neues WEG; Vorhaben Wohngebäudesanierung
neues WEG; Vorhaben Wohngebäudesanierung
Hallo,
Eigentümergemeinschaft besteht aus 2 Parteien. Partei 1 möchte eine kostenspielige Wohngebäudewärmesanierung für das gemeinsame Gebäude durchführen. Kann bzw. darf die Partei 2 die Maßnahme verweigern? Gibt es entsprechende Regellungen in dem neuen WEG? Wie kann man sich durchsetzen, denn jede Partei hat eine gleichwertige Stimme?
Auf Eure Antworten und Anregungen würde ich mich sehr freuen!
Eigentümergemeinschaft besteht aus 2 Parteien. Partei 1 möchte eine kostenspielige Wohngebäudewärmesanierung für das gemeinsame Gebäude durchführen. Kann bzw. darf die Partei 2 die Maßnahme verweigern? Gibt es entsprechende Regellungen in dem neuen WEG? Wie kann man sich durchsetzen, denn jede Partei hat eine gleichwertige Stimme?
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da muss ich aber dem klaus wiedersprechen!
bei einer "kostenspielige Wohngebäudewärmesanierung" kommt es immer auf den stand der technik an.
beispiel: die eigentumswohnung oder eventuell die doppelhaushälfte( 2 parteien) würde in den 70 jahren erbaut. einer hat das eigentum vor zwei jahren erworben, also muss er nach der ENEV die wärmesanierung auf den stand der technik bringen.
es ist sehr schwer zu bestimmen wen mann die mieteigentumsordnung oder die gemeinschaftsordnung des objektes nicht kennt.
bei einer "kostenspielige Wohngebäudewärmesanierung" kommt es immer auf den stand der technik an.
beispiel: die eigentumswohnung oder eventuell die doppelhaushälfte( 2 parteien) würde in den 70 jahren erbaut. einer hat das eigentum vor zwei jahren erworben, also muss er nach der ENEV die wärmesanierung auf den stand der technik bringen.
es ist sehr schwer zu bestimmen wen mann die mieteigentumsordnung oder die gemeinschaftsordnung des objektes nicht kennt.
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ENEV: nur für wärme.....
"Beschlusskompetenz bei Modernisierungen
Durch die Reform wird den Wohnungseigentümern nunmehr auch die Möglichkeit eingeräumt mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit Maßnahmen der Modernisierungen entsprechend § 559 Absatz 1 BGB oder die der Anpassung des gemeinschaftlichen Eigentums an den Stand der Technik dienen zu beschließen, § 22 Absatz 2 WEG n.F.."
"Beschlusskompetenz bei Modernisierungen
Durch die Reform wird den Wohnungseigentümern nunmehr auch die Möglichkeit eingeräumt mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit Maßnahmen der Modernisierungen entsprechend § 559 Absatz 1 BGB oder die der Anpassung des gemeinschaftlichen Eigentums an den Stand der Technik dienen zu beschließen, § 22 Absatz 2 WEG n.F.."
In der ENEV steht aber nicht das ich mein Haus sanieren muss - wäre ja noch schöner
Klaus
Wie eine häfte der Eigentümer das schaffen will muss man mir erst erklärenDies jedoch nur mit einer qualifizierten Mehrheit. Zur Beschlussfassung ist eine doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich:
Es müssen ¾ der Wohnungseigentümer nach Kopfprinzip (§ 25 Abs. 2 WEG) zustimmen, zusätzlich müssen diese mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren.
Klaus
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die ENEV besagt das : http://www.enev-online.net/enev_2007/index.htm und
neueigentümer müssen das neu erworbe auf den stand der technik (ENEV) bringen. es gibt genügend beispiele hierführ. die kosten trägt jeder für sein sondereigentum selbst. gemeinschaftseigentum wird nach miteigentumsanteil abgerechnet wen es nicht gesondert nach einem anderen schlüssel verteilt ist.
also der eigentümer der sich nicht beteiligt kann von dem neuen im zuge der neuen WEG dazu gedrängt werden!
neueigentümer müssen das neu erworbe auf den stand der technik (ENEV) bringen. es gibt genügend beispiele hierführ. die kosten trägt jeder für sein sondereigentum selbst. gemeinschaftseigentum wird nach miteigentumsanteil abgerechnet wen es nicht gesondert nach einem anderen schlüssel verteilt ist.
also der eigentümer der sich nicht beteiligt kann von dem neuen im zuge der neuen WEG dazu gedrängt werden!
Nochmal die Frage:
Wo steht das ich bestehende Gebäude umrüsten muss. Nur Baumassnahmen die ich durchführe müssen der ENEV entsprechen. Aber machen muss ich nichts, bestehende Gebäude können stehen bleiben wie sie wollen.
Und in WEG ' kann noch lange nicht die Mehrheit eine bauliche Veränderung entscheiden.
Klaus
Wo steht das ich bestehende Gebäude umrüsten muss. Nur Baumassnahmen die ich durchführe müssen der ENEV entsprechen. Aber machen muss ich nichts, bestehende Gebäude können stehen bleiben wie sie wollen.
Und in WEG ' kann noch lange nicht die Mehrheit eine bauliche Veränderung entscheiden.
Klaus
Quellen nennenes gibt genügend beispiele hierführ.
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Es gibt
Reparaturen (es ist etwas kaputt)
Modernisierungen (es ist etwas alt und wird erneuert)
Baulliche Änderungen ( es wird etwas erstellt was bisher nicht da war)
Die isolierung der Außenfassade war bisher nicht da, es gibt keine Vorschriften die vorschreiben eine zu Erstellen, daher ist es eine baulicher Veränderung.
Jetzt mal ein Urteil suchen in dem das Gegenteil steht.
Klaus
Reparaturen (es ist etwas kaputt)
Modernisierungen (es ist etwas alt und wird erneuert)
Baulliche Änderungen ( es wird etwas erstellt was bisher nicht da war)
Die isolierung der Außenfassade war bisher nicht da, es gibt keine Vorschriften die vorschreiben eine zu Erstellen, daher ist es eine baulicher Veränderung.
Jetzt mal ein Urteil suchen in dem das Gegenteil steht.
Klaus
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Re: neues WEG; Vorhaben Wohngebäudesanierung
Klaus erst lesen dann schreiben, es geht um das oben geschriebene und nicht um einen erdachten!mascha hat geschrieben:Hallo,
Eigentümergemeinschaft besteht aus 2 Parteien. Partei 1 möchte eine kostenspielige Wohngebäudewärmesanierung für das gemeinsame Gebäude durchführen. Kann bzw. darf die Partei 2 die Maßnahme verweigern? Gibt es entsprechende Regellungen in dem neuen WEG? Wie kann man sich durchsetzen, denn jede Partei hat eine gleichwertige Stimme?
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