Eigentümerwechsel

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Wegverwalter64
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Eigentümerwechsel

Beitrag von Wegverwalter64 » 25.09.2016, 09:18

Hallo liebes Forum,

Folgendes Problem, A ist Eigentümer einer etw und gleichzeitig der Verwalter (drei Parteien ).
Bisher war alles entspannt quasi familiär.
Eine Partei hat A mitgeteilt das er seine etw verkaufen will und auch schon einen Käufer hat, den er gerne zur eigentümerversammlung mitbringen will.
Dem hat A zugestimmt weil er ihn bei der Gelegenheit kennen lernen wollten.
1,5 Std. Vor der Versammlung ist A daraufhin gewiesen worden, das man keine Gäste zulassen darf.
Diese Information hat A dem Käufer dann auch mitgeteilt als er da war, und ihn gebeten nach der Vorstellung wieder zu gehen.

Dann kam die Info vom Käufer und Verkäufer sie hätten bereits den notarvertrag unterschrieben, und somit wäre beide berechtigt da zu sein. Und der Käufer über den Vertrag teilnahmeberechtigt wäre.

Frage: Das hat A verneint, da für den Verwalter nur das Grundbuch zählt. -hoffe das stimmt?
Was hätten der Käufer oder Verkäufer dem Verwalter vorlegen müssen, denn Kaufvertrag?

Es wurde A als Verwalter bis zu diesem Zeitpunkt kein Name und auch kein veräusserungsdatum angezeigt. somit konnte A auch den Käufer nicht einladen.

der Verkäufer hat jetzt alle Beschlüsse abgelehnt und gesagt A sollte eine neue Versammlung mit dem neuen Besitzer machen.
Frage: hat A als Verwalter das Recht den Vertrag zu sehen, um zu prüfen, ob der Verkäufer überhaupt noch stimmberechtigt ist? Weil er evtl. seine Stimmanteile schon zum Zeitpunkt des Vertrages übertragen hat?
Und wen dem so sei, sind dann alle Beschlüsse ungültig oder verfallen seine Stimmanteile weil er keine Berechtigung zum stimmen mehr hatte, sie aber A keinen "Beweis" vorgelegt hsben, das der Käufer diese übernommen hat ?
Sprich gelten die Beschlüsse dann als angenommen ( der Rest hat ja zugestimmt)

Fragen über Fragen....
Danke schon mal für eure Antworten!

Viele Grüße Andi



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Klaus
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Re: Eigentümerwechsel

Beitrag von Klaus » 25.09.2016, 09:44

Eigentümer ist der der im Grundbuch steht.
der Verkäufer hat jetzt alle Beschlüsse abgelehnt und gesagt A sollte eine neue Versammlung mit dem neuen Besitzer machen.
Da muss sich der VK mal an den Kopf fassen. Er erklärt er sei nicht Eigentümer aber will die Beschlüsse dann doch ablehnen.

Und was bedeutet denn "Ablehnen"

Der bisher bekannte Eigentümer kann die Beschlüsse zustimmen und ablehnen. Dann wird ein Produkoll gemacht. Das kann er dann wenn er will bei Gericht hinterher anfechten. Irgendwas "ablehnen" kann er nicht. Klagt er nicht sind die Beschlüsse gültig.

Gabs bereits einen neuen Eigentümer, muss der eben klagen und die Beschlüsse anfechten, da er nicht eingeladen wurde.


Also einfach mal kurz aufs Grundbuchamt und den Eintrag ansehen und man sieht klarer durch.



Es ist nicht üblich das der "Neue" und der "Alte" Eigentümer kommen, warum auch. Da ist doch völlig sinnlos. Wenn man verkauft hat , geht man und ist weg.
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Re: Eigentümerwechsel

Beitrag von Wegverwalter64 » 25.09.2016, 17:06

Hallo Klaus und danke für die schnelle Antwort.

A hatte auf der Tagesordnung zwei Beschlüsse drauf. Einen Antrag zum Bau eines carportes und einen weiteren Antrag zum Aufbau eines Schuppens auf einen Stellplatz als "motoradgarage"
Beide Anträge hat der VK abgelehnt mit Verweis auf den Käufer.

Daraus ergeben sich einige Fragen
1. müssen alle Eigentümer zustimmen wenn man B einen Carport bauen lassen will?
2. gleiche Fragestellung für Schuppen auf Stellplatz als Garage für Motorrad?
3. dürfte VK überhaupt noch abstimmen?
Und wenn nicht, sind die Anträge dann angenommen?

Hoffe ihr hattet alle ach so schönes Wetter
Vg a

Klaus
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Re: Eigentümerwechsel

Beitrag von Klaus » 25.09.2016, 17:24

Ohne jetzt genauer nachzufragen. So was kann man nicht "Beschließen" . Dazu müssen alle "Eigentümer" zustimmen. Teilweise kann es nötig sein die Teilungserklärung zu ändern - beim Notar.
Sonst bestimmt die Mehrheit noch das Stockwerk des Querulanten abzureisen :-) Das ist eine bauliche Änderungen.
3. dürfte VK überhaupt noch abstimmen?
Es können nur "Eigentümer" zustimmen oder ablehnen. Ob das nun der VK oder der K zu dem Zeitpunkt war.... keine Ahnung. Das erfährt man auf dem Grundbuchamt, oder sobald der VK einen Grundbuchauszug vorlegt.

So ganz scheint in der WEG die Ahnungslosigkeit zu regieren. Am besten eines der vielen Büchleich kaufen das die WEG und die grundliegenden Regeln erklärt. Und den Verwalter absetzen der hat wohl wenig Ahnung was man beschließen kann und welchen Mehrheiten man braucht.
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Re: Eigentümerwechsel

Beitrag von Wegverwalter64 » 26.09.2016, 05:41

Guten Morgen
Dann habe ich es falsch ausgedrückt, es waren Anträge auf bauliche Veränderungen und natürlich hätten denen alle Eigentümer zustimmen müssen. Und das haben ja auch alle bis auf den VK

Kann man denn den Bau eines carportes nicht durchbekommen?
Ist doch auch eine Wertsteigerung ?

Schönen Start in die Woche
Vga

Klaus
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Re: Eigentümerwechsel

Beitrag von Klaus » 26.09.2016, 07:28

Ohne eine Zustimmung "ALLER" geht nichts. Jetzt müsst ihr erst mal klären wer Eigentümer ist. Gab es einen Wechsel müsst Ihr mit dem Neuen erst man eine Versammlung abhalten. Gabs keinen ist der Bau gestorben.

Das zubauen mit Schuppen und Carports ist nicht wertsteigernd für die Gemeinschaft, sondern nur für den jeweiligen Sondereigentumsnutzer
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