Miteigentümer
Verfasst: 23.10.2018, 20:27
Hallo, danke für die Aufnahme in dieses Forum.
Ich hoffe auf hilfreiche Tipps.
A hat mit B ein Mehrparteienhaus. Wobei A drei Wohnungen besitzt und B eine. Das Stimmrecht ist in Miteigentumsanteilen festgelegt. Folgendes Problem. B beschwert sich permanent über alles und jeden.. Beschlüsse werden gefasst und sofort von B angefochten gerichtlich. Zu laut, Mülltonnen stören an dem Ort an dem sie seit 12 Jahren stehen. Zu wenig Lichteinfall ins Fenster, Menschen Husten zu laut, Menschen duschen zu laut, gehen zu laut, reden zu laut, parken nicht richtig, reden nicht angemessen, sind zu lange wach, Garten zu ungepflegt, Treppenhaus nicht sauber genug usw usw. B verklagt A. A gewinnt. B klagt wieder wegen etwas aus der Liste oben. Die zweite Klage gerade in den letzten Zügen wird wieder die nächste Klage anberaumt gegen A. Hausverwaltungen wechseln häufig weil B derart Arbeitsaufwand verursacht das dem die Hausverwaltungen nicht mehr gewachsen sind. B droht den Hausverwaltungen ebenfalls diese zu verklagen. B verdreht Wahrheiten. Lügt nachweislich. Beschwert sich permanent bei den Bewohnern von A. Bewohner der Wohnungen von A kündigen weil sie genervt sind.
(Kapitalanlage für A). Daher finanzielle Einbußen für A. Kein Ende in Sicht. Rechtliche Beratungen sagen Ausschlussmöglichkeit aus der WEG gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht. A ist ratlos.und möchte diese Klagefluten gerne verhindern. A und B können nicht miteinander reden. A hat versucht auf die Kritik von B einzugehen und hat Wünsche von B so umgesetzt wie B es wollte. Seit dem wird es immer schlimmer, da B sich ins Recht gesetzt gefühlt hat und nun so agiert als sei B der/die König/in der WEG und stellt noch mehr Forderungen. A ist besorgt wegen der finanziellen Sicherheit der Kapitalanlage. Denn B ist bereits im Umfeld dafür bekannt Querulant zu sein. Und es spricht sich rum. Nun kommt ein neues Verfahren auf A zu. B kritisiert einen Holzschuppen den es schon vor Eigentumsübergabe von A und B an dieser Stelle gab. Nach ca. 12 Jahren will B das der Schuppen Weg kommt, da er B zu viel Licht nehmen würde ins Bad. B lebt dort mehr als 10 Jahre. Nun soll A verklagt werden als WEG, da laut Nachbarschaftsrecht der Abstand des Schuppens weniger als 2,50 m vom Badezimmerfenster von B betragen würde. Soweit A weiß kann man keine Argumente des Nachbarschaftsrechts anwenden, da dieses nur bei Nachbarn also Grundstücksmachbarn gilt. Im Rahmen einer Weg gehört einem gemeinsam das Grundstück. Jeder hat nur eine Sondernutzungsfläche der Rest ist Gemeinschatftsfläche, oder? Somit rechtlich kein Nachbarschaftsrecht anwendbar oder? Ich hoffe jemand hat eine kreative Idee was man tun könnte um B Grenzen zu setzen und finanziell die Kapitalanlage halten zu können.
Danke
Ich hoffe auf hilfreiche Tipps.
A hat mit B ein Mehrparteienhaus. Wobei A drei Wohnungen besitzt und B eine. Das Stimmrecht ist in Miteigentumsanteilen festgelegt. Folgendes Problem. B beschwert sich permanent über alles und jeden.. Beschlüsse werden gefasst und sofort von B angefochten gerichtlich. Zu laut, Mülltonnen stören an dem Ort an dem sie seit 12 Jahren stehen. Zu wenig Lichteinfall ins Fenster, Menschen Husten zu laut, Menschen duschen zu laut, gehen zu laut, reden zu laut, parken nicht richtig, reden nicht angemessen, sind zu lange wach, Garten zu ungepflegt, Treppenhaus nicht sauber genug usw usw. B verklagt A. A gewinnt. B klagt wieder wegen etwas aus der Liste oben. Die zweite Klage gerade in den letzten Zügen wird wieder die nächste Klage anberaumt gegen A. Hausverwaltungen wechseln häufig weil B derart Arbeitsaufwand verursacht das dem die Hausverwaltungen nicht mehr gewachsen sind. B droht den Hausverwaltungen ebenfalls diese zu verklagen. B verdreht Wahrheiten. Lügt nachweislich. Beschwert sich permanent bei den Bewohnern von A. Bewohner der Wohnungen von A kündigen weil sie genervt sind.
(Kapitalanlage für A). Daher finanzielle Einbußen für A. Kein Ende in Sicht. Rechtliche Beratungen sagen Ausschlussmöglichkeit aus der WEG gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht. A ist ratlos.und möchte diese Klagefluten gerne verhindern. A und B können nicht miteinander reden. A hat versucht auf die Kritik von B einzugehen und hat Wünsche von B so umgesetzt wie B es wollte. Seit dem wird es immer schlimmer, da B sich ins Recht gesetzt gefühlt hat und nun so agiert als sei B der/die König/in der WEG und stellt noch mehr Forderungen. A ist besorgt wegen der finanziellen Sicherheit der Kapitalanlage. Denn B ist bereits im Umfeld dafür bekannt Querulant zu sein. Und es spricht sich rum. Nun kommt ein neues Verfahren auf A zu. B kritisiert einen Holzschuppen den es schon vor Eigentumsübergabe von A und B an dieser Stelle gab. Nach ca. 12 Jahren will B das der Schuppen Weg kommt, da er B zu viel Licht nehmen würde ins Bad. B lebt dort mehr als 10 Jahre. Nun soll A verklagt werden als WEG, da laut Nachbarschaftsrecht der Abstand des Schuppens weniger als 2,50 m vom Badezimmerfenster von B betragen würde. Soweit A weiß kann man keine Argumente des Nachbarschaftsrechts anwenden, da dieses nur bei Nachbarn also Grundstücksmachbarn gilt. Im Rahmen einer Weg gehört einem gemeinsam das Grundstück. Jeder hat nur eine Sondernutzungsfläche der Rest ist Gemeinschatftsfläche, oder? Somit rechtlich kein Nachbarschaftsrecht anwendbar oder? Ich hoffe jemand hat eine kreative Idee was man tun könnte um B Grenzen zu setzen und finanziell die Kapitalanlage halten zu können.
Danke