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neues WEG; Vorhaben Wohngebäudesanierung

Verfasst: 11.09.2007, 23:39
von mascha
Hallo,

Eigentümergemeinschaft besteht aus 2 Parteien. Partei 1 möchte eine kostenspielige Wohngebäudewärmesanierung für das gemeinsame Gebäude durchführen. Kann bzw. darf die Partei 2 die Maßnahme verweigern? Gibt es entsprechende Regellungen in dem neuen WEG? Wie kann man sich durchsetzen, denn jede Partei hat eine gleichwertige Stimme?
Auf Eure Antworten und Anregungen würde ich mich sehr freuen!

Verfasst: 12.09.2007, 09:30
von Klaus
Das ist nichts was durch Mehrheitsbeschluss entschieden werden kann. Das ist ein bauliche Veränderung die ALLE Parteien entscheiden müssen. Sobald bei der nächsten Versammlung ein Beschluss herbeigeführt wird hat man 4 Wochen um Klage einzureichen.

Klaus

Verfasst: 15.09.2007, 11:59
von keine ahnung
da muss ich aber dem klaus wiedersprechen!
bei einer "kostenspielige Wohngebäudewärmesanierung" kommt es immer auf den stand der technik an.
beispiel: die eigentumswohnung oder eventuell die doppelhaushälfte( 2 parteien) würde in den 70 jahren erbaut. einer hat das eigentum vor zwei jahren erworben, also muss er nach der ENEV die wärmesanierung auf den stand der technik bringen.
es ist sehr schwer zu bestimmen wen mann die mieteigentumsordnung oder die gemeinschaftsordnung des objektes nicht kennt.

Verfasst: 15.09.2007, 12:07
von Klaus
Wo steht das das man seine Haus auf den neusten Stand der Technik bringen MUSS.

Bei einer Doppelhaushälfte werde die Verhältnisse doch eh 50/50 sein. Da geht gar nichts ohne Zustimmung beider

Klaus

Verfasst: 15.09.2007, 12:09
von keine ahnung
ENEV: nur für wärme.....

"Beschlusskompetenz bei Modernisierungen
Durch die Reform wird den Wohnungseigentümern nunmehr auch die Möglichkeit eingeräumt mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit Maßnahmen der Modernisierungen entsprechend § 559 Absatz 1 BGB oder die der Anpassung des gemeinschaftlichen Eigentums an den Stand der Technik dienen zu beschließen, § 22 Absatz 2 WEG n.F.."

Verfasst: 15.09.2007, 12:15
von Klaus
In der ENEV steht aber nicht das ich mein Haus sanieren muss - wäre ja noch schöner
Dies jedoch nur mit einer qualifizierten Mehrheit. Zur Beschlussfassung ist eine doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich:

Es müssen ¾ der Wohnungseigentümer nach Kopfprinzip (§ 25 Abs. 2 WEG) zustimmen, zusätzlich müssen diese mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren.
Wie eine häfte der Eigentümer das schaffen will muss man mir erst erklären

Klaus

Verfasst: 15.09.2007, 13:50
von keine ahnung
die ENEV besagt das : http://www.enev-online.net/enev_2007/index.htm und
neueigentümer müssen das neu erworbe auf den stand der technik (ENEV) bringen. es gibt genügend beispiele hierführ. die kosten trägt jeder für sein sondereigentum selbst. gemeinschaftseigentum wird nach miteigentumsanteil abgerechnet wen es nicht gesondert nach einem anderen schlüssel verteilt ist.

also der eigentümer der sich nicht beteiligt kann von dem neuen im zuge der neuen WEG dazu gedrängt werden!

Verfasst: 15.09.2007, 14:12
von Klaus
Nochmal die Frage:

Wo steht das ich bestehende Gebäude umrüsten muss. Nur Baumassnahmen die ich durchführe müssen der ENEV entsprechen. Aber machen muss ich nichts, bestehende Gebäude können stehen bleiben wie sie wollen.

Und in WEG ' kann noch lange nicht die Mehrheit eine bauliche Veränderung entscheiden.

Klaus
es gibt genügend beispiele hierführ.
Quellen nennen

Verfasst: 15.09.2007, 14:39
von keine ahnung
nur zum verständnis es ist keine bauliche veränderung sondern eine isolierarbeit

Verfasst: 15.09.2007, 14:51
von Klaus
Es gibt

Reparaturen (es ist etwas kaputt)
Modernisierungen (es ist etwas alt und wird erneuert)
Baulliche Änderungen ( es wird etwas erstellt was bisher nicht da war)

Die isolierung der Außenfassade war bisher nicht da, es gibt keine Vorschriften die vorschreiben eine zu Erstellen, daher ist es eine baulicher Veränderung.

Jetzt mal ein Urteil suchen in dem das Gegenteil steht.

Klaus

Re: neues WEG; Vorhaben Wohngebäudesanierung

Verfasst: 16.09.2007, 10:35
von keine ahnung
mascha hat geschrieben:Hallo,

Eigentümergemeinschaft besteht aus 2 Parteien. Partei 1 möchte eine kostenspielige Wohngebäudewärmesanierung für das gemeinsame Gebäude durchführen. Kann bzw. darf die Partei 2 die Maßnahme verweigern? Gibt es entsprechende Regellungen in dem neuen WEG? Wie kann man sich durchsetzen, denn jede Partei hat eine gleichwertige Stimme?
Auf Eure Antworten und Anregungen würde ich mich sehr freuen!
Klaus erst lesen dann schreiben, es geht um das oben geschriebene und nicht um einen erdachten!

Verfasst: 16.09.2007, 13:54
von Klaus
Du hast Recht und ich meine Ruhe !

Klaus

Verfasst: 16.09.2007, 16:18
von keine ahnung
schade! :(

Verfasst: 16.09.2007, 16:37
von Klaus
Von mir auch noch das letzte Wort.

Interessanter wirds wenn man Argumente bringt