlüsse abgelehnt und gesagt A sollte eine neue Versammlung mit dem neuen Besitzer machen.
Frage: hat A als Verwalter das Recht den Vertrag zu sehen, um zu prüfen, ob der Verkäufer überhaupt noch stimmberechtigt ist? Weil er evtl. seine Stimmanteile schon zum Zeitpunkt des Vertrages übertragen hat?
Und wen dem so sei, sind dann alle Beschlüsse ungültig oder verfallen seine Stimmanteile weil er keine Berechtigung zum stimmen mehr hatte, sie aber A keinen "Beweis" vorgelegt hsben, das der Käufer diese übernommen hat ?
Sprich gelten die Beschlüsse dann als angenommen ( der Rest hat ja zugestimmt)
Fragen über Fragen....
Danke schon mal für eure Antworten!
Viele Grüße Andi