Fahrradanhänger und andere Gegenstände im Hausflur

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Glückskex
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Fahrradanhänger und andere Gegenstände im Hausflur

Beitrag von Glückskex » 13.04.2019, 09:21

Angenommen, A (Eigentümer einer Wohnung) hat ein Problem mit B, der Eigentümer von zwei Wohungen in einem Mehrparteienhaus ist.
B stellt seinen Fahrradanhänger plus Buggy/Kinderwagen im recht engen Hausflur ab. das Kind von B kann bereits laufen, ist also im Kindergartenalter. Zudem wird hin und wieder ein Kinderroller abgestellt. Trotz mehrfacher Aufforderungen von A und der Mieterin C werden die Gegenstände nicht aus dem Flur entfernt, obwohl B eine Erdgeschosswohnung selbst nutzt und die Möglichkeit hätte den Fahrradanhänger hinter dem Törchen bei den Mülltonnen bzw. den Baggy zusammengeklappt in seiner EG-Wohnung abzustellen.

Was kann A hier tun? Es wurde übrigens im Protokoll von der Hausverwaltung festgelegt, dass im Sinne des Brandschutzes alle Gegenstände aus dem Flur - außer den Buggy, der geduldet wird - zu entfernen sind. B hat das Protokoll selbst unterschrieben. Direkt einen Anwalt einschalten, wenn reden nichts hilft? Die Hausverwaltung fühlt sich hier offenbar nicht zuständig und unternimmt nichts.

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