Kein Personal für Eigentümerbeirat

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
Antworten
Teddy1
Beiträge: 24
Registriert: 29.08.2019, 09:59

Kein Personal für Eigentümerbeirat

Beitrag von Teddy1 » 30.09.2019, 10:02

In einer Siedlung von 10 Reihenhäusern gibt es für die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum (ein Fußweg mit Beleuchtung und diverse Gartenflächen) einen Beirat, bestehend aus 3 Eigentümern.
Die Beiratsmitglieder haben das Renteneintrittsalter teilweise um Jahrzehnte überschritten und beabsichtigen, die Beiratsarbeit in die Hände jüngerer bzw. anderer Eigentümer zu legen.

Problem:
Es gibt keine Eigentümer, die für die Beiratsarbeit zur Verfügung stehen. Die einen sind zu jung, die anderen zu alt, andere Eigentümer haben ihr Reihenhaus vermietet und wohnen im Ausland, andere wiederum haben keine Zeit.
Der „alte“ Beirat erwog, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentumes einer Hausverwaltung zu übergeben, dies löste einen Aufschrei der Eigentümer wegen der zu hohen Kosten aus.

Was passiert, wenn sich kein Beirat findet? Reicht es aus, wenn die Eigentümer die periodischen Zahlungen für Fußwegbeleuchtung, Gartenpflege, etc. durchführen oder gibt es dann ein Zwangsverwaltung?



Artikel lesen
Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Kein Personal für Eigentümerbeirat

Beitrag von Klaus » 30.09.2019, 10:50

Ein Beitrag prüft die Abrechnung und vermittelt zwischen den Eigentümern und dem Verwalter.
Also übersetzt prüft er Belege und spielt sich auf. Dürfen darf er höchsten dem Handwerker die Tür öffnen, wenn der Verwalter den bestellt hat.

Ein Verwalter (können auch mehrere) darf die Abrechnung machen und zwingende Reparaturen durchführen. Alles andere nur wenn die Versammlung in beauftragt. Ein Verwalter haftet auch dafür was er tut. Das kann irgend ein Eigentümer machen.

Ich vermute mal ihr sucht einen "Verwalter", dann muss man eben einen beauftragen. Dazu müsste man erst mal einen Finden. Ihr müsst einen Verwalter haben, das kann ein externer sein, oder ein Interner. Aber irgend ein "gewählter Verwalter" muss die Verantwortung tragen.

Was immer auch bei einen ein Fußweg mit Beleuchtung und diverse Gartenflächen so schwierig zu Verwalten ist.

Wenn ihr keinen habt, passiert aber nichts solange es keinen Ärger gibt. Denn einzelne Eigentümer könnten die Zwangsverwaltung beantragen, dann vergibt ein Richter den Job. Was aber auch egal wäre .

Lasst das den erstbesten Eigentümer machen den ihr findet !
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Teddy1
Beiträge: 24
Registriert: 29.08.2019, 09:59

Re: Kein Personal für Eigentümerbeirat

Beitrag von Teddy1 » 02.10.2019, 20:58

"Was immer auch bei einen ein Fußweg mit Beleuchtung und diverse Gartenflächen so schwierig zu Verwalten ist."

Es ist schwierig.

Eigentümer stellen Bauschutt, Schrott, Pflanzenreste, etc. auf den Fußweg, der Beirat muss dann immer ein rechtskonformes Anschreiben erstellen, dass die Verkehrswege für Feuerwehr, Notarzt, etc. freizuhalten sind.

Eigentümer okkupieren Gartenflächen des Gemeinschaftslandes, in dem sie ihren Gartenzaun kurzerhand 3-5 m in das Gemeinschaftsland hinein verschieben.
Gemäß dem Motto, "Das macht ja nichts, das merkt ja keiner". Der Beirat bemerkt es doch, dann wird bei der nächsten Eigentümerversammlung die Alternative. Rückbau oder geringe Pachtzahlung, kommuniziert. Die relevanten Eigentümer entscheiden sich für die Pachtzahlung der besetzten Gebiete, bezahlen aber im Anschluss die Pacht nicht.
Der Beirat muss den Anwalt kontaktieren, Pachtverträge und Mahnungen erstellen, anschließend mit viel Mühe die Pacht und die Mahngebühren eintreiben.

Eigentümer kleben Teile der Fußweg-Laternen mit Montageband ab, mit der Begründung, dass die Fußweg Beleuchtung in das Küchenfenster blendet, (trotz Rollo) und der Fußweg nachts zu hell ist. Der Beirat muss dann immer ein rechtskonformes Anschreiben erstellen, das öffentliche Fußwege aus Gründen der Verkehrssicherheit nachts ordnungsgemäß beleuchtet werden müssen.

Eigentümer nutzen den Fußweg als Durchgangsstraße, indem sie mit SUVs, Transportern, PKWs darüber fahren und Passanten, die nicht rechtzeitig zur Seite gehen, an hupen und bedrängen. Jüngere Eigentümer nutzen den Fußweg für Motorradtests und -rennen.
Der Beirat muss dann immer ein rechtskonformes Anschreiben erstellen, das öffentliche Fußwege nur für Be- und Entladearbeiten bzw. Feuerwehr, Notarzt zu befahren sind.

Eigentümer entsorgen Bauschutt in der Abwasserleitung unter dem Fußweg, an welche alle Reihenhäuser angeschlossen sind. Der Bauschutt sorgt für Verstopfungen, der Beirat muss den regionalen Abwasserentsorger kontaktieren, welcher dann eine Kamerabefahrung und Durchspülung der Abwasserleitung durchführt.

Eigentümer beschweren sich beim Beirat, dass auf dem Fußweg, vor den Reihenhäusern anderer Eigentümer, Fahrzeuge von Pflegediensten oder Handwerkern parken. Der Beirat muss dann eine salomonische Lösung per Anschreiben kommunizieren.

Eigentümer verschneiden auf ihren Grundstücken nicht die Pflanzen (Hecken, Büsche, Bäume, etc.) zur Grenze des Gemeinschaftslandes. Pflanzenwuchs bedeckt dann Teile des Fußweges und der Gartenflächen des Gemeinschaftslandes. Der Beirat muss dann ein rechtssicheres Anschreiben zum Pflanzenrückschnitt erstellen. Bei hartnäckigen Fällen beauftragt der Beirat dann eine
Gartenbaufirm und stellt den Einsatz den relevanten Eigentümern in Rechnung. Der Beirat muss den Anwalt kontaktieren, Rechnungen erstellen, anschließend mit viel Mühe die Forderungen und die Mahngebühren eintreiben.

Eigentümer fordern den Beirat auf, den Fußweg abreißen zu lassen, damit sie darauf PKW-Stellplätze, Carports und Garagen errichten können.
Die Fußgänger sollen einen Umweg laufen, sie stören und nerven nur. Der Beirat muss dann ein rechtssicheres Anschreiben erstellen.

Die Liste ließe sich noch weiter fortsetzen.

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Kein Personal für Eigentümerbeirat

Beitrag von Klaus » 02.10.2019, 21:13

Ich hatte mir doch die Mühe gemacht den Unterschied zwischenen einem Beirat und einem Verwalter zu erklären.
Bei keiner der genannten Tätigkeiten hat der Beirat etwas zu sagen, ist Ansprechpartner oder kann gar entscheiden.

Übrigens kann jeder Eigentümer direkt gegen solche genannte Störungen vorgehen.

Wenn ich die Liste so lese würde ich das Blockwart nennen was euer Beirat/Verwalter so treibt. Der Beirat/Verwalter sollte sich mal ein Blick kaufen zum Thema Verwalter.

Die meintest mit falschen Alter, das jüngere Menschen wegen den meisten Dingen keinen solchen Aufriß machen würden, wie Senioren die den ganzen Tag am Fenster sitzen. Gut ist aber das solche Anlagen meist gepflegter sind und damit wertvoller.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste