Fahrradanhänger und andere Gegenstände im Hausflur
Verfasst: 13.04.2019, 09:21
Angenommen, A (Eigentümer einer Wohnung) hat ein Problem mit B, der Eigentümer von zwei Wohungen in einem Mehrparteienhaus ist.
B stellt seinen Fahrradanhänger plus Buggy/Kinderwagen im recht engen Hausflur ab. das Kind von B kann bereits laufen, ist also im Kindergartenalter. Zudem wird hin und wieder ein Kinderroller abgestellt. Trotz mehrfacher Aufforderungen von A und der Mieterin C werden die Gegenstände nicht aus dem Flur entfernt, obwohl B eine Erdgeschosswohnung selbst nutzt und die Möglichkeit hätte den Fahrradanhänger hinter dem Törchen bei den Mülltonnen bzw. den Baggy zusammengeklappt in seiner EG-Wohnung abzustellen.
Was kann A hier tun? Es wurde übrigens im Protokoll von der Hausverwaltung festgelegt, dass im Sinne des Brandschutzes alle Gegenstände aus dem Flur - außer den Buggy, der geduldet wird - zu entfernen sind. B hat das Protokoll selbst unterschrieben. Direkt einen Anwalt einschalten, wenn reden nichts hilft? Die Hausverwaltung fühlt sich hier offenbar nicht zuständig und unternimmt nichts.
B stellt seinen Fahrradanhänger plus Buggy/Kinderwagen im recht engen Hausflur ab. das Kind von B kann bereits laufen, ist also im Kindergartenalter. Zudem wird hin und wieder ein Kinderroller abgestellt. Trotz mehrfacher Aufforderungen von A und der Mieterin C werden die Gegenstände nicht aus dem Flur entfernt, obwohl B eine Erdgeschosswohnung selbst nutzt und die Möglichkeit hätte den Fahrradanhänger hinter dem Törchen bei den Mülltonnen bzw. den Baggy zusammengeklappt in seiner EG-Wohnung abzustellen.
Was kann A hier tun? Es wurde übrigens im Protokoll von der Hausverwaltung festgelegt, dass im Sinne des Brandschutzes alle Gegenstände aus dem Flur - außer den Buggy, der geduldet wird - zu entfernen sind. B hat das Protokoll selbst unterschrieben. Direkt einen Anwalt einschalten, wenn reden nichts hilft? Die Hausverwaltung fühlt sich hier offenbar nicht zuständig und unternimmt nichts.